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Stadt Schwalbach - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen (Betreuung und Aufsicht) für städtische Liegenschaften der Stadt Schwalbach am Taunus

Stadt Schwalbach am Taunus · Schwalbach am Taunus, Hessen

Aktenzeichen 60093-24veröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 485 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Hessen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Konzept zur Personalplanung/Dienstplanung10 %
  • Personalqualifizierungskonzept10 %
  • Qualitätskontrolle des Bieters10 %
  • Implementierungskonzept10 %
  • Berichtswesen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen (Betreuung und Aufsicht) für städtische Liegenschaften der Stadt Schwalbach am Taunus

Beschreibung des Loses

Die zu beaufsichtigenden/betreuenden Einrichtungen befinden sich am Marktplatz in 65824 Schwalbach am Taunus. Hierzu gehören: - der S-Bahnhof mit Busbahnhof und 2 Eingangshallen, Bahnsteig (unterirdisch), Rolltreppen, Vorplatz, Aufzug, 2 WC-Anlagen, Büro und Aufenthaltsbereich des Aufsichtspersonals, - das städtische Parkdeck (ebenerdig) mit ca. 190 offenen Stellplätzen, zwei Schrankenanlagen, zwei Ticketautomaten und zwei Kassenautomaten. Zum Leistungsumfang gehört die Bereitstellung von Personal zur Aufsicht und Betreuung städtischer Liegenschaften an 365 (366) Tagen im Jahr, jeweils Mo. bis S. von 17 Uhr bis 01 Uhr. Zum allgemeinen Leistungsumfang gehören weiterhin: - Bei der Beobachtung von Straftaten, Übergriffen, Vandalismus o.ä. ist sofort die Polizei zu verständigen. Gleiches gilt auch vorbeugend bei auffälliger Gruppenbildung, Missbrauch von Alkohol und/oder Drogen etc. - Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Büro, Aufenthaltsraum und Toilette) sind eigenverantwortlich und regelmäßig zu reinigen. - Im Tages-/Schichtverlauf sind die Objekte Bahnhof und Parkdeck regelmäßig zu begehen und auf Schäden/Verschmutzungen/unbefugte Personen zu kontrollieren. Die Begehungen sind entsprechend zu dokumentieren. - Der Aufsichtsraum ist möglichst ständig besetzt zu halten. - Darüber hinaus sind weitere spezifische Leistungspflichten - je nach betroffenem Objekt - zu erbringen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis50 %
Konzept zur Personalplanung/Dienstplanung10 %
Personalqualifizierungskonzept10 %
Qualitätskontrolle des Bieters10 %
Implementierungskonzept10 %
Berichtswesen10 %
Qualität
Konzept zur Personalplanung/Dienstplanung
Qualität
Personalqualifizierungskonzept
Qualität
Qualitätskontrolle des Bieters
Qualität
Implementierungskonzept
Qualität
Berichtswesen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um je ein Jahr (insgesamt zwei Jahre) verlängern (maximale reguläre Gesamtlaufzeit 6 Jahre). Darüber hinaus kann die Auftraggeberin den Vertrag nach Ablauf der maximalen Ge … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um je ein Jahr (insgesamt zwei Jahre) verlängern (maximale reguläre Gesamtlaufzeit 6 Jahre). Darüber hinaus kann die Auftraggeberin den Vertrag nach Ablauf der maximalen Gesamtzeit für einen Übergangszeitraum von maximal weiteren 6 Monaten verlängern, wenn sie bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung oder durch Zeitablauf nach Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Vertrages ohne schuldhaftes Verzögern nicht in der Lage ist, einen Nachfolgedienstleister für die Sicherungsaufgaben am Marktplatz zu beauftragen.
Optionen
Vertragsverlängerungen: Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um je ein Jahr (insgesamt zwei Jahre) verlängern (maximale reguläre Gesamtlaufzeit 6 Jahre). Darüber hinaus kann die Auftraggeberin den Vertrag nach Ablauf der m … ganz lesenVertragsverlängerungen: Die Auftraggeberin kann den Vertrag einseitig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um je ein Jahr (insgesamt zwei Jahre) verlängern (maximale reguläre Gesamtlaufzeit 6 Jahre). Darüber hinaus kann die Auftraggeberin den Vertrag nach Ablauf der maximalen Gesamtzeit für einen Übergangszeitraum von maximal weiteren 6 Monaten verlängern, wenn sie bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung oder durch Zeitablauf nach Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Vertrages ohne schuldhaftes Verzögern nicht in der Lage ist, einen Nachfolgedienstleister für die Sicherungsaufgaben am Marktplatz zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5H4# Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): 1. Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der T … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5H4# Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese): 1. Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer: min. 3 bis max. 5 2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bewachungsinstitut Eufinger GmbH, Frankfurt am Main5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Schwalbach am Taunus
Anschrift
Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach am Taunus
Kontakt
vergabestelle@goerg.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

241vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (334 Lose mit Angabe)
1,13 Mio. €Zuschlagswert im Median
350.674 € – 2,51 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Hessen (13 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6937ae86-3e18-4434-a018-c63267f4d9eb.