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Stadt Schwalbach am Taunus - Erbbaurechtsvertrag und Betrieb Fernheizwerk

Stadt Schwalbach am Taunus · Schwalbach am Taunus, Hessen

Aktenzeichen 60401-2024veröffentlicht 23.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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keine Angabe
Laufzeit
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Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Überlassung eines Grundstücks mitsamt eines bestehenden Fernheizwerkes sowie Übertragung der Betriebs- und Versorgungsverpflichtung in der Wohnstadt Limes

Beschreibung des Loses

Die Stadt Schwalbach am Taunus ist Eigentümerin des Grundstückes, eingetragen Amtsgericht Königstein im Taunus, Grundbuch von Schwalbach, Blatt 3852, lfd. Nr. 4: Gemarkung Schwal-bach, Flur 47, Flurstück 53/4, Hof- und Gebäudefläche, Adolf-Damaschke-Straße, 3.361 m². Auf der Grundlage eines Erbbaurechts wird auf diesem Grundstück ein Fernheizwerk betrieben. Der entsprechende Erbbaurechtsvertrag läuft zum 31.12.2027 aus. Die Stadt Schwalbach am Taunus beabsichtigt, an dem Grundstück erneut ein entsprechendes Erbbraurecht nebst Kooperationsvertrag (Betriebs- und Versorgungsverpflichtung) mit einer Laufzeit von 20 Jahren (mit einem Kündigungsrecht nach 10 Jahren) zu vergeben. 1. Eckdaten des Fernheizwerkes Jährliche Wärmeerzeugung: ca. 60.000 MWh Jährliche Wärmeabgabe: ca. 80 % der Wärmeerzeugung Jährliche Netzverluste: ca. 20 % der Wärmeerzeugung Derzeitige Wärmeerzeugung: - 4 Erdgas-Heizkessel - 1 Biomethan-Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 700 kW (th) - BHKW mit einer Leistung von 1.993 kW (th). - BHKWs decken die Grundlast ab: ca. 30 % von der Wärmeerzeugung - Primärenergiefaktor: 1,09 (laut Wärmeabrechnung für 2022) - Energieträger: 2021: 92,4 % Gas; 7,6 % Biomethan 2022: 93 % Gas; 6 % Biomethan; 1 % Strom (laut Wärmeabrechnung 2022) Netztemperaturen: 90° im Vorlauf und 50° im Rücklauf 2. Eckdaten über angeschlossene Verbrauchsstellen und Versorgungsgebiet Ca. 900 Hausanschlüsse. Es handelt sich allein um eine Kenngröße und keine Volumengarantie. Das Versorgungsgebiet entspricht dem Gebiet, wie es in der Satzung zum Anschluss an das Fernheizwerk definiert ist. 3. Wärmenetz Das Wärmenetz vom Fernheizwerk zu den Abnehmern steht derzeit im Eigentum der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG. Aufgrund einer diffusen, nicht eindeutigen Regelung ist das Schicksal des Eigentums am Wärmenetz nach Beendigung des Erbbaurechtsvertrages nicht klar. Es liegen dazu mehrere widersprüchliche Rechtsgutachten und -auffassungen vor. Auch konnte zwischen der Stadt und der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG insoweit kein einheitliches Verständnis gebildet werden. Netzlänge: ca. 23 km 4. Betriebspflicht und Zukunftsfähigkeit Das Fernheizwerk ist ab dem 01.01.2028 unterbrechungsfrei durch das Versorgungsunternehmen weiter zu betreiben. Zudem muss sichergestellt sein, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Transformation des Fernheizwerkes sowie weitere notwendige Investitionen umgesetzt wer-den, sodass eine Versorgung während der gesamten Vertragslaufzeit sichergestellt ist. 5. Leistungspflichten (1) Das Versorgungsunternehmen zahlt Pacht (Erbbaurechtszins) an die Stadt Schwalbach am Taunus. (2) Die Eingehung des Erbbaurechts des Fernheizwerkes sowie die Gewährleistung der Wärmeversorgung erfolgen auf das eigene wirtschaftliche und betriebliche Risiko des Versorgungsunternehmens, also ohne von der öffentlichen Hand zu zahlendem Entgelt. Es gehört zur Grundstruktur des Projektes, dass das Versorgungsunternehmen sich durch die von ihm selbst erzielten Einnahmen aus dem Betrieb, also aus der Verwertung seiner Leistungen, refinanziert. (3) Das Versorgungsunternehmen muss Endkundendienste an die Kunden im Versorgungsgebiet erbringen und sich hierzu eine entsprechende Vertriebs- und Servicestruktur aufbauen. (4) Angemessene Endkundenpreise sind festzulegen und durch entsprechende Formeln zur Preisanpassung (Grund- und Ar-beitspreise) auch für die Zukunft sicherzustellen. (5) Vornahme notwendiger Investitionen und Ertüchtigung des Fernheizwerkes und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. (6) Instandhaltung des Fernheizwerkes und des Wärmenetzes. (7) Beistellung des Fernwärmenetzes einschließlich etwaig notwendiger Hausanschlüsse. (8) Zähler und Zählerstandsmessung. (9) Der Bezug und Kostentragen von Strom, Gas und sonstiger betriebsnotwendiger Energie, soweit dies durch die vorhandene Infrastruktur nicht sichergestellt ist. (10) Kommunikation und Abstimmung mit der Stadt Schwalbach am Taunus (11) Erbringen von Kundenservices für die Geschäftskunden und Privatkunden (jährliche Wärmeabrechnung, Störungsannahme, managen von Trouble-Tickets, Meldung von Zwi-schenständen und Fehlerbehebungen je nach Kundentyp und SLA mit dem Kunden). (12) Realisierung des Netzbetriebes (24/7) zur Überwachung. (13) Realisierung des Fieldservices (24/7) für die Wartung und Reparatur des Netzes, der Hausanschlüsse, innerhalb mindestens marktüblicher Reaktions- und Reparaturzeiten. Dazu muss der Anbieter entsprechende Ressourcen aufbauen, um einen 24h/7d-Service für die Wartung und Reparatur des Netzes zu realisieren. (14) Wartung, Instandhaltung und Kontrolle des Netzes und der Hausanschlüsse sowie Instandsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der behördlichen Auflagen sowie der vertraglichen Bestimmungen unter Einschluss der Beschaffung der notwendi-en Ersatz- und Reservekapazitäten. (15) Konzeptionelle Vorbereitung und spätere Umsetzung notwendiger Investitionen sowie Verbesserungsmaßnahmen. (16) Erbringung von regelmäßigen Kennzahlen (Reports) für die und Abstimmung mit der Stadt Schwalbach am Taunus.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige … ganz lesenBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswerte unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung unter dem Regime der Vergabeverordnung (VgV) technischen Gründen geschuldet ist. Es handelt sich vorliegend um eine Dienstleistungskonzession im Sinne der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) bzw. der Konzessionsrichtlinie (RL 2014/23/EU).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5Y5# Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienst … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5Y5# Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswert unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung unter dem Regime der Vergabeverordnung (VgV) technischen Gründen geschuldet ist. Es handelt sich vorliegend um eine Dienstleistungskonzession im Sinne der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) bzw. der Konzessionsrichtlinie (RL 2014/23/EU).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c0104d1-2246-48e6-a857-bb5d09850d43.