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vergebenEU-weitSchulungen und WeiterbildungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Steuerberatungsleistungen inkl. Schulungen für die Bundespolizei

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 12.12 - 0674/25/VV : 1veröffentlicht 30.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 185 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungskriterien 1-3 im Kriterienkatalog Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Steuerberatungsleistungen inkl. Schulungen für die Bundespolizei. Die Bundespolizei in der Gesamtheit soll mittels mehrerer Meilensteine (Projekt) zu steuerrechtlichen Themen, Rechtsprechung und Sachverhalten befähigt werden, diese rechtsicher, behördenweit einheitlich und effizient zu bewerten, zu bearbeiten sowie gelerntes Wissen auf den konkreten Einzelfall umsetzen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskriterien 1-3 im Kriterienkatalog Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungskriterien 1-3 im Kriterienkatalog LeistungDie Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Ziffer 3.7.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen und dem Kriterienkatalog Leistung. Die Angabe der Gewichtung erfolgt in Bezug auf die Leistungskennzahl.
Preis
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl erfolgt gemäß Ziffer 3.7.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen und dem Kriterienkatalog Leistung. Die Angabe der Gewichtung erfolgt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitskennzahl.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand … ganz lesenReferenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). - Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: - Die Referenzen sind bei einem "Öffentlichen Auftraggeber" nach § 99 GWB erbracht worden und weisen mindestens einen Auftragswert in Höhe von 100.000,00 Euro brutto auf. - Bei einem der drei genannten Referenzprojekte findet § 2b UStG bereits Anwendung. - Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. - Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. - Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserlaubnis und Befähigung Steuerberatung Es kann nur geeignetes und qualifiziertes Personal für die Auftragserbringung eingesetzt werden. Es muss ein Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erbracht werden. Für die Personen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werde … ganz lesenBerufserlaubnis und Befähigung Steuerberatung Es kann nur geeignetes und qualifiziertes Personal für die Auftragserbringung eingesetzt werden. Es muss ein Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erbracht werden. Für die Personen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, müssen abhängig von der Fachrichtung folgende Nachweise erbracht werden: Für die Steuerberaterinnen und Steuerberater ist eine Berufsurkunde nach § 41 Steuerberatungsgesetz Ihrem Angebot beizufügen. Für die Rechtsanwälte. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot einen Nachweis der anwaltlichen Zulassung der Person, die mit der Rechtsberatung betraut werden soll bei. Zusätzlich fügen Sie bitte einen aktuellen Nachweis der mit der Leistungserfüllung beauftragten Person bei, welcher zum Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht berechtigt. Der Nachweis muss ebenso die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO beinhalten. Für die Wirtschaftsprüfer ist ein Registerauszug aus dem Berufsregister für Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Beratungs- und Dozierendenprofile Bitte benennen Sie mindestens zwei geeignete Personen, die Sie zur Vertragserfüllung (Beratungs- und Schulungsleistungen) bereitstellen und die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung erfüllen. Folgende zusätzliche Voraussetzung muss das zur Auftragsausführung zusammengestellte Team kumuliert erfüllen: - Kenntnisse zur Konzeption und Erfahrung von mindestens 120 geleisteten Personentagen in einem Zeitraum von 3 Jahren im Bereich von Schulungen im Steuerwesen (Nennung und Zeitraum der Tätigkeit reicht aus). Die vorgesehenen Personen müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sofern die vereinbarten Stundenanzahlen je Preisposition des Angebots nicht vor Vertragsende erreicht werden, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages sind demnach 6 Jahre. Die Auftraggeberin wird die … ganz lesenSofern die vereinbarten Stundenanzahlen je Preisposition des Angebots nicht vor Vertragsende erreicht werden, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages sind demnach 6 Jahre. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens 6 Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Auftragnehmerin nach Beendigung des Vertrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV erneut mit dem Auftrag zu betrauen. Sofern das vorliegende Projekt nach Beendigung des Vertrages nicht abgeschloss … ganz lesenDie Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Auftragnehmerin nach Beendigung des Vertrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV erneut mit dem Auftrag zu betrauen. Sofern das vorliegende Projekt nach Beendigung des Vertrages nicht abgeschlossen sein sollte, werden erneut notwendige Beratungs- / Unterstützungsleistungen, Schulungsleistungen und Assistenztätigkeiten im Zusammenhang mit Steuerberatungsleistungen vergeben, um das vorliegende Projekt zum Abschluss zu bringen. Das Projekt gilt dabei als abgeschlossen, wenn eine behördenweite, einheitliche Vorgehensweise aufgrund der integrierten Prozesswege und Arbeitsläufe etabliert ist. Alle beteiligten Ebenen sind arbeitsfähig und rechtssicher im Umgang mit auftretenden Fällen, sodass die Behörde nahezu autark arbeiten kann. Nahezu autark bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die "übliche" Steuerpraxis durch Konzeptionen, Schulungen und Beratungen bis zum Abschluss des Vertrages handlungssicher in der Bundespolizei implementiert ist und externe Beratung nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei Gesetzesänderungen) notwendig sein sollte. Dabei gelten folgende Konditionen an eine Aktivierung des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV: Es wird eine maximal einjährige Option bis zum 31.12.2032 vorgesehen mit einem maximalen Auftragsschätzwert in Höhe von 10 Prozent des späteren Auftragswertes im vorliegenden Verfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
247.405 €Zuschlagswert im Median
225.583 € – 571.243 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a3a4aed-c702-46ba-9b91-92ebc2ac7757.