Steuerberatung
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2.240.263veröffentlicht 18.01.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (367 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bochum44799, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die steuerrechtliche Beratung.
Die Leistungen sind für den Auftraggeber und seine derzeitigen Beteiligungsgesellschaften
• Bergmannsheil und Kinderklinik Buer gGmbH • Klinikum Westfalen GmbH • Klinikum Vest GmbH • Knappschaftsklinikum Saar GmbH • Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH • Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH • Rhein-Maas Klinikum GmbH • Knappschaft Kliniken GmbH • Knappschaft Kliniken Solution GmbH • Knappschaft Kliniken Akademie GmbH • DSL-Dienst- und Serviceleistungen GmbH KK-BO/BOT • Klinikum Vest Service GmbH • KW Service GmbH • RMK-Service GmbH • MVZ Klinikum Westfalen GmbH (geplant MVZ Ost GmbH) • MVZ Bottrop GmbH (geplant MVZ Nord GmbH) • MVZ Saar GmbH (geplant MVZ Süd GmbH) • MVZ Würselen GmbH (derzeit in Gründung, geplant MVZ West GmbH) zu erbringen.
Entsprechendes gilt auch für zukünftige Konzerngesellschaften.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
1. Die Beratung umfasst die Überprüfung der für die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung der einzelnen Gesellschaften und Betriebe Gewerblicher Art gefertigten Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen sowie die Zusammenstellung und Abgabe der Steuererklärungen.
2. Eine zeitnahe Erstellung der Mittelverwendungsrechnung für die gemeinnützigen Gesellschaften.
3. Die Beratung in generellen Lohnsteuerfragen
4. Der Auftragnehmer berät bei allen steuerrechtlichen Fragen des Auftraggebers und unterstützt ihn bei Verhandlungen mit Geschäfts- und Kooperationspartnern, soweit hierbei steuerpflichtige Aspekte zu beachten sind. Hierzu gehören auch Fragen zum Umsatzsteuerrecht bei abzurechnenden Leistungen der Krankenversicherung.
5. In einzelnen Standorten werden Blockheizkraftwerke betrieben, darüber hinaus übernimmt die Knappschaft Kliniken Solution GmbH die Stromlieferungen für die einzelnen Gesellschaften im Konzernverbund. Der Auftragnehmer leistet daher auch eine Beratung in allen energiesteuerrechtlichen Fragestellungen.
6. Ebenso soll eine Betreuung bei der Betriebsprüfung durch die Finanzämter erfolgen.
7. Wir setzen voraus, dass, sofern notwendig, der Auftragnehmer jederzeit in der Lage ist, sowohl qualitativ anspruchsvolle als auch verständliche Informationsveranstaltungen über steuerrechtliche Änderungen für die Mitarbeiter der KBS sowie der Beteiligungsgesellschaften durchzuführen.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Nachfrage des Auftraggebers schnellstmöglich fallbezogene Gutachten bzw. Konzepte und Sachdarstellungen zu erstellen. Sofern der Sache dienlich, sind dem Auftraggeber hierzu gemäß Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenberichte in zuvor festgelegten Zeitabständen in schriftlicher Form zu erstatten. Darüber hinaus sind gegebenenfalls einmal jährlich Schulungen für diverse Mitarbeiter des Auftraggebers vorzubereiten und durchzuführen.
9. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der Gewinnermittlungen für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Gesellschaften.
Nach den bisherigen Erfahrungen gehen wir von einem durchschnittlichen Beratungsaufwand von ca. 3.000 Stunden im Jahr aus (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 500 Stunden). Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 12.000 Stunden (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 2.000 Stunden). Es besteht keine Abrufverpflichtung.
