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Städte Schwalbach am Taunus/Kronberg im Taunus - Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung

Stadt Kronberg im Taunus · Kronberg im Taunus, Hessen

Aktenzeichen 60961-24veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 621 Tagen abgelaufen

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Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise30 %
  • Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit10 %
  • Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Leistungen für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Kronberg im Taunus

Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

10 Monate–
2
Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schwalbach am Taunus

Die Städte Kronberg im Taunus und Schwalbach am Taunus beabsichtigen, auf der Grundlage eines stufenweise ausgestalteten Vertrages Leistungen für die Erarbeitung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung in ihren jeweiligen Stadtgebieten zu vergeben. Die Kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument zur Neuausrichtung des Wärmesektors hin zu Klimaneutralität auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, eine fundierte und langfristige Strategie für die künftige Wärmeversorgung zu entwickeln, die sowohl wissenschaftlichen Standards als auch wirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Die Planung umfasst eine umfassende Analyse der aktuellen Situation, die Ermittlung der Potenziale für erneuerbare Energien sowie die Entwicklung verschiedener Szenarien und Maßnahmen, die eine klimafreundliche und sozial verträgliche Wärmeversorgung ermöglichen. Im Rahmen der Planung sollen daher Wärmeversorgungsgebiete definiert und Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt werden, um die bestmöglichen Lösungen für eine effiziente Wärmeversorgung zu identifizieren. Ziel ist es, durch die Einbeziehung ökologischer, technischer und finanzieller Aspekte einen Plan zu entwickeln, der nachhaltige und tragbare Lösungen bietet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um eine transparente Planung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Die Kommunale Wärmeplanung soll damit eine Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bieten und als Grundlage für die effiziente und nachhaltige Umgestaltung des Wärmesektors in den Stadtgebieten der Auftraggeberinnen dienen. Es erfolgt zunächst eine Beauftragung von Leistungen der Auftragsstufe 1: AP 1 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses sowie die hierfür zugehörigen und erforderlichen Teilleistungen aus den Auftragsstufen 3, 8 und 9. Weitere Optionen sind dann die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

10 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar50 %
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise30 %
Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit10 %
Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes10 %
Preis
Honorar
Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der vorgesehenen Vorgehensweise
Qualität
Güte und Qualität des Konzepts für Kommunikation, Präsenz und Erreichbarkeit
Qualität
Güte und Qualität des Personaleinsatzkonzeptes

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Weitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses … ganz lesenWeitere Optionen sind die stufenweise Weiterbeauftragung mit folgenden Leistungen: - Auftragsstufe 2: AP 2-3 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 3: AP 4 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 4: AP 5 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 5: AP 6 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 6: AP 7 zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. Pos. 1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 7: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Endredaktion und Druck) gem. Pos. 2.1 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 8: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Akteursbeteiligung) gem. Pos. 2.2 des Leistungsverzeichnisses - Auftragsstufe 9: Begleitende Maßnahmen gem. 7.4 der Kommunalrichtlinie (Öffentlichkeitsarbeit) gem. Pos. 2.3 des Leistungsverzeichnisses Die Leistungen der Arbeitsstufen 2 bis 9 werden von den Auftraggebern nach eigenem Ermessen einzeln oder in Kombination abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5U6V

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1UBP-consulting Gmbh & Co. KG, Walldorf15
2UBP-consulting Gmbh & Co. KG, Walldorf15

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99e76521-2770-4b5f-8f81-ef6c5b6ed488.