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vergebenEU-weitDienstleistungen

Austausch von Stromzählern bis 100A

EWR Netz-GmbH · Alzey, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 18.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 346 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist der physische Austausch von Stromzählern bis 100 Ampère bei den Kunden der EWR Netz GmbH

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rheinhessen/Pfalz

Wechsel der Stromzähler bis 100 A Der Auftragnehmer hat die Stromzähler bei den Kunden physisch zu wechseln Hierzu stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus den IT Systemen des Anbieters Schleupen die notwendigen Daten in Dateiform bereit. . Der Auftragnehmer hat einen fachgerechten Ausbau des bestehenden Zählers und einen fachgerechten Einbau des neuen Zählers sicherzustellen und bildlich zu dokumentieren. Die Zählermontage muss mit Drehmomentschrauber entsprechend der vorgegebenen Newtonmeter der Zählerhersteller erfolgen. Sollte aus technischen Gründen der der Zählerwechsel nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer dies zu dokumentieren Die Ursachen und Gründe des technischen Mangels sind dem Auftraggeber darzulegen und ggf. nachzuweisen. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden ein Mangelformular und dokumentiert dies am Auftrag Die ausgebauten Zähler sind vom Auftragnehmer im Technikzentrum des Auftraggebers in Worms-Rheindürkheim in geeigneten, ggf. vom Auftraggeber vorgegebenen Behältnissen abzugeben. Gegenbenfals stellt der AG dem AN an dessen Firmensitz ein Behältnis zur Verfügung. 1. Kundenansprache Der Auftragnehmer handelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und tritt gegenüber dem Kunden formal ausschließlich zusammen mit dem Auftraggeber auf. Die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist strikt von anderen Aufträgen zu trennen. a. Anschreiben, Anfahrt Kunden sind im ersten Anlauf mindestens dreimal anzuschreiben. Der Auftragnehmer hat eine Installationsquote von mehr als 90 % zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich, wie häufig ein Wechselversuch und Anschreiben stattfindet. b. Telefonhotline Der Auftragnehmer hat eine deutschsprachige Hotline für das Ausrollen und für die Klärfallbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit der Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr – nicht an bundesweiten Feiertagen sowie an Tagen, die sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz als Feiertage gelten, vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer muss eine flexible Personalplanung gewährleisten, um Auslastungsschwankungen effektiv zu begegnen und eine konstante Erreichbarkeitsquote von über 90 % zu garantieren; bei einer durchschnittlichen maximalen Wartezeit von zehn Minuten während definierter Erreichbarkeitszeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit weitere Kriterien vorzugeben. 2. Klärfallbearbeitung Eine Klärfallbearbeitung seitens des Auftragnehmers erfolgt über die Telefonhotline des Auftragnehmers oder in textlicher Form sowie physisch vor Ort beim Kunden. Sämtliche Schritte der Klärfallbearbeitung hat der Auftragnehmer zu dokumentieren und in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format und Häufigkeit dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.

––
2
Worms/hessisches Ried

Wechsel der Stromzähler bis 100 A Der Auftragnehmer hat die Stromzähler bei den Kunden physisch zu wechseln Hierzu stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus den IT Systemen des Anbieters Schleupen die notwendigen Daten in Dateiform bereit. . Der Auftragnehmer hat einen fachgerechten Ausbau des bestehenden Zählers und einen fachgerechten Einbau des neuen Zählers sicherzustellen und bildlich zu dokumentieren. Die Zählermontage muss mit Drehmomentschrauber entsprechend der vorgegebenen Newtonmeter der Zählerhersteller erfolgen. Sollte aus technischen Gründen der der Zählerwechsel nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer dies zu dokumentieren Die Ursachen und Gründe des technischen Mangels sind dem Auftraggeber darzulegen und ggf. nachzuweisen. Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden ein Mangelformular und dokumentiert dies am Auftrag Die ausgebauten Zähler sind vom Auftragnehmer im Technikzentrum des Auftraggebers in Worms-Rheindürkheim in geeigneten, ggf. vom Auftraggeber vorgegebenen Behältnissen abzugeben. Gegenbenfals stellt der AG dem AN an dessen Firmensitz ein Behältnis zur Verfügung. 1. Kundenansprache Der Auftragnehmer handelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers und tritt gegenüber dem Kunden formal ausschließlich zusammen mit dem Auftraggeber auf. Die Leistungserbringung nach diesem Vertrag ist strikt von anderen Aufträgen zu trennen. a. Anschreiben, Anfahrt Kunden sind im ersten Anlauf mindestens dreimal anzuschreiben. Der Auftragnehmer hat eine Installationsquote von mehr als 90 % zu erfüllen. Dabei ist es unerheblich, wie häufig ein Wechselversuch und Anschreiben stattfindet. b. Telefonhotline Der Auftragnehmer hat eine deutschsprachige Hotline für das Ausrollen und für die Klärfallbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die Erreichbarkeit der Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr – nicht an bundesweiten Feiertagen sowie an Tagen, die sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz als Feiertage gelten, vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer muss eine flexible Personalplanung gewährleisten, um Auslastungsschwankungen effektiv zu begegnen und eine konstante Erreichbarkeitsquote von über 90 % zu garantieren; bei einer durchschnittlichen maximalen Wartezeit von zehn Minuten während definierter Erreichbarkeitszeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit weitere Kriterien vorzugeben. 2. Klärfallbearbeitung Eine Klärfallbearbeitung seitens des Auftragnehmers erfolgt über die Telefonhotline des Auftragnehmers oder in textlicher Form sowie physisch vor Ort beim Kunden. Sämtliche Schritte der Klärfallbearbeitung hat der Auftragnehmer zu dokumentieren und in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format und Häufigkeit dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Jeweils um 12 Monate, wenn nicht 6 Monate zum 31.12. des Jahres eine Kündigung erfolgt ist.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1enwas GmbH, Kirchheimbolanden6
2AS Intellmess GmbH, Dortmund7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Gartenstraße 22, 55232 Alzey
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 511 (Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33f724af-5e4b-465a-ba5d-bc54a283871f.