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Stationspflegearbeiten an Stromstrationen der EWR Netz GmbH

EWR Netz-GmbH · Alzey, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen n.def.veröffentlicht 06.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 363 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück ( Pflegegang) ausgeführt werden müssen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stationspflegearbeiten an 486 Stromstationen Worms

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

3 Jahre–
2
Stationspflegearbeiten an 308 Stromstationen Alzey

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

3 Jahre–
3
Stationspflegearb. an 523 Stromstationen Wörrstadt

Für den Erhalt des ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustandes der Gebäude und der Grundstücke von Transformatorenstationen sind nachstehende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich, die drei Mal je Kalenderjahr und Grundstück (=Pflegegang) ausgeführt werden müssen. Stationsgrundstück und Stationsgebäude (außen) inspizieren. Nachstehende augenscheinliche Schäden sind in Schrift und / oder Bild zu dokumentieren und dem AG unverzüglich in Schriftform zu melden: - Türschließanlage zum Stationsplatz ist beschädigt. - Türe(n) zum Stationsplatz lassen sich nur schwergängig öffnen und schließen. - Gehweg- und Pflasteroberflächen sind beschädigt, z.B. durch Setzungen - Zaunanlage und Einfriedung sind durch Fremdeinwirkungen wie z.B. Kfz-Unfall beschädigt. - Die Gebäudefassade der Station ist mit Graffiti beschädigt. - Großflächige Putz- und Farbschäden an der Gebäudefassade. - Durchgängige Risse und großflächige Abplatzungen im Mauerwerk. - Äste mit Astdurchmesser > 5 cm, die in niedriger Höhe im Laufbereich bis 2m über EOK ragen sowie über dem Stationsgebäude bis 2m über Dachstand. Dachrinnen incl. Schmutzgitter sind bei begehbaren Stationen in einer Höhe bis 2,5m von Unrat wie z.B. Ästen, Blätter zu reinigen. Die Leiter ist so anzustellen, dass die Gebäudefassade nicht beschädigt wird. Dachrinnen und Fallrohre sind auf festen Anschluss zu überprüfen. Befestigte Oberflächen auf dem Stationsgelände sind besenrein zu säubern. Abgelagerter Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Rankgewächse, wie z.B. Efeu sind am Stationsgebäude zu entfernen. Bodendecker und Sträucher sind einzukürzen bzw. zu roden, das Schnittgut ist zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Gartenkies, Gehweg- und Fassadenoberflächen sind von Unkraut und Moosbefall zu säubern. Hinweis: Es dürfen nur umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Säuren und Basen sowie das Ausbrennen von Unkraut sind nicht erlaubt. Rasen- und Grünflächen sind in Handarbeit oder maschinell, z.B. mit der Motorsense, in einer Schnitthöhe von bis 3 cm zu mähen, das Schnittgut ist abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen. Pflanzflächen sind zu haken, Steine, Wurzeln und Unkräuter auszulesen und zu entsorgen. Hecken sind maschinell mit Motorheckschere zurückzuschneiden (Mindeststockmaß 2m) Zugang und Gehwegeinfassung um Stationsgebäude ist von Wildwuchs freizuschneiden, die geschnittenen Äste sind zu schreddern, abzufahren und fachgerecht auf einer Kompostieranlage zu entsorgen.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: I.• Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, nach und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbkt. Vglb sind Referenzen, sofern es sich um einen Auftrag handelt, d … ganz lesenBeschreibung: I.• Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, nach und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbkt. Vglb sind Referenzen, sofern es sich um einen Auftrag handelt, der mind ein Jahr andauerte und die Stationspflege oder vergleichbare Tätigkeit von mind 500 Pflegegängen umfasste. Verfügt BI/ MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/ Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten jew. für 2022-2024 gesamt u die mit vergleichb Aufträgen, d. h. mit Stationspflege oder vergleichbaren Tätigkeiten. befasst sind; Folgende Mindestanforderungen an die Anzahl der Beschäftigten müssen erfüllt sein: Mind 5 Mitarbeiter des Bieters pro Jahr im Durschnitt der letzten drei Jahre müssen für die Stationspflege oder vergleichbaren Tätigkeiten zur Verfügung gestanden sein; Freie Mitarbeiter sind hierbei zu berücksichtigen. Vertraulichkeitserklärung, • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. • Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihremUmfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritten u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich. II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr. III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister genannte Angaben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
06.11.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Richtlinie 2014/25/EU SektVO

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Gartenstraße 22, 55232 Alzey
Kontakt
vergabe@ewr-netz.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fcdfbed-57c4-4832-8caf-fd0b3ddc1b4e.