Stand von Endlagerprojekten im internationalen Vergleich (Seti)
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BASE62220/4726F13001veröffentlicht 22.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 14 Monate
- 17.08.2026 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 14 Monate17.08.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Qualität: - Erfüllung der inhaltlichen Ziele der Leistungsbeschreibung - Zweckmäßigkeit - Eignung der Methode zur Erreichung der Ziele der Leistungsbeschreibung - Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 5 Monaten
- Bindefrist endetvor 3 Monaten8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können.
Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der engen Zeitskalen in Espoo-Verfahren muss das BASE dabei proaktiv vorgehen, um im Falle einer Notifizierung für eine grenzüberschreitende Beteiligung bereits vorbereitet zu sein.
Um das BASE bei der Erfüllung dieser verschiedenen Aufgaben zu unterstützen, verfolgt der Auftragnehmer (AN) des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens, welche Anforderungen an die Endlagerung radioaktiver Abfälle entwickelt werden, wie diese umgesetzt werden und wie der Entwicklungsstand der Endlagerung in den einzelnen Ländern ist. Ziel ist eine internationale Übersicht von Endlagerprojekten, die eine Vergleichbarkeit herstellt. Aufgrund der großen Zahl an Ländern, die Endlagerung planen oder auch schon umsetzen, und der Diversität des Vorgehens und des aktuellen Stands wird nicht vorausgesetzt, dass sofort eine vollumfängliche Übersicht erarbeitet werden kann. Vielmehr wird ein sukzessives, fortlaufendes Vorgehen erwartet. Zunächst wird ein Konzept erarbeitet, das zeigt wie eine systematische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgen kann. Anschließend erfolgt - in Rücksprache mit dem BASE – eine Priorisierung der auszuwertenden Länder. Diese Priorisierung wird im Anschluss abgearbeitet. Gleichzeitig ist vorzusehen, dass einmal bearbeitete Länder fortlaufend aktuell gehalten werden.
Gegenstand nach CPV
- 73200000Beratung im Bereich Forschung und EntwicklungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
- Qualität
- Qualität: - Erfüllung der inhaltlichen Ziele der Leistungsbeschreibung - Zweckmäßigkeit - Eignung der Methode zur Erreichung der Ziele der Leistungsbeschreibung - Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des AngebotesDurchführungskonzept
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der Beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen nachzuweisen: • 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von vergleichbare Forschungsprojekte hervorgehen. • 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Endlagerung hervorgehen. • 1 Referenzprojek … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen nachzuweisen: • 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von vergleichbare Forschungsprojekte hervorgehen. • 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Endlagerung hervorgehen. • 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Entsorgungsforschung hervorgehen Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die nachstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzen nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzen mehrere oder auch alle der geforderten Tätigkeiten abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden. Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen. Das Formblatt "10_4726F13001_Formblatt Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" ist entsprechend auszufüllen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.08.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 14 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 Wochen
- Angebotsöffnung
- 17.06.2026, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wegelystraße 8, 10623 Berlin
- Website
- base.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Geowissenschaftliche 3D Interpretationssoftware14.07.2026 · 2 Angebote
- Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf straßen- und gleisgebundene Fahrzeugtechnik über und unter Tage01.06.2026
- Gutachterliche Prüfung des Sicherheitsberichts zwecks temporärer Aufbewahrung der in staatlicher Verwahrung befindlichen Strahlenquelle28.05.2026
- Endlager Konrad: Sachverständiger der atomrechtlichen Aufsicht nach § 20 AtG: Begutachtung von Fragestellungen in Bezug auf Krananlagen, Hebezeuge und Hilfsmittel zur Handhabung von Lasten12.05.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH6 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.; ausführende Organisationseinheit DLR Projektträger3 Zuschläge
- Technopolis Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Camino gGmbH2 Zuschläge
- Forschungszentrum Jülich GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 274524b0-89d6-4c07-b52f-12528d6ffd61.