Gegenstand nach CPV
- 79221000SteuerberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- Zuschlagskriterien 100 %Pos. 1: Preis 40% davon: Pos. 1.1 Stundenverrechnungssatz 27% Pos. 1.2 Nachlass für > 1.500 Std. / Jahr 2% Pos. 1.3 Nachlass für > 2.000 Std. / Jahr 4% Pos. 1.4 Nachlass für > 2.500 Std. / Jahr 2% Pos. 1.5 Stundenverrechnungssatz (vorbereitende Tätigkeit) 5% Pos. 2: Qualität der Arbeitsprobe 30% davon: Pos. 2.1 Verständlichkeit und Struktur 15% Pos. 2.2 Fachliche Richtigkeit 15% Pos. 3: Qualität der Präsentation der Arbeitsprobe 30 % Einzelheiten zu den Bewertungen sind dem Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Teil B) sowie der Anlage 2 (Bewertungsmatrix) der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 2 zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens mit 15 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 15 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Hö … ganz lesenkürzer
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 2 zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens mit 15 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 15 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 30 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. I. Leistungsfähigkeit des Unternehmens: Die Höchstpunktzahl beträgt 15 Punkte. Im Rahmen der Bewerbung fordern wir zum Nachweis der Eignung und zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber die nachfolgenden Angaben: I.1.Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren Maßgebend für die Bewertung ist nur die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl aus dem Jahre 2023. Die Angaben für die anderen Jahre dienen lediglich der Information. Die Punkte werden nach dem folgenden Bewertungsschema vergeben: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl aus dem Jahr 2023 über 150 Mitarbeitende = 5 Punkte 126 bis 150 Mitarbeitende = 4 Punkte 101 bis 125 Mitarbeitende = 3 Punkte 76 bis 100 Mitarbeitende = 2 Punkte 50 bis 75 Mitarbeitende = 1 Punkt Unter 50 Mitarbeitende = 0 Punkte I.2 Qualitätsmanagement Die Beschreibung des Qualitätsmanagements des Bewerbers wird anhand des folgenden Bewertungsschemas mit Punkten bewertet: Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagement des Bewerbers wird detailliert und plausibel geschildert = 5 Punkte Angaben zum Qualitätsmanagement werden kurz angerissen = 3 Punkte Es wird lediglich erwähnt, dass ein Qualitätsmanagement besteht = 1 Punkt Trifft keiner der obigen Punkte zu, werden für das Kriterium 0 Punkte vergeben. I.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Form von Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden (Personalentwicklung innerhalb der letzten drei Jahre) Die Angaben des Bewerbers werden nach folgendem Bewertungsschema mit Punkten bewertet: Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 5 Punkte Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeitenden = 3 Punkte Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeitenden fördert = 1 Punkt Trifft keiner der obigen Punkte zu, werden für das Kriterium 0 Punkte vergeben. III. Referenzprojekte: Es können für drei Referenzprojekte maximal 15 Punkte erreicht werden. Der Bewerber sollte 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren (ab 2021) über vergleichbare Aufträge mit den unten geforderten Angaben vorlegen. Die Referenzaufträge müssen vergleichbar sein hinsichtlich Auftragsinhalt (Steuerberatung im Sinne der Leistungsbeschreibung) und Auftraggeberbezug. Je besser die Referenzen der vorliegend zu erbringenden Leistung entsprechen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Pro Referenz werden maximal 5 Punkte (insgesamt maximal 15 Punkte) vergeben. Bei Angabe von weniger als 3 Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend (bei Angabe von 2 Referenzen können max. 10 Punkte, bei Angabe nur einer Referenz max. 5 Punkte vergeben werden). Die Punktevergabe für die jeweilige Referenz richtet sich nach folgendem Bewertungsschema: vergleichbarer Auftragsinhalt bei einem/einer gesetzlichen SV- Träger = 5 Punkte Krankenhauskonzern / Krankenhausverbund über 2.000 Betten = 5 Punkte Konzernverbund gemeinnütziger Rehakliniken über 2.000 Betten = 5 Punkte Krankenhauskonzern / Krankenhausverbund unter 2.000 Betten = 4 Punkte anderen gemeinnützigen Konzernverbund/Konzern (z. B. Pflegeheime) = 3 Punkte großen gemeinnützigen Krankenhaus (über 400 Betten) = 3 Punkte gemeinnütziger Rehaklinik, gemeinnützigen Krankenhaus = 2 Punkte nicht gemeinnützigen Krankenhaus = 2 Punkte gemeinnützige Einrichtung der Alten- und Behindertenhilfe = 2 Punkte nicht gemeinnützigen Reha Klinik = 2 Punkte Stiftungen, Verbände, andere gemeinnützige Einrichtungen, öffentlich rechtl. Einrichtungen …- Kriterium
- Für den Fall der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bewerber, eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro je Versicherungsfall, sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn abzuschließen und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Die Eigenerklärung ist zum Zeichen Ihrer Kenntnisnahme und Anerkennung mit einem Kreuz zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Kriterium
- Die Eigenerklärung ist zum Zeichen Ihrer Kenntnisnahme und Anerkennung mit einem Kreuz zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Kriterium
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt von Amts wegen an.
