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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, diverse städtische Liegenschaften - Rahmenvereinbarung Hygieneservice

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2024-0041veröffentlicht 02.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 929 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Hygieneservice für die städtischen Liegenschaften

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung der AG durch den AN mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten an den Standorten der AG, mit einem aus ca. 20 Artikeln bestehenden Sortiment von Hygieneverbrauchsmaterialien und zugehörigen Spendersystemen. Hinzu kommen 8 Typen von Sauberlaufmatten Das Sortiment bzw. die Leistung umfasst im Wesentlichen: - Cremeseife (je Produktnummer ca. 252 Fl.) und Cremeseifenspender (je Produktnummer ca. 459 St.), - Schaumseife (je Produktnummer ca. 986 Fl.) und Schaumseifenspender (je Produktnummer ca. 430 St.), - Handdesinfektionsmittel (je Produktnummer ca. 279 Fl.) und Spender für Handdesinfektion (je Produktnummer ca. 88 St.), - Handlotion (je Produktnummer ca. 36 Fl.) und Handlotionsspender (je Produktnummer ca. 104 St.), - Desinfektionsmittel für WC-Sitze (ca. 5 Fl.) und Spender für WC-Desinfektionsmittel (ca. 314 St.) - Handtuchpapier (ca. 388 Karton) und Handtuchpapierspender (ca. 143 St.) - Stoffhandtuchrollen (ca. 3955 Ro.) und Stoffhandtuchspender (ca. 411 St.) - Toilettenpapierspender (ca. 94 St.) - Duftspender (ca. 220 St.) und Nachfüllduft (ca. 517 Karton) - Hygienebox (ca. 179 St.) - Sauberlaufmatten versch. Produktnummern (ca. 229 St.) - Anlieferung und Montage der neuen Spendersysteme an verschiedene Standorte (s. Anlage "Lieferstandorte") - optional: Demontage der Altgeräte mit/ohne Entsorgung. Hinweis: Bei den in Klammern angegebenen (voraussichtlichen) Mengen handelt es sich um den Jahresverbrauch.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. … ganz lesenErgänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co. KG, Dreieich1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (25 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 17.04.2024 auf 23.04.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 17.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8da8d276-a36b-4d1d-9989-b7cac2f10be6.