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Generalplanerleistungen für Sanierung und Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses

Stadt Bergneustadt · Bergneustadt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 2025-20250723veröffentlicht 05.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 451 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beauftragt werden sollen Generalplanerleistungen, einschließlich der vollständigen Koordination und Integration aller erforderlichen Fachplanungen für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

3.1 Objektplanung Gebäude (HOAI § 34) • Leistungsphasen 2–9 • Planung von Umbau, Erweiterungsneubau und ggf. Interimslösungen • Anpassung und Optimierung von Außenanlagen, Stellplätzen, Übungsflächen

3.2 Tragwerksplanung (HOAI § 51) • Leistungsphasen 1–6

3.3 Technische Ausrüstung (HOAI § 55) • Leistungsphasen 1–9 • Be- und Entwässerung, Heizung, Lüftung, Elektro, Kommunikations- und Sicherheitstechnik • Besondere Anforderungen: Abgasabsaugung, Notstrom, Funkvorbereitung

3.4 Brandschutzplanung • Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepts • Enge Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Feuerwehrführung

3.5 Bauphysik • Leistungen zum Wärme-, Schall- und ggf. Raumakustikschutz

3.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

4. Voraussichtliche Baukosten Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen ca. 3.668.000 € brutto (KG 200–700). Diese Angabe dient zur Orientierung für die Planung und Honorarermittlung. Änderungen im Verlauf der weiteren Planung sind vorbehalten. ________________________________________

Die Stadt Bergneustadt plant die umfassende Sanierung sowie funktionale und räumliche Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses am Standort Talstraße 29, 51702 Bergneustadt.

Ziel ist die Anpassung an aktuelle technische, funktionale und sicherheitstechnische Anforderungen gemäß DIN 14092, LBO und weiteren geltenden Regelwerken. Das bestehende Gebäude entspricht nicht mehr den aktuellen Standards und ist in seiner Kapazität nicht ausreichend dimensioniert.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus umfasst derzeit 8 Fahrzeugstellplätze, 1 Waschhalle, Umkleiden, Büro- und Lagerräume und soll um weitere Nutzflächen ergänzt werden. Die geplanten Maßnahmen sollen im laufenden Betrieb der Feuerwehr erfolgen. Geplant ist unter anderem: • die Erweiterung um zusätzliche Stellplätze für Einsatzfahrzeuge, • die Anpassung der Umkleidebereiche (Trennung nach Schwarz-Weiß-Prinzip), • die Anpassung der Atemschutzwerkstatt • sowie die Integration moderner Technikräume und Schulungsbereiche. • Anpassung und Optimierung von Außenanlagen, Stellplätzen, Übungsflächen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (40 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (60 %). Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 40 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 40 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Die Bewerber sind in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, die konkreten Stufen für die einzelnen Leistungen werden in der Verhandlungsphase vorgegeben.
Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (40 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (60 %). Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 60 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 60 Punkte zu erreichen. ACHTUNG: DIE PRÄSENTATION IST WERTUNGSRELEVANT! SIE WIRD NEBEN DEM IM ENDGÜLTIGEN ANGEBOT KALKULIERTEN PREIS ÜBER DEN ZUSCHLAG ENTSCHEIDEN. Die Bewerber sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (25 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (25 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt. Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in dem Formular „Bewerbungsbogen“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich ist. Dies gilt nicht bei Personenidentität. Etwaige Vertreter (z.B. Geschäftsführer o.ä.), die im Auftragsfall die Ausführung nicht übernehmen, können nicht bewertet werden, da ansonsten die Auftragsbezogenheit nicht gegeben wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es für die Wertung relevant sein kann, dass – sofern mehrere Verantwortliche benannt sein sollten – alle Verantwortlichen im Rahmen der Präsentation vortragen, damit die Vergabestelle einen Eindruck von den beteiligten Personen erlangen kann. ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ. Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statth … ganz lesenBzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln 50606 Köln VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Architekturbüro Frank Reuter, Engelskirchen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7afbbf28-7786-419a-9bc6-f9605672dc34.