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Strategische Evaluierung der Stabilisation Platform

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0231veröffentlicht 04.09.2024erstmals 04.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 760 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate02.01.2025 – 31.03.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Evaluierung des Vorhabens "Stabilisation Platform" (SPF) und ihrer Vorgängerprojekte sowie die Analyse der Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt (AA) und SPF. Es handelt sich hierbei um eine freiberufliche Leistung durch einen externen Dienstleister / eine externe Evaluierungsfirma. Die Evaluierung der SPF soll insbesondere die von Abteilung S (Referate S 03, S 04, S 07) geförderten SPF-Einzelvorhaben im Zeitraum von 2016 (Gründung des integrierten Vorhabens der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit / der SPF) bis 2024 beinhalten. Dazu gehören die acht Einzelvorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 124 Mio. EUR. Schwerpunkt der Betrachtung ist der Zeitraum ab 2021. Die strategische Evaluierung beinhaltet u.a. das Erstellen eines Inception Reports sowie eines Evaluierungsberichts. Die konkreten Aufgaben bzw. der detaillierte Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters und Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage 01 vorzulegen)
Kriterium
> Bestätigung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenzverfahren befindet bzw. sich die an einer Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befinden und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mittels Eigenerklärung, … ganz lesen> Bestätigung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenzverfahren befindet bzw. sich die an einer Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befinden und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mittels Eigenerklärung, u.a. in Anlage 00 - Teilnahmeantrag, Ziffer 4) > Nachweis/Bestätigung einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1 Mio. EUR für Personenschäden - 1 Mio. EUR für Sachschäden - 500 TEUR für Vermögensschäden (mittels Eigenerklärung in Anlage 00 - Teilnahmeantrag, Ziffer 4 sowie mittels Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen) Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen und entsprechend nachgewiesen wird.
Kriterium
Erklärung zur Unabhängigkeit des geplanten personellen Mitarbeitereinsatzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber / der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung in Ziffer 5, dass das im Auftragsfall einzusetze … ganz lesenErklärung zur Unabhängigkeit des geplanten personellen Mitarbeitereinsatzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber / der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung in Ziffer 5, dass das im Auftragsfall einzusetzende Personal nicht in der Planung und Durchführung der zu evaluierenden Projekte und Programme eingebunden bzw. eingebunden gewesen ist, auch nicht in beratender Funktion. Diese Aussage wird als Ausschlusskriterium gewertet und muss auch in Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) eingehalten werden. Angabe, - welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und/oder - ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 00 - Teilnahmeantrag, Ziffer 2)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.01.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
10,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
267.464 €Zuschlagswert im Median
258.482 € – 772.520 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Brandenburg (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 07.10.2024
  3. BekanntmachungFrist 07.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b67fab1d-8c32-4531-b8f7-53c515493e4d.