Stationspflegearbeiten an Stromstrationen der EWR Netz GmbH
EWR Netz-GmbH · Alzey, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 09.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
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- Grünflächenpflege im Stadtgebiet 2027, Lose 1 bis 3Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle · KaiserslauternFrist 01.12.2026
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- Pflege Außenanlage MünchenBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Alzey55232, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück ( Pflegegang) ausgeführt werden müssen.
Gegenstand nach CPV
- 77314000GrundstückspflegeHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stationspflegearbeiten an 486 Stromstationen Worms Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. | – | – |
| 2 | Stationspflegearbeiten an 308 Stromstationen Alzey Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. | – | – |
| 3 | Stationspflegearb. an 523 Stromstationen Wörrstadt Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Grünbau Schweida GmbH, Worms | 6 |
| 2 | wirSindNetter UG, Alzey | 5 |
| 3 | wirSindNetter UG, Alzey | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- EWR Netz-GmbH
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Gartenstraße 22, 55232 Alzey
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
ewr-netz.de
Bei uns erfasst
- Austausch von Stromzählern bis 100A18.03.2026 · 7 Angebote
- Vergabeverfahren Gasnetzanschlusskontrolle mit Reglerfunktionsprüfung20.02.2026 · 2 Angebote
- Vergabeverfahren Kundenselbstablesung der EWR Netz GmbH21.02.2025 · 1 Angebot
- Vergabeverfahren Smart Meter Rollout der EWR Netz GmbH21.02.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ATK Garten- und Landschaftsbau GmbH3 Zuschläge
- Hausmeisterservice Sabottka GmbH3 Zuschläge
- Himml-Yalcin3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Pflege Außenanlage MünchenBerufsgenossenschaft Holz und MetallFrist 10.11.2026
- CCCLXXVIII-1-2026-TR-GartenpflegeWohnbau Mainz GmbHFrist 26.11.2026
- Pflege AußenanlagenBG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbHFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24de4ce4-41d0-4c95-a5bc-185aa54d8f13.