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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Städtebaulicher und Freiraumplanerischer Wettbewerb | Quartier Am Fischbergele

Stadt Göppingen · Göppingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SGOEP-2023-0089 / L-362veröffentlicht 22.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1037 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen für die Ausarbeitung eines städtebaulichen und freiräumlichen Vorentwurfes zur Quartiersentwicklung des Bereichs " Am Fischbergele" sowie der angrenzenden öffentlichen Räumen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Architekt/innen /Stadtplaner/innen in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekt/innen. Es sollen zwingend Teams aus Architekten/innen /Stadtplaner/ innen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fac … ganz lesenArchitekt/innen /Stadtplaner/innen in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekt/innen. Es sollen zwingend Teams aus Architekten/innen /Stadtplaner/ innen und Landschaftsarchitekt/innen gebildet werden. Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Es wird empfohlen Verkehrsplaner beratend hinzuzuziehen. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Kriterium
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben: - Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und § 124 vorliegen. - Eigenerklärung Verbot Beteiligung … ganz lesenDie nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben: - Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und § 124 vorliegen. - Eigenerklärung Verbot Beteiligung russischer Unternehmer. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen. - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl.
Kriterium
Zulassung: Bewerber/innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulässigkeitskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungsk … ganz lesenZulassung: Bewerber/innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulässigkeitskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungskriterien Formalien - fristgerechter Eingang der Bewerbung - Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift eines Teilnahmeberechtigten, elektronisch in Textform. Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie den Teilnehmenden der engeren Wahl angefordert und geprüft. Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten müssen keine Nachweise erbringen. Auswahlkriterien A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (städtebaulicher Wettbewerb) Preis, Ankauf, Anerkennung in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine "Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. - Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober/in mit Adresse, Verfasser/in (= Name der/des sich Bewerbenden) - Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen). 1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt 2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte 3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte. B Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer städtebaulicher Planungen (Rahmenplan- /Masterplanverfahren, abgeschlossene Planung, Größe Bearbeitungsbereich mind. 0,5 ha). Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen. Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber/ innen bestätigen. Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr/in, Verfasser/in (= Name der/des sich Bewerbenden), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten. Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden). - eine abgeschlossene städtebauliche Planung = 1 Punkt - zwei abgeschlossene städtebauliche Planungen = 2 Punkte. Auswahl Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber/in anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen - mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerbende, die 3 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmende des Planungswettbewerbes qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B jeweils mindestens 1 Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 14 Bewerbungen, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
42 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden- Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegene … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden- Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin /der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin /der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Stadt Göppingen konnte in den letzten Jahren viele städtebauliche und freiraumgestalterische Maßnahmen in der Innenstadt umsetzen. Neben vielen Einzelmaßnahmen wurde die Neue Mitte, der Schlossplatz sowie das gesamte Bahnhofsumfeld neugestaltet. Als weiterer wicht … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Die Stadt Göppingen konnte in den letzten Jahren viele städtebauliche und freiraumgestalterische Maßnahmen in der Innenstadt umsetzen. Neben vielen Einzelmaßnahmen wurde die Neue Mitte, der Schlossplatz sowie das gesamte Bahnhofsumfeld neugestaltet. Als weiterer wichtiger Stadtbaustein in der Innenstadt gilt das Quartier "Am Fischbergele", das sich am westlichen Stadteingang zur Altstadt befindet. Das Quartier, das sich weitgehend im Eigentum der Stadt befindet, liegt in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof und die vorhandenen Flächenpotentiale sind eine einmalige Chance für die städtebauliche Weiterentwicklung der Stadt Göppingen. Die Gebäude der ehemaligen Fabrik Staufen Pharma stehen leer und die umliegenden Flächen werden als Parkierungsflächen genutzt. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Standortuntersuchung beabsichtigt die Stadt Göppingen, bisher über die Kernstadt verteilte Abteilungen der Stadtverwaltung künftig an diesem Standort zu konzentrieren und hier - neben anderen Nutzungen - ein neues Verwaltungszentrum (NVZ) zu errichten. Die Standortentscheidung für das neue Verwaltungszentrum wurde Ende 2022 getroffen. Nun müssen Lösungen gefunden werden, wie diese Nutzung in den zu erhaltenden Gebäudebestand der ehemaligen Fabrik integriert und durch neue Gebäude ergänzt werden kann. Darüber hinaus soll ein gemischtes, identitätsstiftendes Stadtquartier entstehen, auf dem innerstädtisches Wohnen und Dienstleistungen das Nutzungskonzept zur Altstadt hin ergänzen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie über eine Neugestaltung und Aufwertung des angrenzenden öffentlichen Raums eine Verflechtung des Quartiers mit den angrenzenden Quartieren erreicht werden kann. Ziel des Verfahrens ist es, für das ca. 1,4 ha große Wettbewerbsgebiet überzeugende Lösungen für eine städtebauliche Neuordnung und zukunftsfähige Quartiersentwicklung zu finden und diese in einem städtebaulichen und freiräumlichen Vorentwurf darzustellen. Über die Auslobung des Wettbewerbes erhofft sich die Stadt, eine Vielfalt von qualifizierten Lösungsvorschlägen zu erhalten. Die Ausloberin wird - in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes - unter den in § 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträgerinnen oder Preisträger mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrages zu einem städtebaulichen Entwurf (gem. Merkblatt 51 AKBW) beauftragen. Für die Landschaftsarchitekt/innen ist eine Beauftragung der Grundlagenplanung der Freianlagen, eine grünordnerische Vertiefung und ggf. weitere Planungen des Freiraumes vorgesehen. Die Ausloberin weist darauf hin, dass sich mindestens ein/e Wettbewerber/in auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes für die Teilnahme an dem späteren Realisierungswettbewerb für das Neue Verwaltungszentrum qualifiziert. Das Preisgeld wird nicht angerechnet. Allerdings soll eine Doppelhonorierung einer Leistung vermieden werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Hinweis
Das Verfahren wird über die Vergabeplattform durchgeführt. Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die ange … ganz lesenDas Verfahren wird über die Vergabeplattform durchgeführt. Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der VOB/A durchgeführt wird. Geplante Termine und zusätzliche Angaben siehe Kurzinformation.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstraße 1, 73033 Göppingen
Kontakt
vergabestelle@goeppingen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1af2707-629c-443e-8468-47278a3fa2d2.