Ex-Post: Interim - Schülerbeförderung gem. § 161 Hessisches Schulgesetz Helen-Keller-Schule (Schuljahr 2026/27)
Stadt Rüsselsheim am Main · Rüsselsheim am Main, Hessen
Aktenzeichen 24/2026veröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 8 Wochen
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Onlinebefragungen und MarktforschungsleistungentraffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH · 60313 Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu 5 verschiedenen Schulen im Schwalm-Eder-KreisKreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises · HombergFrist 14.12.2026
- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbH · KorbachFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 8 Wochenbis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rüsselsheim am Main65428, Landkreis Groß-Gerau, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 220 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Interimsvergabe (wegen laufendem Nachprüfungsverfahren): Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Helen-Keller-Schule, Rüsselsheim am Main im Schuljahr 2026/27 gem. § 161 des Hessischen Schulgesetzes.
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los I Interimsvergabe wegen laufendem Nachprüfungsverfahren: Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und deren Außenstelle (Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main. Laufzeit der Interimsvergabe im Schuljahr 2026-27: 10.08.2026 - 02.10.2026 (40 Schultage) Optional: Verlängerung bis zum 22.12.2026. | 8 Wochen | 1 € |
| 2 | Los II Interimsvergabe wegen laufendem Nachprüfungsverfahren: Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und deren Außenstelle (Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main. Laufzeit der Interimsvergabe im Schuljahr 2026-27: 10.08.2026 - 02.10.2026 (40 Schultage) Optional: Verlängerung bis zum 22.12.2026. | 8 Wochen | 1 € |
| 3 | Los III Interimsvergabe wegen laufendem Nachprüfungsverfahren: Beförderungsdienstleistungen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes (Hin- und Rückfahrten) im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Kindern aus dem Landkreis Groß-Gerau zur Helen-Keller-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Stadt Rüsselsheim am Main, Elsa-Brändström-Allee 11, 65428 Rüsselsheim am Main und deren Außenstelle (Dependance) am Standort Reinhard-Strecker-Straße, Rüsselsheim am Main. Laufzeit der Interimsvergabe im Schuljahr 2026-27: 10.08.2026 - 02.10.2026 (40 Schultage) Optional: Verlängerung bis zum 22.12.2026. | 8 Wochen | 1 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis pro Fahrtkilometer (ohne Leerfahrten)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Wochen
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Optional: Verlängerung bis zum 22.12.2026.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAMGFF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Jochen Winter e. K., Mörfelden-Walldorf | 2 |
| 2 | Jochen Winter e. K., Mörfelden-Walldorf | 2 |
| 3 | Jochen Winter e. K., Mörfelden-Walldorf | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main
- Website
- ruesselsheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Stadt Rüsselsheim: Ausschreibung für die Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung)23.06.2026 · 6 Angebote
- Freianlagenplanung: Immanuel-Kant-Schule, Umsetzung des Schulentwicklungsplans inkl. bauliche Erweiterung - Teilabbruch und Neubau12.12.2025 · 2 Angebote
- Objektplanung: Sanierung der Sporthalle Dicker Busch mit Anbau18.08.2025
- Freianlagenplanung: Max-Planck-Schule, Umsetzung des Schulentwicklungsplans inkl. bauliche Erweiterung22.04.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Touring Tours & Travel GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH9 Zuschläge
- Deutsche Post AG VL Ausschreibung6 Zuschläge
- RhönEnergie Bus GmbH5 Zuschläge
- Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH5 Zuschläge
- Frankfurter Taxi und Mietwagen GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Linienbündel „507: Korbach, Frankenberg"Energie Waldeck-Frankenberg GmbHFrist 16.12.2026
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbHFrist 07.12.2026
- PostdienstleistungenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Frist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ceaca32b-39f9-40b4-92fa-a03c0c8554d4.