- Kriterium
- Die Berater bzw. Beraterinnen haben die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen oder haben eine vergleichbare Qualifikation erworben. Die Erbringung der Dienstleistung ist gemäß § 2 Steuerberatungsgesetz einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
- Kriterium
TW Anlage 2 - Punkt I.4 Musskriterien: - Der Bewerber hat Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung von gemeinnützigen und öffentlichen Trägern. - Der Bewerber kennt die Besonderheiten des Steuerrechtes, die bei dem Betrieb von Krankenhäusern in frei gemeinnütziger Trägerschaft sowie von Reha-E … ganz lesenkürzer
TW Anlage 2 - Punkt I.4 Musskriterien: - Der Bewerber hat Erfahrungen in der steuerrechtlichen Beratung von gemeinnützigen und öffentlichen Trägern. - Der Bewerber kennt die Besonderheiten des Steuerrechtes, die bei dem Betrieb von Krankenhäusern in frei gemeinnütziger Trägerschaft sowie von Reha-Einrichtungen durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu berücksichtigen sind. - Eine werktäglich fernmündliche Erreichbarkeit in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr von mindestens einem der Ansprechpersonen ist jederzeit gewährleistet. - Falls der Auftraggeber ein persönliches Erscheinen eines Mitarbeitenden des Auftragnehmers am Standort Bochum bzw. Recklinghausen für notwendig erachtet, ist dies spätestens 48 Stunden nach telefonischer Aufforderung gewährleistet. TW Anlage 2 - Punkt II. Mitarbeitende - Beraterprofile - Musskriterien - Der Auftragnehmer benennt drei feste Steuerberater/innen / Fachanwälte für Steuerrecht (m/w/d), die als Ansprechpersonen für die KBS zur Verfügung stehen - Die Berater bzw. Beraterinnen verfügen jeweils über eine mindestens 4-jährige Berufserfahrung seit Erwerb der Qualifikation. - Die eingesetzten Steuerberater/innen bzw. Fachanwälte für Steuerrecht haben fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht öffentlicher Betriebe und Krankenhäuser. - Der Auftragnehmer kann zur Klärung von bestimmten Fragen im Krankenhausrecht, Arztrecht, Apothekenrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht jederzeit kurzfristig auf eine kompetente juristische Beratung zurückgreifen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag tritt frühestens am 01.06.2024 und spätestens am 01.10.2024 in Kraft. Der genaue Vertragsbeginn erfolgt dann, wenn der vorherige Rahmenvertrag endet oder zuvor ausgeschöpft wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer in angemessener Frist über das Ende oder die Ausschöpf … ganz lesenkürzer
Der Vertrag tritt frühestens am 01.06.2024 und spätestens am 01.10.2024 in Kraft. Der genaue Vertragsbeginn erfolgt dann, wenn der vorherige Rahmenvertrag endet oder zuvor ausgeschöpft wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer in angemessener Frist über das Ende oder die Ausschöpfung des vorherigen Rahmenvertrags und den angestrebten Vertragsbeginn zu unterrichten. Der Vertrag ist zunächst für drei Jahre befristet. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des vierten Vertragsjahres, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens des Auftraggebers kann der Vertrag ab einem Jahr nach Vertragsschluss bis zum Vertragsende im Sinne des Absatzes 3 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegten Höchstmengen an Beratungsstunden vorzeitig erreicht werden. Nach den bisherigen Erfahrungen gehen wir von einem durchschnittlichen Beratungsaufwand von ca. 3.000 Stunden im Jahr aus (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 500 Stunden). Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 12.000 Stunden (zusätzlicher Umfang der optional vorbereitenden Tätigkeiten 2.000 Stunden). Es besteht keine Abrufverpflichtung.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller … ganz lesenkürzer
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zur Nachprüfung tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215, 44799 Bochum
- Website
- kbs.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kbs.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (367 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft7 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft6 Zuschläge
- Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft4 Zuschläge
- BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Forvis Mazars GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a84cf2a2-814d-42cd-af11-4d626b1e821c.