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Stadt Cottbus - VHVmöTw 226-2025 Öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chó?ebuz

Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen VHVmöTw 226-2025veröffentlicht 14.11.2025erstmals 14.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre01.01.2027 – 31.12.2041
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (105 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtverwaltung Cottbus
    vor 11 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2041
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Vertrag über die ab dem 01.01.2027 zu erbringenden Leistungen der öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chosebuz (Beleuchtungsvertrag). Er umfasst insbesondere Leistungen des Betriebs, der Instandhaltung, der Erneuerung, der Energieeffizienzsteigerung und der Schadens- und Störungsbeseitigung zu rund 13.500 Lichtpunkten sowie auf besondere Aufforderung des Rück- und Umbaus, der Änderung und Versetzung sowie des Neubaus. Die Auftragnehmerin schuldet der Stadt den Beleuchtungserfolg durch Lichtlieferung; die dafür benötigte und verwendete elektrische Energie stellt die Stadt auf eigene Rechnung (Kosten des Energiebezugs und Energienebenkosten) der Auftragnehmerin bei. Der Beleuchtungsvertrag unterscheidet zwischen Leistungen, für welche die Auftragnehmerin von der Stadt eine kalenderjährliche Pauschalvergütung erhält, und gesondert zu vergütenden Leistungen.

