Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 (HLS) für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße"
Stadt Laupheim · Laupheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2023/3737veröffentlicht 03.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Biberach.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Laupheim88471, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Honorar30 %
- Konzept zur Herangehensweise40 %
- Personalkonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 30 Monatenan Stadt Laupheim
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 (HLS) für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße".
Beschreibung des Loses
1.1 Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme Im Jahr 1914 errichtet, ist der Kindergarten "Radstraße" (Radstraße 42, 88471 Laupheim) der älteste der Stadt. Nun beabsichtigt die Stadt Laupheim, den Kindergarten in der Kernstadt zu sanieren und durch einen neuen Anbau zu erweitern. Grund für Sanierung und Erweiterung ist, dass die Einrichtung nicht ohne bauliche Veränderungen die besonders gefragten Ganztagesplätze und verlängerten Öffnungszeiten anbieten kann. In den vergangenen Jahren konnten daher im Schnitt 20 der 75 Plätze des dreigruppigen Kindergartens nicht belegt werden. Der Betrieb wird während der Bauphase ausgelagert. Vorgesehen sind u.a. folgende Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen: - Bestandsgebäude: o Abbruch des bestehenden Anbaus. o Entkernung und Sanierung des Dachgeschoßes im Bestandsgebäude, sowie gegebenenfalls Neuordnung der Räume im Erd- und Obergeschoß. o Teilweise Techniksanierung im Bestandsgebäude (Sanitärinstallation, Heizung, Elektroinstallation). o Bewegungsraum mit Stuhllager, sowie Gruppen- und anschließenden Nebengruppenräumen für 3 Gruppen o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Anbau: o Essbereich mit Nebenräumen im Erdgeschoß. o Sanitärräume im Erd- und Obergeschoß. o Vertikale Erschließung per Aufzug. o Schlaf-/Ruheraum (auch mehrere möglich bzw. wünschenswert), Werkraum (auch im Bestandsgebäude möglich), 1 Gruppen- mit Nebengruppenraum. o Personalräume, Leitungsbüro, Teamzimmer, Besprechungsraum o Spielflur und ausreichende Garderobe, sofern möglich. - Außenbereich: o Separate Zugänglichkeit zu den Küchennebenräumen (Andienung). o Überdachte Kinderwagenabstellmöglichkeit, Außengeräteraum o Erhalt der Bestandsbäume im südlichen Bereich o Voraussichtlich Fällen der Bestandsbäume im nordöstlichen Grundstücksteil. Bestehende Grünstrukturen und Bewuchs soll wenn möglich weitestgehend erhalten und geschont werden. o Hauptzugang zum Gebäude soll im Bestandsgebäude (von Seite Radstraße) bleiben. o Sanierung der nordöstlichen Stützmauer (Höhenversatz zur Straße, 3. Bauabschnitt). Die Stadt Laupheim geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,0 bis 2,2 Mio. netto (KG 200 bis 500 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Laupheim voraussichtlich Fördergelder zur Verfügung. 1.2 Projektziele Zu den Projektzielen im Zuge der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Kindergarten "Radstraße" zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Realisierung der Baumaßnahme unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Anpassung des Kindergartens an den modernen Standard für Kindertageseinrichtungen. Auf die Flucht- und Rettungswegmöglichkeiten ist besonders zu achten. - Angemessene Betreuungsräume für den Betrieb einer viergruppigen KiTa sowie die notwendigen weiteren Räume, Personal- und Besprechungsräume. - Unterbringung einer o Ganztagesgruppe mit 20 Kindern, o einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (7-14 Uhr) mit 25 Kindern, o 1 Gruppe mit Regel/Flexibetreuung mit 28 Kindern, o 1 Krippengruppe 2-3 Jahre ganztags mit 12 Kindern. - Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb 1.3 Ausgeschriebener Leistungsumfang Gegenstand des vorliegenden Verfahrens für Sanierung und Erweiterung des Kindergartens "Radstraße" ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS), LPH 1 bis 9. Die zu erbringenden Leistungen umfassen ebenfalls den Abbruch des Bestandsanbaus sowie den Rückbau im Bestand. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers auch die Besonderen Leistungen im o.g. Leistungsbild zu erbringen. Neben der Fachplanung HLS werden parallel in gesonderten Verfahren die erforderlichen Fachplanungsleistungen (Elektro / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen / Gebäudeautomation, Tragwerk sowie Objektplanungsleistungen für dieses Projekt vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag. 1.4 Leistungszeitraum Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen. Geplant ist der Leistungsbeginn im 3. Quartal 2024. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll im ersten Halbjahr 2026 erfolgen, sodass der vollständige Kindergartenbetrieb zum neuen Kindergartenjahr 2026 in Betrieb genommen werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungszeitraum anzupassen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unt … ganz lesenkürzer
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014- Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung "HLS"). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 M … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung "HLS"). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.- Kriterium
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2021, 2022, 2023) sind. (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbr … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2021, 2022, 2023) sind. (2) Angabe von Referenzen: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der TGA-Fachplanung i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3 für Sanierung ((Teil-)Abbruch eines Gebäudeteils und Umbau / Modernisierung / Erweiterung) einer Kindertageseinrichtung oder eines vergleichbaren Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 410 bis 430 von mindestens EUR 375.000 netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist (frühestens 1. Januar 2019) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 06.05.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHL35 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHL35 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Laupheim
- Anschrift
- 88471 Laupheim
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG7 Zuschläge
- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e783c52-4b75-4006-b75f-09e36f7f79ea.