Stadt Geislingen - Vergabe der Fachklassenplanung Helfenstein-Gymnasium
Stadt Geislingen an der Steige · Geislingen an der Steige, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/79veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Geislingen an der Steige73312, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Zuschlagskriterium "Preis"60 %
- Zuschlagkriterium - "Qualifikationen / Berufserfahrung"40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Helfenstein-Gymnasium soll um einen energieeffizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Bau mit Fachklassenräumen und Unterrichtsräumen erweitert werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen der Fachklassenplanung. Stufe 1 - Fachklassenplanung gemäß §§ 55 f. HOAI, Leistungsphasen 1-3 Besonderheit an der Aufgabenstellung Die Stadt Geislingen an der Steige verfügt über zwei Standorte bei ihren Gymnasien - Michelberg-Gymnasium und Helfenstein-Gymnasium. 2016 wurde das neu sanierte Michelberg-Gymnasium in Betrieb genommen. Bereits 2018 mussten große Teile des naturwissenschaftlichen Trakts geschlossen werden, da die statische Sicherheit nicht vollumfänglich gewährleistet ist. Die Einrichtungsgegenstände wurde gesichert und nach nur 2 Jahren der Nutzung fachmännisch abgebaut und in der ehemaligen Milchzentrale der Stadt Geislingen eingelagert. Ein Teil dieser Einrichtungsgegenstände werden am Michelberg-Gymnasium noch genutzt und können daher nur in Teilen am neuen Schulstandort des Helfenstein-Gymnasiums eingebaut werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, in wie weit die technischen Schränke den heutigen Anforderungen noch entsprechen. Dies ist vom AN zu prüfen, die Ergebnisse sind mit Begründungen vorzulegen. Ein Zuschlag (Preisblatt, Anlage 7) für die erhöhte Grundlagenermittlung sowie ein Zuschlag für den Modernisierungsaufwand ist entsprechend einzukalkulieren. Die Abstimmung hat eng mit dem Generalplaner zu erfolgen. Planunterlagen vom ehemaligen Einbauort am Michelberg-Gymnasium werden den Bietern für die Einschätzung des Mehraufwandes zur Verfügung gestellt. Die Sichtung und Prüfung der eingelagerten Einrichtungsgegenstände auf Wiederverwendbarkeit gehören zum vertraglichen Leistungsumfang. Dies schließt die Berücksichtigung in der Planung, Ausschreibung und Umsetzung ein. Nicht wieder verwendbare Einrichtungsgegenstände sind neu einzuplanen, was für die Ergänzungsbeschaffung in gleicherweise gilt. 3.3.2 Stufe 2 Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat - Sofern der Gemeinderat den Baubeschluss fasst, wovon derzeit aufgegangen wird, erfolgt die Beauftragung der Stufe 2, Leistungsphasen 4-8 mit Option auf Lph. 9 2,5-zügiger Erweiterungsbau Ca. 7.350 m² - Netto-Grundfläche (NGF) für insgesamt 15 Fachklassenräume, zuzügl. von 4 Praktikumsräumen mit den dazugehörigen Räumen für die Sammlungen und Vorbereitungen. Darüber hinaus werden 19 Klassenzimmer und 4 Ganztagsräume mit den jeweils dazu gehörigen Lehrerbereichen geschaffen. 3 x Chemie 3 x Physik 4 x Biologie 4 x Praktikum 3 x Naturwissenschaft und Technik (NwT) 1 x Kunst 1 x Musik 3 x Lehrerbesprechungsraum 21 x Klassenzimmer/Ganztagesräume Zuzüglich der notwendigen Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen Der Umbau der in den Neubau verlagerten Fachklassenräume zu normalen Klassenzimmern, erfolgt in Eigenleistung durch das Stadtbauamt. Dies nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem EU-weiten Verfahren.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium "Preis"
- Qualität
- Zuschlagkriterium - "Qualifikationen / Berufserfahrung"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- 1. , bzw. 2. Beauftragungsstufe, Leistungsphasen 4 bis 9 Ggf. 2. Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 4 bis 8 weitere Option auf 9 (stufenweise Beauftragung)
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHA99
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| KC Kommunal Consult GmbH, Mettingen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Stadt Geislingen an der Steige - Europaweite Vergabe über die Lieferung, Errichtung, Vermietung und Rückbau eines Interim-Kindergartengebäudes (Container-Lösung)08.07.2025
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.02.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4388a128-126e-4e9a-ba85-418247407de3.