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Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 (HLS) für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"

Stadt Laupheim · Laupheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023/3737veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 915 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %
  • Personalkonzept30 %

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Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 (HLS) für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße".

Beschreibung des Loses

1.1 Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme Im Jahr 1914 errichtet, ist der Kindergarten "Radstraße" (Radstraße 42, 88471 Laupheim) der älteste der Stadt. Nun beabsichtigt die Stadt Laupheim, den Kindergarten in der Kernstadt zu sanieren und durch einen neuen Anbau zu erweitern. Grund für Sanierung und Erweiterung ist, dass die Einrichtung nicht ohne bauliche Veränderungen die besonders gefragten Ganztagesplätze und verlängerten Öffnungszeiten anbieten kann. In den vergangenen Jahren konnten daher im Schnitt 20 der 75 Plätze des dreigruppigen Kindergartens nicht belegt werden. Der Betrieb wird während der Bauphase ausgelagert. Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen: - Bestandsgebäude: o Abbruch des bestehenden Anbaus. o Entkernung und Sanierung des Dachgeschoßes im Bestandsgebäude, sowie gegebenenfalls Neuordnung der Räume im Erd- und Obergeschoß. o Teilweise Techniksanierung im Bestandsgebäude (Sanitärinstallation, Heizung, Elektroinstallation). o Bewegungsraum mit Stuhllager, sowie Gruppen- und anschließenden Nebengruppenräumen für 3 Gruppen o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Anbau: o Essbereich mit Nebenräumen im Erdgeschoß. o Sanitärräume im Erd- und Obergeschoß. o Vertikale Erschließung per Aufzug. o Schlaf-/Ruheraum (auch mehrere möglich bzw. wünschenswert), Werkraum (auch im Bestandsgebäude möglich), 1 Gruppen- mit Nebengruppenraum. o Personalräume, Leitungsbüro, Teamzimmer, Besprechungsraum o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Außenbereich: o Separate Zugänglichkeit zu den Küchennebenräumen (Andienung). o Überdachte Kinderwagenabstellmöglichkeit, Außengeräteraum o Erhalt der Bestandsbäume im südlichen Bereich o Voraussichtlich Fällen der Bestandsbäume im nordöstlichen Grundstücksteil. Bestehende Grünstrukturen und Bewuchs soll wenn möglich weitestgehend erhalten und geschont werden. o Hauptzugang zum Gebäude soll im Bestandsgebäude (von Seite Radstraße) bleiben. o Sanierung der nordöstlichen Stützmauer (Höhenversatz zur Straße, 3. Bauabschnitt). Die Stadt Laupheim geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,0 bis 2,2 Mio. netto (KG 200 bis 500 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Laupheim voraussichtlich Fördergelder zur Verfügung. 1.2 Projektziele Zu den Projektzielen im Zuge der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten "Radstraße" zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Realisierung der Baumaßnahme unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Anpassung des Kindergartens an den modernen Standard für Kindertageseinrichtungen. Auf die Flucht- und Rettungswegmöglichkeiten ist besonders zu achten. - Angemessene Betreuungsräume für den Betrieb einer viergruppigen KiTa sowie die notwendigen weiteren Räume, Personal- und Besprechungsräume. - Unterbringung einer o Ganztagesgruppe mit 20 Kindern, o einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (7-14 Uhr) mit 25 Kindern, o 1 Gruppe mit Regel/Flexibetreuung mit 28 Kindern, o 1 Krippengruppe 2-3 Jahre ganztags mit 12 Kindern. - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb 1.3 Ausgeschriebener Leistungsumfang Gegenstand des vorliegenden Verfahrens für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße" ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS), LPH 1 bis 9. Die zu erbringenden Leistungen umfassen ebenfalls den Abbruch des Bestandsanbaus sowie den Rückbau im Bestand. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers auch die Besonderen Leistungen im o.g. Leistungsbild zu erbringen. Neben der Fachplanung HLS werden parallel in gesonderten Verfahren die erforderlichen Fachplanungsleistungen (Elektro / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen / Gebäudeautomation, Tragwerk sowie Objektplanungsleistungen für dieses Projekt vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag. 1.4 Leistungszeitraum Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn im 3. Quartal 2024. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen, sodass der vollständige Kindergartenbetrieb zum neuen Kindergartenjahr 2026 in Betrieb genommen werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum anzupassen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHXMB (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZHXMB (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Walter Spleis, Laupheim2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4, 5 und 8 für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 28.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffb1fff2-2d16-4709-85fb-dc4a79d705bc.