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Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen, Brandenburg

Aktenzeichen 2026-004-OVveröffentlicht 25.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 95 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektkonzept50 %
  • Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams20 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 38 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Innenstadtbereich der Stadt Königs Wusterhausen im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Lebendige Zentren".

Beschreibung des Loses

Hintergrund ist folgender: Im Rahmen der künftigen Stadtentwicklung besteht unter anderem für den Innenstadtbereich ein erhöhter Handlungsbedarf, da sich die Ausbildung eines funktionsstarken Stadtzentrums aufgrund der Nähe zu Berlin sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit schwierig gestaltete. Darüber hinaus wurden mit der Errichtung des A 10-Centers anhaltende Beeinträchtigungen für den innerstädtischen Einzelhandel geschaffen, welche eine Qualifizierung der innerstädtischen Funktionen nachhaltig erschweren. Zielstellung ist es, die Innenstadt von Königs Wusterhausen als Mittelzentrum in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu qualifizieren und weiter zu stärken. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der innerstädtischen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnfunktionen, die Qualifizierung der Wege- und Verkehrsbeziehung sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums. Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Gebietsbeauftragter. Der Gebietsbeauftragter soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Maßnahmengebiets anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen: - Prozesssteuerungsaufgaben - Organisation und Abstimmungen - Finanzierungs- und Fördermittelbewirtschaftung - Förderverfahren, Berichtserstattung, Vorbereitung der Förderanträge, Zwischenabrechnung, Abschluss der Gesamtmaßnahmen - Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratungstätigkeit - Öffentlichkeitsarbeit Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen je Aufwandstunde. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Die Laufzeit ist derzeit geplant für die Dauer von 2 Jahren vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 sowie der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2031.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektkonzept50 %
Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams20 %
Honorar30 %
Qualität
ProjektkonzeptDer Bieter soll in einem für die Auftraggeberin nachvollziehbaren Konzept darstellen, dass er die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leitideen und Zielvorstellungen des Projekts zutreffend erkannt hat und skizzieren, wie er die Planungsaufgabe ggf. im Zusammenwirken mit den anderen fachlichen Beteiligten und der Auftraggebern umzusetzen beabsichtigt. Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Einzelheiten und Inhalte zum Konzept sind im Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen sowie in der Leistungsbeschreibung zu finden. Unterkriterien: 1. Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Maßnahmengebiets 2. Schwerpunktsetzung 3. Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten 4. Personalorganisation 5. Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit im Maßnahmenprozess Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien.
Qualität
Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen ProjektteamsDer Bieter soll die Erfahrungen des Projektverantwortlichen, des Stellvertretenden Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Städtebauförderprogramms darstellen. Dafür ist das Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen zu verwenden. Unterkriterien: 1. Erfahrung des Projektverantwortlichen 2. Erfahrung des Vertreters des Projektverantwortlichen Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien
Preis
HonorarBewertet werden die durchschnittlichen Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde. Zur Angabe des Unternehmensstundensatzes ist das Freifeld im Angebotsschreiben zu verwenden. Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 30.09.2031
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bie … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftr …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHX22# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHX22# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen. Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BIG Städtebau GmbH, Kronshagen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2026

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