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Stadt Rüsselsheim - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)

Stadt Rüsselsheim am Main · Rüsselsheim am Main, Hessen

Aktenzeichen 60540-22/2veröffentlicht 11.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 220 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe30 %
  • Erfahrung und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (hier: Projektleitung und stv. Projektleitung)15 %
  • Bieterpräsentation15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt, Planungsleistungen für eine vorbereitende Untersuchung im Sinne des § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 BauGB zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehm. Opel) zu vergeben.

Der Magistrat wurde am 02.06.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beauftragt, für den Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehemals Opel) vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Das Gebiet befindet sich im Westen der Stadt Rüsselsheim am Main und umfasst einen Bereich von ca. 128 ha.

Hinweis: Gegenwärtig prüft die Auftraggeberin eine Erweiterung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf die Flächen des Unternehmens Segula. Ein entsprechender Beschluss der städtischen Gremien steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Flächen des Unternehmens Segula Gegenstand des Untersuchungsgebietes werden.

Gegenstand der vorbereitenden Untersuchung ist zum einen die Erstellung eines Gutachtens, in dem die Beurteilungsgrundlagen über die zukünftige Festlegung der Voraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB dargestellt und bewertet werden. Hierzu hat der zukünftige Auftragnehmer die formalen und materiellen Anwendungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zu prüfen. Er übernimmt die Gesamtkoordination des Projekts und hat die vorliegenden und die zu gewinnenden Erkenntnisse in einem Entwicklungsszenario und Umsetzungskonzept zu verdichten und mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu erörtern. Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets unter Heranziehung der Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 BauGB, die allgemeine Mitwirkungs- und Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer, die Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums, die anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme im Allgemeinen im Sinne von § 165 BauGB.

Der zukünftige Auftragnehmer hat zudem zu prüfen, ob die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 2 und 3 BauGB vorliegen und die Erkenntnisse planungsrechtlich darzulegen.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Abschlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen zu dokumentieren, der den Anforderungen des § 165 Abs. 4 BauGB an die Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 3 BauGB genügt. Der Abschlussbericht dient als Entscheidungsgrundlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am Main, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann und soll. Vor diesem Hintergrund hat der zukünftige Auftragnehmer sicherzustellen, dass alle für diese Entscheidung erforderlichen Belange angemessen behandelt und dokumentiert werden. Dies umfasst sowohl die planerische als auch die ökonomische Ebene.

Während der vorbereitenden Untersuchungen kommt der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger eine besondere Bedeutung zu, vgl. §§ 137 bis 139 BauGB Die Leistung des zukünftigen Auftragnehmers umfasst daher neben der Wahrnehmung der Auskunftsrechte nach § 138 BauGB auch die Informationsbeschaffung bei öffentlichen Aufgabenträgern im Sinne des § 139 BauGB und die anschließende Erörterung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit den Behörden und öffentlicher Aufgabenträger sowie der Nachbargemeinden, als auch die Auswertung der hieraus resultierenden Ergebnisse.

Beschreibung des Loses

Stadt Rüsselsheim am Main - Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung im Bereich Rüsselsheim West einschließlich der Stellantisflächen (ehem. Opel)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar40 %
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe30 %
Erfahrung und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (hier: Projektleitung und stv. Projektleitung)15 %
Bieterpräsentation15 %
Preis
Honorar
Qualität
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Qualität
Erfahrung und Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (hier: Projektleitung und stv. Projektleitung)
Qualität
Bieterpräsentation

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. §§ 155 ff. GWB Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt … ganz lesenGem. §§ 155 ff. GWB Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LBBW Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
161.656 €Zuschlagswert im Median
125.887 € – 432.338 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d91d322d-6a29-4fc3-9fd0-f8301a6bd6b3.