Städte Schwalbach am Taunus/Kronberg im Taunus - Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung
Stadt Kronberg im Taunus · Kronberg im Taunus, Hessen
Aktenzeichen 60961-24veröffentlicht 22.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kronberg im Taunus61476, Hochtaunuskreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Honorar50 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise30 %
- Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit10 %
- Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Kronberg im Taunus Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. | – | – |
| 2 | Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schwalbach am Taunus Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Honorar
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise
- Qualität
- Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit
- Qualität
- Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Recht … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (einschließlich etwaiger Eintragungen bei standesrechtlichen Kammern). (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. (5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.- Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis eine … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 250.0000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.- Kriterium
(1) Eigenerklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers. Anzugeben ist die Anzahl der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers. Anzugeben ist die Anzahl der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Raumplanung, Stadtplanung, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die Anzahl (umgerechnet in Vollzeitstellen) der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf aktuell nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) und die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Raumplanung, Stadtplanung, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. (2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar gelten neben Leistungen zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen auch Leistungen zur Erstellung von energetischen Quartierskonzepten. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte anzugeben, die in den Betrachtungszeitraum beginnend am 01.11.2019 bis endend am 01.11.2024 fallen. Dies bedeutet, dass solche Referenzprojekte berücksichtigt werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits vollendet worden sind oder derzeit noch ausgeführt werden. Für die Prüfung der materiellen Eignung werden als einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 Jahren zudem nur solche Leistungen anerkennt, die in dem vorgenannten Zeitraum vollendet worden sind. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - die Projektbezeichnung, die Art und der Umfang der Leistung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.- Kriterium
- (1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Weitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses … ganz lesenkürzer
Weitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindest … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S54RR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Katharinenstrasse 7, 61476 Kronberg im Taunus
- Kontakt
- vergabestelle@
goerg.de
Bei uns erfasst
- Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A21.08.2026
- Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A19.08.2026
- Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A18.08.2026
- Vergebener Auftrag gemäß §20(3) VOB/A06.08.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH51 Zuschläge
- NFT Umweltdatensysteme GmbH16 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG13 Zuschläge
- Ingenieurbüro elektroplan-schneider GmbH10 Zuschläge
- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5c9e585-1f6f-4f4a-8a50-f27705498125.