Stadt Regensburg: Digitaler Energiezwilling
Stadt Regensburg · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen MaBu-2025-0302veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.10.2025 – 30.06.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.10.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (145 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Leistung70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Regensburg als Auftraggeber plant auf der Basis der gegenständlichen Aus-schreibung einen Vertrag über die Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme und Support einer kartenbasierten Open-Source-Lösung zur energetischen Sanierungssimulation für Gebäude für das Projekt "Digitaler Energie-Zwilling".
Mit dem Projekt soll sehr niederschwellig ein Anreiz geschaffen werden sich mit der energetischen Sanierung der eigenen Immobilie zu beschäftigen. Gebäudeeigentümern soll die Möglichkeit geboten werden, ohne Fachwissen ökologische wie auch ökonomische Poten-tiale einzelner Maßnahmen zu identifizieren. Weiterhin soll das Sanierungstool der Stadt Regensburg eine detailliertere Datenbasis zur Fortschreibung der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz bieten. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen der Förderkulisse "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des BMWSB (https://www.smart-city-dialog.de) und ist an die Förderrichtlinien, u.a. ein Open-Source-Gebot, gebunden. Tech-nische Lösungen sind zwingend als Open-Source-Systeme umzusetzen und der Quellcode zu veröffentlichen. Alle aufbereiteten Daten müssen über standardisierte, offene Schnittstellen bereitgestellt und für alle Komponenten Kompatibilität und Anschlussfähigkeit mit bestehenden Dateninfrastrukturen, insbesondere einer urbanen Datenplattform (UDP) auf Basis CIVITAS/CORE (https://www.civitasconnect.digital/civitas-core/) sichergestellt werden. Inhalt des Auftrags ist daher • die Konzeption • die Entwicklung • die Inbetriebnahme • Support und Wartung/Pflege einer Open-Source-Lösung unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen. Hierfür erforderlich ist ein agiles Projektmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber mit mindestens folgenden Phasen: 1) Konzept auf Basis der Leistungsbeschreibung und der Berücksichtigung von Parallelprojekten / Basislösungen zur Definition eines MVP mit Ableitung konkreter Arbeitspakete und Roadmap 2) Minimum Viable Product (MVP): Umsetzung basierend auf entwickeltem Konzept, Bereitstellung in Testumgebung, Abstimmung anhand von Click Dummies, funktionaler Teilsysteme, etc. 3) Final Release: Abschließende Test- und Validierungsphase inkl. Lasttests und finaler Usability-Prüfungen, Abnahme und Veröffentlichung Source Code
Das Final Release der geforderten technischen Lösungen muss nach Projektstart in max. 9 Monaten abgeschlossen sein. Im Anschluss an das Final Release ist ein nahtloser Übergang in den Betrieb sicherzustellen. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere im Dokument "05_R_Energ_Leistungsbeschreibung". Auf diese Leistungsbeschreibung wird an dieser Stelle verwiesen.
Der Auftrag umfasst konzeptionelle Lösungen und kann deshalb aufgrund der geschilderten konkreten Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen bzw. den damit einhergehenden oben dargestellten Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden. Aus diesem Grund führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb durch. Die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geförderte Maß-nahme unterliegt strengen Umsetzungszeitplänen der Förderkulisse Modellprojekte Smart Cities. Um diese Zeitpläne einhalten und entsprechende Förderbedingungen erfüllen zu können, muss die erste Phase der Umsetzung (Konzeption) des Projekts bis Ende des Jah-res 2025 abgeschlossen werden. Angesichts der rechtlichen wie auch verwaltungsinternen Prozessanforderungen würden längere Fristen entsprechende Verzögerungen nach sich ziehen und den weiteren Projektverlauf massiv gefährden. Damit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit dafür vor, die eine Verkürzung der Teilnahmeantragsfrist auf 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auf-tragsbekanntmachung, rechtfertigt (§ 17 Abs. 3 VgV). Ferner liegen für das Projekt bereits umfassende Vorarbeiten und Informationen vor, von denen die Bewerber für ihre Einreichungen profitieren können. Gefordert sind für die Teilnahmeanträge lediglich die Einreichung von zwei Referenzprojekten sowie entsprechenden Mitarbeiterqualifikationen anhand der standardisierten Eigenerklärung "02_R_Energ_Eigenerklärung_TNW". Nachweise, Konzepte oder dergleichen werden in dieser Phase von den Bewerbern nicht gefordert, sondern erst in der Verhandlungsphase von den ausgewählten Bietern.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Leistung700 Punkte
- Kosten
- Preis300 Punkte
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- zwei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Qualifikation des Bewerbers und der betreuenden Mitarbeiter
- Allgemeiner Jahresumsatz
- 150.000 Euro pro Jahr und 800.000 Euro in Summe in den Jahren 2022, 2023 und 2024
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Regensburg
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 93047 Regensburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fb9c8ba-6f7e-4d18-8871-7233c850a299.