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Städte Schwalbach am Taunus/Kronberg im Taunus - Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung

Stadt Kronberg im Taunus · Kronberg im Taunus, Hessen

Aktenzeichen 60961-24veröffentlicht 22.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 621 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise30 %
  • Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit10 %
  • Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Kronberg im Taunus

Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

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2
Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schwalbach am Taunus

Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar50 %
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise30 %
Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit10 %
Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes10 %
Preis
Honorar
Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise
Qualität
Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit
Qualität
Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Recht … ganz lesen(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (einschließlich etwaiger Eintragungen bei standesrechtlichen Kammern). (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. (5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis eine … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 250.0000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Kriterium
(1) Eigenerklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers. Anzugeben ist die Anzahl der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung … ganz lesen(1) Eigenerklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers. Anzugeben ist die Anzahl der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Raumplanung, Stadtplanung, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Die Anzahl (umgerechnet in Vollzeitstellen) der Ingenieur/innen und/oder Techniker/innen der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf aktuell nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) und die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in Raumplanung, Stadtplanung, Geographie oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. (2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers bezogen auf mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar gelten neben Leistungen zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen auch Leistungen zur Erstellung von energetischen Quartierskonzepten. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte anzugeben, die in den Betrachtungszeitraum beginnend am 01.11.2019 bis endend am 01.11.2024 fallen. Dies bedeutet, dass solche Referenzprojekte berücksichtigt werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits vollendet worden sind oder derzeit noch ausgeführt werden. Für die Prüfung der materiellen Eignung werden als einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 5 Jahren zudem nur solche Leistungen anerkennt, die in dem vorgenannten Zeitraum vollendet worden sind. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - die Projektbezeichnung, die Art und der Umfang der Leistung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Kriterium
(1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Weitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses … ganz lesenWeitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindest … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S54RR

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5c9e585-1f6f-4f4a-8a50-f27705498125.