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Stationspflegearbeiten an Stromstrationen der EWR Netz GmbH

EWR Netz-GmbH · Alzey, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 09.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 367 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück ( Pflegegang) ausgeführt werden müssen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stationspflegearbeiten an 486 Stromstationen Worms

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

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2
Stationspflegearbeiten an 308 Stromstationen Alzey

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

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3
Stationspflegearb. an 523 Stromstationen Wörrstadt

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Grünbau Schweida GmbH, Worms6
2wirSindNetter UG, Alzey5
3wirSindNetter UG, Alzey4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Gartenstraße 22, 55232 Alzey
Kontakt
vergabe@ewr-netz.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24de4ce4-41d0-4c95-a5bc-185aa54d8f13.