Beschreibung des Loses

Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung21 von 21 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Benennung aller Mitglieder einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (sofern zutreffend) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Informationssicherheit
Erklärung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ggf. Vertretungsnachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV), zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem el … ganz lesenAuszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV), zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
Finanzkennzahlen
Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber den nach dem folgenden Abs. 2 geforderten … ganz lesenBankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber den nach dem folgenden Abs. 2 geforderten Mindestumsatz nachweist und darüber hinaus nach der Einschätzung der Stadt anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Der Bewerber muss in den letzten drei vor Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahren in Summe einen Umsatz in Höhe von wenigstens 3.000.000 Euro erzielt haben. Für den Fall, dass die Nachweise nach Auffassung der Stadt nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behält sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklä … ganz lesenJahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach lit. d) ausreichend.
Finanzkennzahlen
Erklärungen zum Gesamtumsatz und gegebenenfalls zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der öffentlichen Beleuchtung) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Aus der Erklärung geht hervor, ob der Mindestumsatz nach lit. a) Abs. 2 erreicht ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehender Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen mit - soweit vorhanden - einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung.. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ...der Gesellschaft.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ggf. Erklärung über kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (siehe § 91 BbgKVerf) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die … ganz lesenGgf. Erklärung über kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (siehe § 91 BbgKVerf) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (siehe § 91 BbgKVerf). Als solche Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches, zum Beispiel anwaltliches, Gutachten vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen der öffentlichen Beleuchtung (Referenzliste) mit Angaben des jeweiligen Leistungsumfangs (Betrieb, Wartung und Instandhaltung, Erneuerung) in Lichtpunkten, der Leistungszeit... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ...sowie der ö … ganz lesenListe der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen der öffentlichen Beleuchtung (Referenzliste) mit Angaben des jeweiligen Leistungsumfangs (Betrieb, Wartung und Instandhaltung, Erneuerung) in Lichtpunkten, der Leistungszeit... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ...sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von Leistungen der öffentlichen Beleuchtung und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigt die Stadt auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Aus der Referenzliste geht hervor, ob der Mindestumfang von Leistungen nach lit. a) Abs. 2 erreicht ist. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gegeben anzusehen, wenn der Bewerber den nach dem folgenden Abs. 2 geforderten Mindestumfang von Leistungen nachweist und er darüber hinaus nach der Einschätzung der Stadt über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen der öffentlichen Beleuchtung erforderlich sind. Der Bewerber muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags in mindestens einem Jahr Betriebsführungsleistungen der öffentlichen Beleuchtung im Umfang von mindestens 5.000 Lichtpunkten in einer Stadt erbracht haben.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ...unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit … ganz lesenAngabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): ...unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die geforderte Angabe ist vorliegend beschränkt auf die technische Leitung sowie - falls abweichend - die technische Stelle, welche mit der Qualitätskontrolle beauftragt ist. Anzugeben ist jeweils der Name der Person und deren berufliche Qualifikation. Die Stadt behält sich vor, geeignete Nachweise zur beruflichen Qualifikation der benannten Personen anzufordern.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV). (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2041
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Beleuchtungsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31.12.2041 mit einer optionalen Verlängerung um fünf Jahre bis zum 31.12.2046.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zum Schutz sensibler Informationen über den Anlagenbestand stehen die nachfolgend genannten Unterlagen dem jeweiligen Bewerber bzw. Bieter erst nach separater Freischaltung durch die Stadt zur Verfügung: - Dokument 4010 Vertrag Anlage 1 - Bestandsdaten (4011 Anlage 1.1 Auszug aus luxdata ( … ganz lesenLeistung: Zum Schutz sensibler Informationen über den Anlagenbestand stehen die nachfolgend genannten Unterlagen dem jeweiligen Bewerber bzw. Bieter erst nach separater Freischaltung durch die Stadt zur Verfügung: - Dokument 4010 Vertrag Anlage 1 - Bestandsdaten (4011 Anlage 1.1 Auszug aus luxdata (Format.xlsx), 4012 Anlage 1.2 Leitungsdaten (Format.dxf)). Die Freischaltung ist über das Nachrichtensystem des Vergabeportals zu beantragen und erfordert eine vorherige Registrierung und Anmeldung des Bewerbers bzw. Bieters im Vergabeportal. Für die Registrierung ist - soweit beim Bewerber bzw. Bieter vorhanden - eine E-Mail-Adresse mit unternehmensspezifischer Domain/Endung zu verwenden. Zudem setzt die Freischaltung voraus, dass der Bewerber bzw. Bieter die Erklärung nach 2010 Formblatt Geheimhaltung und Vertraulichkeit im Vergabeportal hochlädt, § 5 Abs. 3 VgV. (siehe Pkt. 2.3 Bewerbungsbedingungen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Eignungsleihe: Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzu … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Eignungsleihe: Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (siehe § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Ein Bewerber kann jedoch nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die Unternehmen, deren Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VgV). Für die für das jeweilige Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben an die Eignungsnachweise und an die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend. Der Bewerber muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegt, ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 VgV). Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat er mit dem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bewerber und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. b) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Teilnahmeantrags und Angebots durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber bzw. Bieter (Bewerber bzw. Bietergemeinschaft, zur Vereinfachung auch nur als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf nicht bei der Stadt liegen. Sofern sich Unternehmen am Vergabeverfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beteiligen möchten, ist dies bereits im Teilnahmeantrag vorzusehen. Eine Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben im entsprechenden Formular (Dokument 2040 der Vergabeunterlagen) ihre Mitglieder zu benennen. Zudem ist eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für den Abschluss und die Durchführung des Beleuchtungsvertrags zu bezeichnen. Der Bewerber gibt in seinem Teilnahmeantrag die verbindliche Arbeitsverteilung der Leistungen des Beleuchtungsvertrags zwischen den Mitgliedern der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft an. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und gegebenenfalls zu durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Zudem hat sie die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Für die Prüfung der Eignung wird die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Eignung eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird für die Eignung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nur insoweit berücksichtigt, wie dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der verbindlichen Arbeitsverteilung (siehe Kap. 8.3) dafür zuständig ist/sind. c) Die Angabe "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3" am Ende von 5.1.9 ist unzutreffend und erfolgt nur, weil das Formular keinen niedrigeren Zahlenwert zulässt. Es ist keine …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTZH8MBVL# Dieses Verfahren findet in (2) Stufen statt. In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter der Beifügung der unter Pkt. 5 "Anschreiben Teilnahmeaufforderung" genannten Unterlagen einreiche … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTZH8MBVL# Dieses Verfahren findet in (2) Stufen statt. In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter der Beifügung der unter Pkt. 5 "Anschreiben Teilnahmeaufforderung" genannten Unterlagen einreichen. Anschließend - in der 2. Stufe - der Angebotsphase - werden geeignete Unternehmen aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Das Nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 durchgeführt. Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 03.12.2025 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieterfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 17.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 17.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75f010e0-336a-4f52-b5b5-2c5cbc90eb7b.