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Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen, Brandenburg

Aktenzeichen 2026-007-OVveröffentlicht 17.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 204 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2026 – 31.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B 3.31/3.32 15711 Königs Wusterhausen
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht zu vergeben. Hierbei sind die Schüler der 7 Schulen abzuholen und zur Schwimmstätte zu den vorgegebenen Zeiten zu bringen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kernstadt

Beförderung der Schüler:innen von den 3 Schulen der Kernstadt zum Schulschwimmzentrum "Wildorado", zu den im Preisblatt A angegebenen Tagen und Zeiten.

1 Jahr–
2
Ortsteile

Beförderung der Schüler:innen von den 4 Schulen der Ortsteile zum Schulschwimmzentrum "Wildorado", zu den im Preisblatt B angegebenen Tagen und Zeiten.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, welche für die Ausführung des Auftrags eingesetzt werden sollen 2.) Nachweis, für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Kraftfahrzeuge, mit entsprechender Verbrauchsangabe [Eigener … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, welche für die Ausführung des Auftrags eingesetzt werden sollen 2.) Nachweis, für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Kraftfahrzeuge, mit entsprechender Verbrauchsangabe [Eigenerklärung Betrieb und Fuhrpark] 3.) Nachweis der Schadstoffklasse des für den Auftrag vorgesehenen Fahrzeugs 4.) Eigenerklärung zum Betrieb und Fuhrpark Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 2.) Schadstoffklasse Euro 6
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss f … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben. 2.) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags 3.) Unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 4.) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 5.) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 6.) Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Gesamtdeckungssumme jährlich für Personenschäden und für Sach- und Vermögenschäden in Höhe von 10.000.000,00 EUR zu 2.) Als Mindestanforderung für den Jahresumsatz wird eine Höhe von 100.000,00 EUR/Jahr festgelegt
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Ar … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 3) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Mindestens eine Referenz mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Art des Auftraggebers, Name des Auftraggebers, Kontaktperson des Auftraggebers, Ausführungszeit, Auftragswert (brutto) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) D … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Mindestens eine Referenz mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Art des Auftraggebers, Name des Auftraggebers, Kontaktperson des Auftraggebers, Ausführungszeit, Auftragswert (brutto) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (ab 2023); bei mindestens einer Referenz handelte es sich um einen öffentlichen Auftraggeber; die Referenzen verfügen über einen Mindestauftragswert in Höhe von 50.000 EUR/Jahr (brutto). Anerkannt werden auch Referenzen, dessen Auftrag noch nicht abgeschlossen ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 2.) Eigenerklärung über die Befähigung zur Ausübung der Beförderung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Es ist zu erklären, dass nur Pers … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 2.) Eigenerklärung über die Befähigung zur Ausübung der Beförderung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1.) Es ist zu erklären, dass nur Personal eingesetzt wird, das mit den Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß in Kontakt kommt, welches keine Eintragungen gemäß § 72a SGB VIII im erweiterten Führungszeugnis enthält zu 2.) Es ist zu erklären, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal über einen Führerschein für die notwendigen Fahrzeugklassen sowie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung verfügt und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die zur Beförderung vorgesehenen Fahrzeuge den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge sind jederzeit in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicherem Zustand und werden ausreichend beheizt und sind geschlossen ( keine Stadtrundfahrtbusse erlaubt). Die Kraftfahrzeuge sind zur Beförderung von Schüler:innen geeignet und verfügen über die entsprechende Sitzplatzkapazität. Es wird erklärt, dass Beförderungspersonal eingesetzt wird, dass zu Beginn der Leistung maximal ein Jahr alte Kenntnisse in Erster Hilfe verfügt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Der Beförderungsvertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 31.01. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2029 nach Ablauf des Schuljahres 2028/29, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
17.04.2026, 10:00 Uhr. Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B 3.31/3.32 15711 Königs Wusterhausen. Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Leistungsbeschreibung/ -verzeichnis/ LV Erläuterung - Leistungsumfang - FB 634 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Ve … ganz lesenLeistung: - Leistungsbeschreibung/ -verzeichnis/ LV Erläuterung - Leistungsumfang - FB 634 Besondere Vertragsbedingungen - FB 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen - Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 2003 - Datenabfrage für Anbieter nach SaubFahrzeugBeschG - Eigenerklärung Anforderungskatalog KOM - Eigenerklärung zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ----------------------------------------------------- Folgende Unterlagen sind weiterhin mit dem Angebot einzureichen (siehe FB 216): - Eigenerklärung Russland Bezug - Eigenerklärung CSX - Angebotsschreiben - Nachweis einer Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung gem. Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung Befähigung - Eigenerklärung Erweitertes Führungszeugnis - Eigenerklärung zum Betrieb und Fuhrpark - Beschreibung der technischen Ausrüstung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bie … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftr …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHF8G# Zusätzliche Informationen Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots z … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHF8G# Zusätzliche Informationen Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (392 Lose mit Angabe)
13,08 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,03 Mio. € – 13,08 Mio. €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.04.2026

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