Stadt Esslingen - Medientechnik
Stadt Esslingen am Neckar · Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 260611_JMveröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Esslingen am Neckar73728, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 2 Monaten6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Derzeit sind bereits 553 Unterrichts- und Fachräume an den Schulen der Stadt Esslingen am Neckar mit Medientechnik ausgestattet. Im Bestand vorhanden sind insbesondere standardisierte Präsentations- und Steuerungskomponenten wie Beamer, Leinwände, Lautsprecher, Dokumentenkameras, Displays sowie Übertragungs- und Streamingtechnik. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme, Ergänzung und Fortführung dieser bestehenden Ausstattung einschließlich der dazugehörigen Serviceleistungen durch den Auftragnehmer. Ziel ist es, den bestehenden Standard im Wesentlichen beizubehalten, die Kompatibilität der vorhandenen Komponenten zu sichern und not-wendige Ergänzungen sowie Ersatzbeschaffungen wirtschaftlich in einer einheitlichen Vertragsstruktur fortzuführen. Da sich der konkrete zukünftige Bedarf insbesondere durch Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen, Umbaumaßnahmen sowie mögliche Neubauten oder zusätzliche Räume ergeben kann, erfolgt die Beauftragung bedarfsorientiert über Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung.
Beschreibung des Loses
Vgl. kurze Beschreibung
Gegenstand nach CPV
- 72100000HardwareberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumm … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über (2.1) den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und (2.2) den Umsatz im Geschäftsfeld Medientechnik in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Service- und Lieferaufträge im Bereich Medientechnik für Schulen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum d) referenzierte Leistung (mindestens Lieferung von Medientechn … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Service- und Lieferaufträge im Bereich Medientechnik für Schulen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum d) referenzierte Leistung (mindestens Lieferung von Medientechnik für Schulen, welche mindestens interaktive Boards oder drahtlose All-in-One Präsentations- und Kollaborationssysteme oder mobile Medientechnik umfasst und mindestens Managed Service der Medientechnik während der gesamten Vertragslaufzeit) und e) Anzahl der Klassenzimmer (Managed Service der Medientechnik für mindestens 500 Klassenzimmer und Lieferung von Medientechnik für mindestens 25 Klassenzimmer). Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum d) referenzierte Leistung (mindestens Lieferung von Medientechnik für Schulen, welche mindestens interaktive Boards oder drahtlose All-in-One Präsentations- und Kollaborationssysteme oder mobile Medientechnik umfasst und mindestens Managed Service der Medientechnik während der gesamten Vertragslaufzeit) und e) Anzahl der Klassenzimmer (Managed Service der Medientechnik für mindestens 500 Klassenzimmer und Lieferung von Medientechnik für mindestens 25 Klassenzimmer) nachgewiesen hat.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Vgl. Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in d … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMJ5N# Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arb … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMJ5N# Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Esslingen am Neckar
- Anschrift
- Rathausplatz 2, 73728 Esslingen am Neckar
- Kontakt
- nuremberg.vergabe.ps@
roedl.com
Bei uns erfasst
- Neugestaltung Ritterstraße Esslingen - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1,3,5-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI20.01.2025
- Angebotsrunde: Stadt Esslingen am Neckar - Europaweite Vergabe von Objektplanung Freianlagenplanung für das Projekt "Neugestaltung Marktplatz" in Esslingen a.N.03.09.2024 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdf1a41d-6898-4bef-99cd-fcf98c0cb3cd.