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Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb "Diekmoor"

Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2324veröffentlicht 08.03.2024erstmals 08.03.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 941 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hamburg20249, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Für das Gebiet "Diekmoor" soll durch einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb eine konkrete städtebauliche Entwurfslösung als Grundlage für das sich anschließende Bebauungsplanverfahren ermittelt werden. Auftragsgegenstand des Wettbewerbs ist der Städtebauliche Entwurf (Funktionsplanung) gem. Leistungsbild des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Realisierungswettbewerb gem. Richtlinie für Planungswettbewerb der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015) im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens ausgelobt. Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2015 bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 1-3 gem. Leistungsbild des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg vergeben. Die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten am Wettbewerb wird gefordert. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

Beschreibung des Loses

Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfügt nach Realisierung zahlreicher Wohnbauprojekte in den zurückliegenden Jahren nur noch über wenige Flächenpotenziale für die Entwicklung großer Wohnbauprojekte. Als letzte größere, in städtischem Besitz befindliche Potenzialfläche im Bezirk Hamburg-Nord soll das Gebiet "Diekmoor" in den nächsten Jahren als attraktives Stadtquartier entwickelt werden. Seit 2021 arbeitet das Bezirksamt Hamburg-Nord gemeinsam mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) an der Entwicklung dieses bedeutenden Flächenpotenzials. Die planerischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Quartiersentwicklung im Diekmoor wurden im Zuge einer städtebaulichen Rahmenplanung untersucht. Diese wurde im Jahr 2023 abgeschlossen. Durch einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb soll im nächsten Planungsschritt eine konkrete städtebauliche Entwurfslösung als Grundlage für das sich anschließende Bebauungsplanverfahren ermittelt werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 17 Hektar und untergliedert sich in zwei Teilbereiche. Der Teilbereich A umfasst die in der Rahmenplanung Diekmoor untersuchten Potenzialflächen für den Wohnungsbau auf bisheriger Kleingartenfläche (mit etwa 700 Wohneinheiten). Der Teilbereich B umfasst Bestandsbauten der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg am Foorthkamp, für die mittelfristig eine Ersatzneubebauung (mit etwa 400 Wohneinheiten) beabsichtigt ist. Entstehen soll ein Quartier, das sich durch seinen städtebaulich, landschaftsplanerisch und architektonisch vorbildlichen Charakter auszeichnet. Aktuelle und zukünftige Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sind in der städtebaulichen Konzeption zu beachten. Es soll so geplant und gebaut werden, dass so wenig schädliche Umwelteinwirkungen wie möglich von dem Quartier ausgehen und gleichzeitig dem steigenden Bedarf an preisgünstigem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen entsprochen wird. Die unmittelbare Lage an einer Schnellbahnstation (U1 Langenhorn Nord) bietet die Voraussetzung für ein Quartier, das diese Lagegunst durch zeitgemäßen Wohnungsbau in angemessener Dichte nutzt und eine autoarme, die Nutzung des Umweltverbunds fördernde Erschließung berücksichtigt. Die für den Wohnungsbau erforderliche Flächeninanspruchnahme soll auf ein Minimum reduziert bleiben. Übergeordnete Zielstellungen für die Quartiersentwicklung sind zudem die sensible Einbettung in den angrenzenden Landschaftsraum und die Verbesserung des Naherholungspotenzials für die Gesamtbevölkerung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Ergebnis des PreisgerichtsRangfolge 1§ 6 Abs. 2 RPW 2015: Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin bzw. des Auslobers und den dort bzw. in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Das Preisgericht hat die für eine Preisverleihung in Betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl (engere Wahl) schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll), bei mehrphasigen Wettbewerben nach jeder Phase.
Beschreibung
§ 6 Abs. 2 RPW 2015: Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin bzw. des Auslobers und den dort bzw. in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten … ganz lesen§ 6 Abs. 2 RPW 2015: Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin bzw. des Auslobers und den dort bzw. in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Das Preisgericht hat die für eine Preisverleihung in Betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl (engere Wahl) schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll), bei mehrphasigen Wettbewerben nach jeder Phase.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten / Stadtplaners gefordert. - Eigenerklärung … ganz lesen- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 VgV der Beruf des Architekten / Stadtplaners gefordert. - Eigenerklärung über Berechtigung nach geltendem Landesrecht die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahre … ganz lesen- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern. - Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. - Eigenerklärung, dass darauf hingewiesen wurde, dass der Auftraggeber die Eintragungen im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) abfragt - Eigenerklärung, dass mit der Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abgeben wird.
Kriterium
Als Eigenerklärung vorzulegen: - Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 1 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Kriterium
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen: Planungspartner/in Freianlagenplanung - Der/Die Planungspartner/in Freianlagenplanung verfügt über die Berufsqualifikation Landscha … ganz lesen- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen: Planungspartner/in Freianlagenplanung - Der/Die Planungspartner/in Freianlagenplanung verfügt über die Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beigefügt. - Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Angaben zur eingesetzten CAD- Software: Die Angaben zu CAD-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. - Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 1 wesentliches Referenzprojekt vorzustellen. Zu dem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen. Bei der Auswahl des Referenzprojektes ist zu beachten: - Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt "Städtebaulicher Entwurf (Funktionsplanung)" - Die Referenz muss die Leistungsphasen 1-3 (gem. Merkblatt Nr. 51 der AK Baden-Württemberg) umfassen. - Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Hinweise zur Bewertung der Referenzen: Eine Wertung der nachfolgenden Referenzen findet nicht statt. Die Referenzen werden auf die unter Abschnitt "3.3.5 Referenzprojekte" dargelegten Anforderungen (Mindestbedingungen) geprüft. Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 20 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfung … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VHCSK Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbere … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y4VHCSK Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden. Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) vollständig auszufüllen. Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden. Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen. Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird mit den Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Bewerberfragen sind umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Anschrift
Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
191.241 €Zuschlagswert im Median
160.295 € – 290.420 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 10.04.2024
  3. BekanntmachungFrist 10.04.2024
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 10.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28d95ceb-0452-4477-b55b-ce4a39c80bcc.