Strategisches Baumanagement
Universitätsklinikum Essen Anstalt des öffentlichen Rechts · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen UKE 01/2026veröffentlicht 10.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
- Stadtwerke Essen AG: EU-weites Vergabeverfahren "Planung des Wärmenetzes" (Los 4)Stadtwerke Essen AG · EssenFrist 27.11.2026
- Stadtwerke Essen AG: EU-weites Vergabeverfahren "Planung der Energiezentrale" (Los 3)Stadtwerke Essen AG (SWE) · EssenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Essen45147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
- Fachgespräch25 %
- Beratungskonzept25 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Essen (UKE) beabsichtigt im Rahmen einer strategischen Gesamtentwicklung mehrere Beratungsleistungen gebündelt unter dem Titel strategische bauliche und wirtschaftliche Beratungsleistungen zu vergeben. Ziel ist es, die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des UKE nachhaltig zu stärken und zentrale Transformationsprozesse mit einer Ausrichtung auf infrastrukturelle und bauliche Prozesse strukturiert zu steuern.
Das UKE steht vor wesentlichen strategischen Herausforderungen in den Bereichen bauliche Entwicklung und damit in Zusammenhang zu sehende verbundene Organisationsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Ergänzend umfasst dies die Entwicklung und fortlaufende Aktualisierung einer integrierten baulichen Masterplanung, die als übergeordnete Leitlinie für die mittelfristige und langfristige Standortentwicklung dient. Zur Sicherstellung eines effizienten, transparenten und zukunftsorientierten Fortschritts benötigt das Klinikum ein erfahrenes Beraterteam mit nachweisbarer Expertise in der Steuerung komplexer Großprojekte im Gesundheitswesen.
Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung umfasst insbesondere:
1. Die übergeordnete Konzeption, Steuerung und Weiterentwicklung der baulichen und infrastrukturellen Masterplanung der Universitätsklinikums unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Auftrags des Universitätsklinikums sowie bestehender Finanzierungsregelungen und -strukturen. 2. Die Einrichtung eines Projektmanagement Office zur zielgerichteten Steuerung und Priorisierung laufender Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie der Projekt- und Umsetzungsentwicklung und -begleitung als Berater des Bauherrn für Konzeptionierung und Konfektionierung zukünftiger Infrastrukturmaßnahmen. 3. Die Unterstützung und Überprüfung betriebsorganisatorischer Konzepte als Grundlage von Infrastrukturentwicklung mit besonderem Blick auf Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. 4. Sowie optional die strategische und bauliche Beratung in der Bereitstellung einer kompetenten Stabstellenfunktion im Bereich des strategischen Infrastrukturmanagements inklusive Unterstützung der Analyse und Konzeption sowie Begleitung der Neuausrichtung und Entwicklung der Organisationsstruktur des Universitätsklinikum für den Bereich Bauen, Planung und Instandhaltungsbetrieb. 5. Ziel der Beauftragung ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen zukunftsfesten und strategisch klar ausgerichteten Universitätsklinikums, das den Anforderungen moderner Spitzenmedizin, universitärer Forschung und Lehre gleichermaßen gerecht wird. 6. Sicherheitsmaßnahmen und Konzepte; Gegenstand ist die umfassende Konzeptionierung und Planung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen für das Universitätsklinikum Essen. Die Leistungen umfassen die systematische Analyse des Ist-Zustands, die Entwicklung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts sowie die Planung konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen, technischen und organisatorischen Sicherheit aller Bereiche des Klinikums - einschließlich der Vorbereitung auf und des Umgangs mit Katastrophenszenarien umfassen.
und erfolgt im Wege einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV. Gemäß § 21 VgV können öffentliche Auftraggeber Rahmenvereinbarungen mit einem Unternehmen schließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (sog. Abrufe) zu den festgelegten Bedingungen erteilt werden. Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsGemäß Vergabeunterlagen
- Qualität
- FachgesprächGemäß Vergabeunterlagen
- Qualität
- BeratungskonzeptGemäß Vergabeunterlagen
- Preis
- Gemäß Vergabeunterlagen
Eignung11 von 11 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten 15 Jahren (2010-2025). Mindestanforderung: Mindestens 3 geeignete Referenzen üb … ganz lesenkürzer
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten 15 Jahren (2010-2025). Mindestanforderung: Mindestens 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Beratungsleistungen aus den letzten 15 Jahren (2010-2025), die jeweils folgende Anforderungen erfüllen müssen: - Auftraggeber: Öffentliche Einrichtung (Universitätsklinikum, Krankenhaus, Hochschule oder vergleichbare Institution) - Leistungsdauer: Mindestens 24 Monate ununterbrochene Beratungstätigkeit - Projektvolumen: Verantwortetes Bauvolumen bzw. betreutes Investitionsvolumen von mindestens 50 Millionen Euro - Leistungsinhalt: Die Referenz muss mindestens drei der folgenden Themenfelder abdecken: - Strategische Gesamt- oder Masterplanung für Krankenhäuser oder Hochschulen - Beratende Funktion auf Vorstands- oder Geschäftsführungsebene in strategisch relevanten baulichen und infrastrukturellen Fragestellungen - Aufbau und Steuerung eines Projektmanagement-Office (PMO) - Erstellung und Bewertung von betriebsorganisatorischen Konzepten - Organisations- und Strukturberatung im Gesundheitswesen - Steuerung komplexer Bau- und Infrastrukturprojekte (Projektvolumen > 50 Mio. Euro) Für jede Referenz sind anzugeben: - Projektbezeichnung und Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten) - Zeitraum der Leistungserbringung - Leistungsinhalt und Umfang der eigenen Leistung - Projektvolumen bzw. Größenordnung - Beschreibung der besonderen Herausforderungen und Ergebnisse Namentliche Benennung der eingesetzten Personen mit Angabe ihrer jeweiligen Rolle- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Projektleiter muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bieter hat nachzuweisen, dass das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal über die nachfolgend genannten formalen Qualifikationen verfügt: Projektleitung: … ganz lesenkürzer
1) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr. 6 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Bieter hat nachzuweisen, dass das für die Auftragsausführung vorgesehene Personal über die nachfolgend genannten formalen Qualifikationen verfügt: Projektleitung: • Abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Master) in einer einschlägigen Fachrichtung • Nachweise einer Zertifizierung nach z. B. PMP / PRINCE2 / IPMA oder gleichwertig • Verfügbarkeit für diesen Auftrag im Umfang von mindestens 100% der Arbeitszeit Kernteam: • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung • Nachweis fachspezifischer Zertifizierungen z. B. PMP / PRINCE2 / IPMA oder gleichwertig • Mindestanzahl: 5 Personen Nachweise: • Lebenslauf mit Angaben zu Ausbildung, Abschlüssen und Zertifizierungen (keine Angaben zu Projektreferenzen erforderlich) • Kopien der relevanten Abschluss- und Zertifizierungsnachweise • Selbsterklärung des Bieters zur Verfügbarkeit des Personals für den ausgeschriebenen Auftrag 2) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr. 8 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass qualifiziertes Personal dauerhaft und kurzfristig vor Ort im Universitätsklinikum Essen verfügbar ist. Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist als Eignungsanforderung gemäß § 46 VgV nachzuweisen und umfasst folgende Mindestanforderungen: - Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner (Projektleiter oder benannte Stellvertretung) innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung persönlich am Einsatzort auf dem Gelände des Klinikums präsent ist. - Erreichbarkeit: Die Vor-Ort-Verfügbarkeit ist an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich (24/7) zu gewährleisten, insbesondere für Notfall- und Katastrophenszenarien. - Lokale Präsenz: Der Auftragnehmer unterhält während der gesamten Vertragslaufzeit eine Einsatzzentrale oder einen Stützpunkt in zumutbarer räumlicher Nähe zum Klinikum (maximale Entfernung: [Fahrzeit 30 Minuten]), um die geforderten Reaktionszeiten zuverlässig einhalten zu können. - Nachweis: Der Bieter hat im Angebot darzulegen, wie er die Vor-Ort-Verfügbarkeit organisatorisch und personell sicherstellt. Geeignete Nachweismittel sind insbesondere: - Angabe des Standorts der lokalen Einsatzzentrale oder des Stützpunkts - Darstellung der Personalplanung und Rufbereitschaftsregelungen - Benennung des verantwortlichen Projektleiters und seiner Stellvertretung nebst Erreichbarkeitsnachweisen- Anteil der Unterauftragsvergabe
1) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers 2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaf … ganz lesenkürzer
1) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers 2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 10.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximier … ganz lesenkürzer
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 10.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.- Finanzkennzahlen
- Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Mindestanforderung: Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro i … ganz lesenkürzer
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Mindestanforderung: Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Beratungsleistungen (strategische Beratung, Projektmanagement, bauliche Entwicklung im Gesundheitswesen). Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen belegen. Ein Umsatznachweis über konzernverbundene Unternehmen ist zulässig, um Newcomern den Marktzutritt zu erleichtern.- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sind sofern vorgesehen in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 11) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 12) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 13) Eigenerklärung Russlandsanktionen 14) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 15) Erklärung Unternehmensdaten 16) Eigenerklaerung_Mindestloh … ganz lesenkürzer
Leistung: 11) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 12) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 13) Eigenerklärung Russlandsanktionen 14) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 15) Erklärung Unternehmensdaten 16) Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz 17) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevo … ganz lesenkürzer
1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mind … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Die Mindestanzahl zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber beträgt: vgl. Ziffer 3.1 dieser Vergabeunterlagen. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Auswahl der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, richtet sich nach den folgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien: Auswahlkriterien: Umsatz: 05 Punkte Anzahl der vergleichbaren Referenzen: 10 Punkte Qualität der vergleichbaren Referenzen: 55 Punkte Gesamteignung und Verfügbarkeit des eingesetzten Teams: 30 Punkte Max Gesamtpunkte 100 Punkte Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Netto-Umsatz des Bewerbers in Millionen Euro in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 2: Anzahl der eingereichten vergleichbaren Referenzen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 3: Qualität der Referenzen Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Auswahlkriterium 4: Gesamteignung und Verfügbarkeit des eingesetzten Teams Die Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei und maximal fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den jeweils erzielten Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Der Teilnahmeantrag mit der pro Auswahlkriterium höchsten Punktzahl erhält die volle, diesem Kriterium zugewiesene Punktzahl. Die übrigen Teilnahmeanträge erhalten in Relation weniger Punkte (inverser Dreisatz). Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Information zur Rahmenvereinbarung: Schätzmenge: 2700 Personentage Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 10.000.000 € Die Rahmenvereinbarung selbst begründet dabei keine Verpflichtung des Auftraggebers, tatsächlich eine bestimmte Menge oder einen bestimmten Wert an Leistungen abzurufen - der Auftraggeber ist lediglich berechtigt, nicht aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Abrufe erfolgen daher unverbindlich und nach Bedarf, sodass dem Auftragnehmer aus der bloßen Aufnahme in die Rahmenvereinbarung kein einklagbarer Anspruch auf Erteilung konkreter Einzelaufträge erwächst.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Universitätsklinikum Essen Anstalt des öffentlichen Rechts
- Anschrift
- Hufelandstraße 55, 45147 Essen
- Kontakt
- vergabe@
ebnerstolz.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57b4be17-865e-48dc-9c09-4598badede32.