Stadtteilmanagement – Zukunftsquartier Altstadt
Stadt Bergneustadt · Bergneustadt, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E23347652veröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 4 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Oberbergischer Kreis.
- Stadtteil- und CitymanagementSchloss-Stadt Hückeswagen · HückeswagenFrist 24.11.2026
- Sanierung HRB Warthstraße Ingenieurleistungen LPH 1-4–Frist 18.11.2026
- Errichtung eines Gigabitnetzes der nächsten Generation in den unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht unter Gewährung eines verlorenen ZuschussesGemeinde Nümbrecht · NümbrechtFrist 31.12.2026
- Funktionale Ausschreibung zur Beauftragung eines strategischen Optimierungskonzeptes für das städt. WLS-BadHansestadt Wipperfürth · WipperfürthFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergneustadt51702, Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität30 %
- Qualität30 %
- Qualität10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Durchführung des Stadtteilmanagements für den Bereich Altstadt und Stadtmitte in Bergneustadt europaweit aus. Das Stadtteilmanagement soll seine Arbeit in 2025 aufnehmen.
1.1. Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung der Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Bereich des ISEK Altstadt und Stadtmitte. Das Entwicklungskonzept ist der Bevölkerung und den Akteuren vor Ort ein großes Anliegen. Sie begleiten das Vorhaben wohlwollend aber ebenso interessiert und kritisch.
Die Stadt Bergneustadt hat 2018 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für die Altstadt und die Stadtmitte erarbeiten lassen. Dies umfasst im Kern die Erneuerung der Altstadt und eine verbesserte Anbindung an die Innenstadt. Das ISEK wurde 2019 einstimmig vom Rat der Stadt beschlossen.
Die wesentlichen städtebaulichen Zielsetzungen sind die Schaffung einer Atmosphäre, die das Wohnen und Leben in den historischen Strukturen auch für neue Bewohner und Zielgruppen interessant macht, die Anpassung der Wohnungen und Häuser an heutige Wohn- und Lebensstandards sowie Anpassung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raums an heutige Anforderungen unter den Aspekten Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut im Wechselspiel zwischen Historie und Modernität.
Darüber hinaus sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Bergneustädter Innenstadt und die Altstadt als gastronomischer und touristischer Anziehungspunkt gestärkt werden.
Einen umfassenden Überblick bzw. Einblick in das Gebiet, die Strukturen und die bereits umgesetzten Maßnahmen geben das bereits angeführte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK), das auf der Internetseite des ISEK unter dem link
https://stadtteilbuero-bergneustadt.de/downloads/ abgerufen werden kann.
Die im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (ISEK) Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte beschriebenen und fortgeschriebenen Maßnahmen dienen als Grundlage für die weiteren Maßnahmen in den Stadtteilen. Im Schwerpunkt sind dies aktivierende Maßnahmen von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen sowie infrastrukturelle Maßnahmen, z. B. zur Aufwertung der Nahversorgungssituation, Aufgaben zur Verbesserung des Stadtteilimages und ehrenamtlicher Aktivitäten. Die Programmumsetzung ist bis 2029 angedacht.
Für die Phase des Stadtteilerneuerungsprozesses soll ein Stadtteilmanagement bzw. die Projektarbeit „vor Ort“ durchgeführt werden, welche sowohl den baulich-planerischen als auch kommunikativen Bereich abdecken.
Die Vergabestelle erwartet von ihrem Auftragnehmer Erfahrungen sowohl mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Planungsvorhaben als auch mit sozial-integrativen Projekten sowie dem dazugehörigen Beteiligungsmanagement und den weiteren Aufgaben eines Stadtteilmanagements.
1.2. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören insbesondere:
• Fortführung der begonnenen Projekte • Projektsteuerung • Mitarbeit bei der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts • Unterstützung der Projektleitung • Teilnahme an themenbezogenen Arbeitskreisen und Gremien, Moderation • Unterstützung bei der Durchführung von städtebaulichen Planungen • Betreuung von Fachplanern • Netzwerkarbeit, Aktivierung der Altstadtbewohner und Gewerbetreibenden • Regelmäßige Vor-Ort-Präsenz • Konzipieren, Organisieren und Durchführen von Beteiligungsverfahren • Leerstandsmanagement und Verbesserung der Angebotsstruktur • Unterstützung und Ausbau des bürgerlichen Engagements • Informations- und Kommunikationsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit • Umsetzung des Bürger-Verfügungsfonds • Förderantragsmanagement • Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
Die Vor-Ort-Präsenz ist mit den Akteuren nach Bedarf abzustimmen. Es ist mind. eine weitere Person neben der Projektleitung als Mitarbeiter/-innen für die Projektarbeit zu benennen.
Die Geschäftssprache zur Erfüllung des Auftrags ist Deutsch.
1.3. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. Optional werden von der Stadt Bergneustadt maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis 2029 vorgesehen.
Das jährliche Volumen von max. 138.000.- € brutto ist über die Vertragslaufzeit gleichbleibend.
Die Büroräumlichkeiten sowie die Einrichtung und Ausstattung für die in Bergneustadt vor Ort erforderlichen Arbeiten werden von der Stadt zur Verfügung gestellt.
Gegenstand nach CPV
- 71410000StadtplanungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %). Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 200 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Konzept der Projektidee mit 30%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Konzept zur Projektplanung und -abwicklung mit 30%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 10Gesamteindruck der Präsentation mit 10%. Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt angehen wollen. Gewertet werden das Konzept der Projektidee (Untergewichtung 30 %), das Konzept der Projektplanung und -abwicklung (Untergewichtung 30 %) und der Gesamteindruck der Präsentation (Untergewichtung 10 %).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: Maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis zum Ende des Jahres 2029
- Optionen
- Maximal vier Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr bis zum Ende des Jahres 2029
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln · 50606 Köln, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin: 6.1 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 f … ganz lesenkürzer
Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin: 6.1 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
5. Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: 5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewer … ganz lesenkürzer
5. Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten: 5.1 Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), • mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 5.2 Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. 5.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 5.4 Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Stadt Bergneustadt Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/ 404-0 E-Mail: info@bergneustadt.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Name: Michael Morfidis Adresse: Kölner Straße 256, 51702 Bergneustadt Deutschland Tel.: 02261/ 404-410 E-Mail: michael.morfidis@bergneustadt.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich be …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt
- Website
- stadt-bergneustadt.de
- Kontakt
- rathaus@
bergneustadt.de
Bei uns erfasst
- Generalplanerleistungen für Sanierung und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses05.11.2025
- Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für das Schuljahr 2023/202422.05.2023
- LOS 3 - Digitalpakt Schule - Ausstattung von Schulen in der Trägerschaft der Stadt Bergneustadt mit Non Touch Displays, Messinstrumenten und Zubehör für die Fachbereiche Physik, Chemie, Biologie22.05.2023
- LOS 8 - Digitalpakt Schule - Ausstattung von Schulen in der Trägerschaft der Stadt Bergneustadt mit Non Touch Displays, Messinstrumenten und Zubehör für die Fachbereiche Physik, Chemie, Biologie22.05.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH7 Zuschläge
- LAND Germany GmbH4 Zuschläge
- Enviro-Plan GmbH2 Zuschläge
- Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH2 Zuschläge
- MOLA Landschaftsarchitektur GmbH2 Zuschläge
- Schröder GmbH & Co.KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stadtteilmanagement: Zukunft Solingen Wald 2030 - Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für Solingen-WaldStadt SolingenFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47ec0c61-d8a7-4012-854b-43ac71cf39b5.