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Stadt Laupheim - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Maßnahme "Erschließung Baugebiet Baumäcker"

Stadt Laupheim · Laupheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/1073veröffentlicht 06.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 521 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.05.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %
  • Personalkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Laupheim
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Maßnahme "Erschließung Baugebiet Baumäcker".

Beschreibung des Loses

Die Große Kreisstadt Laupheim beabsichtigt die Erschließung des Baugebiets "Baumäcker" im Ortsteil Bihlafingen mit insgesamt 27 Bauplätzen. Die Bauplätze sollen am nordwestlichen Ortsrand von Bihlafingen als Abrundung zwischen Hans-Keller-Weg und Pfarrer-Fuchs-Weg entstehen. Für das Baugebiet "Baumäcker" besteht seit 2022 ein rechtsgültiger Bebauungsplan. Der Bebauungsplan sieht ca. 27 Bauparzellen für eine zweigeschossige Bauweise vor. Zudem wird die Zufahrt zur neuen Baumäckerhalle geregelt. Die Erschließung des Baugebiets "Baumäcker" soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. In einem 1. Bauabschnitt sollen ca. 12 Bauplätze erschlossen werden. Die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen sollen voraussichtlich im Zeitraum von Juli 2026 bis Mai 2027 erfolgen. Die bauliche Erschließung des 2. Bauabschnitt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich bis 2035. Die Erschließung des Baugebiets "Baumäcker" umfasst folgende sechs Maßnahmenbereiche: - Maßnahme 1: Verkehrsanlagen (Straße / Parkplätze / Wege und Straßenbeleuchtung) - Maßnahme 2: Trennkanalisation innere Erschließung (Schmutzwasser / Regenwasser) - Maßnahme 3: Äußere Erschließung Regenwasserableitung - Maßnahme 4: Regenrückhaltebecken - Maßnahme 5: Wasserversorgung - Maßnahme 6: Breitband-Infrastruktur, passiv (Leerrohre und Kabelschächte) Ausgangslage für die zu beauftragenden Objektplanungsleistungen ist der Bebauungsplan bzw. das Erschließungskonzept (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum). Die Stadt Laupheim geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,135 Mio. netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI (Maßnahmebereiche 2 bis 5) sowie Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI für die Maßnahme "Erschließung Baugebiet Baumäcker" (Maßnahmenbereich 1). Es ist beabsichtigt, schnellstmöglich mit den Leistungsphasen 1-4 für das gesamte Baugebiet "Baumäcker" zu beginnen. Die Leistungen sollen daher unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im November 2025 beginnen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerk / Verkehrsanlagen).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Mindestreferenz "Verkehrsanlagen": Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen (Straße / Parkplätze / Wege und Straßenbeleuchtung) nach § 47 HOAI für die Erschließung eines Baugebiets mit anrechenb … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: - Mindestreferenz "Verkehrsanlagen": Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen (Straße / Parkplätze / Wege und Straßenbeleuchtung) nach § 47 HOAI für die Erschließung eines Baugebiets mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 350.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2020) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk": Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI für die Erschließung eines Baugebiets mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 500.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2020) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Ferner kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Mindestreferenz im Bereich "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerk" ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 bzw. 24) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz im Bereich "Verkehrsanlagen" sowie "Ingenieurbauwerk" herangezogen. Es können maximal 11 Punkte erzielt werden (im Bereich "Verkehrsanlagen" maximal 4 Punkte, im Bereich "Ingenieu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5N8S (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5N8S (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4795f7b8-7e70-4323-97c6-b5f6a94f1b91.