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Stadt Geislingen - Vergabe der Fachklassenplanung Helfenstein-Gymnasium

Stadt Geislingen an der Steige · Geislingen an der Steige, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/79veröffentlicht 17.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 988 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Zuschlagskriterium "Preis"60 %
  • Zuschlagkriterium - "Qualifikationen / Berufserfahrung"40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Helfenstein-Gymnasium soll um einen energieeffizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Bau mit Fachklassenräumen und Unterrichtsräumen erweitert werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen der Fachklassenplanung. Stufe 1 - Fachklassenplanung gemäß §§ 55 f. HOAI, Leistungsphasen 1-3 Besonderheit an der Aufgabenstellung Die Stadt Geislingen an der Steige verfügt über zwei Standorte bei ihren Gymnasien - Michelberg-Gymnasium und Helfenstein-Gymnasium. 2016 wurde das neu sanierte Michelberg-Gymnasium in Betrieb genommen. Bereits 2018 mussten große Teile des naturwissenschaftlichen Trakts geschlossen werden, da die statische Sicherheit nicht vollumfänglich gewährleistet ist. Die Einrichtungsgegenstände wurde gesichert und nach nur 2 Jahren der Nutzung fachmännisch abgebaut und in der ehemaligen Milchzentrale der Stadt Geislingen eingelagert. Ein Teil dieser Einrichtungsgegenstände werden am Michelberg-Gymnasium noch genutzt und können daher nur in Teilen am neuen Schulstandort des Helfenstein-Gymnasiums eingebaut werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, in wie weit die technischen Schränke den heutigen Anforderungen noch entsprechen. Dies ist vom AN zu prüfen, die Ergebnisse sind mit Begründungen vorzulegen. Ein Zuschlag (Preisblatt, Anlage 7) für die erhöhte Grundlagenermittlung sowie ein Zuschlag für den Modernisierungsaufwand ist entsprechend einzukalkulieren. Die Abstimmung hat eng mit dem Generalplaner zu erfolgen. Planunterlagen vom ehemaligen Einbauort am Michelberg-Gymnasium werden den Bietern für die Einschätzung des Mehraufwandes zur Verfügung gestellt. Die Sichtung und Prüfung der eingelagerten Einrichtungsgegenstände auf Wiederverwendbarkeit gehören zum vertraglichen Leistungsumfang. Dies schließt die Berücksichtigung in der Planung, Ausschreibung und Umsetzung ein. Nicht wieder verwendbare Einrichtungsgegenstände sind neu einzuplanen, was für die Ergänzungsbeschaffung in gleicherweise gilt. 3.3.2 Stufe 2 Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat - Sofern der Gemeinderat den Baubeschluss fasst, wovon derzeit aufgegangen wird, erfolgt die Beauftragung der Stufe 2, Leistungsphasen 4-8 mit Option auf Lph. 9 2,5-zügiger Erweiterungsbau Ca. 7.350 m² - Netto-Grundfläche (NGF) für insgesamt 15 Fachklassenräume, zuzügl. von 4 Praktikumsräumen mit den dazugehörigen Räumen für die Sammlungen und Vorbereitungen. Darüber hinaus werden 19 Klassenzimmer und 4 Ganztagsräume mit den jeweils dazu gehörigen Lehrerbereichen geschaffen. 3 x Chemie 3 x Physik 4 x Biologie 4 x Praktikum 3 x Naturwissenschaft und Technik (NwT) 1 x Kunst 1 x Musik 3 x Lehrerbesprechungsraum 21 x Klassenzimmer/Ganztagesräume Zuzüglich der notwendigen Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen Der Umbau der in den Neubau verlagerten Fachklassenräume zu normalen Klassenzimmern, erfolgt in Eigenleistung durch das Stadtbauamt. Dies nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem EU-weiten Verfahren.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterium "Preis"60 %
Zuschlagkriterium - "Qualifikationen / Berufserfahrung"40 %
Preis
Zuschlagskriterium "Preis"
Qualität
Zuschlagkriterium - "Qualifikationen / Berufserfahrung"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
1. , bzw. 2. Beauftragungsstufe, Leistungsphasen 4 bis 9 Ggf. 2. Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 4 bis 8 weitere Option auf 9 (stufenweise Beauftragung)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHA99

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KC Kommunal Consult GmbH, Mettingen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4388a128-126e-4e9a-ba85-418247407de3.