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Stadt Cottbus - VHVmöTw 226-2025 Öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chó?ebuz

Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen VHVmöTw 226-2025veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 182 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Jahre01.01.2027 – 31.12.2041
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (105 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2041
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Vertrag über die ab dem 01.01.2027 zu erbringenden Leistungen der öffentliche Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chosebuz (Beleuchtungsvertrag). Er umfasst insbesondere Leistungen des Betriebs, der Instandhaltung, der Erneuerung, der Energieeffizienzsteigerung und der Schadens- und Störungsbeseitigung zu rund 13.500 Lichtpunkten sowie auf besondere Aufforderung des Rück- und Umbaus, der Änderung und Versetzung sowie des Neubaus. Die Auftragnehmerin schuldet der Stadt den Beleuchtungserfolg durch Lichtlieferung; die dafür benötigte und verwendete elektrische Energie stellt die Stadt auf eigene Rechnung (Kosten des Energiebezugs und Energienebenkosten) der Auftragnehmerin bei. Der Beleuchtungsvertrag unterscheidet zwischen Leistungen, für welche die Auftragnehmerin von der Stadt eine kalenderjährliche Pauschalvergütung erhält, und gesondert zu vergütenden Leistungen.

Beschreibung des Loses

Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2041
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Beleuchtungsvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31.12.2041 mit einer optionalen Verlängerung um fünf Jahre bis zum 31.12.2046.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Eignungsleihe: Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erfor … ganz lesena) Eignungsleihe: Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (siehe § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Ein Bewerber kann jedoch nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die Unternehmen, deren Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VgV). Für die für das jeweilige Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben an die Eignungsnachweise und an die Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend. Der Bewerber muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegt, ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 VgV). Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat er mit dem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bewerber und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. b) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Die Abgabe eines Teilnahmeantrags und Angebots durch Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber bzw. Bieter (Bewerber bzw. Bietergemeinschaft, zur Vereinfachung auch nur als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf nicht bei der Stadt liegen. Sofern sich Unternehmen am Vergabeverfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beteiligen möchten, ist dies bereits im Teilnahmeantrag vorzusehen. Eine Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben im entsprechenden Formular (Dokument 2040 der Vergabeunterlagen) ihre Mitglieder zu benennen. Zudem ist eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für den Abschluss und die Durchführung des Beleuchtungsvertrags zu bezeichnen. Der Bewerber gibt in seinem Teilnahmeantrag die verbindliche Arbeitsverteilung der Leistungen des Beleuchtungsvertrags zwischen den Mitgliedern der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft an. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und gegebenenfalls zu durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung genannten Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Zudem hat sie die geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Für die Prüfung der Eignung wird die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Eignung eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird für die Eignung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nur insoweit berücksichtigt, wie dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der verbindlichen Arbeitsverteilung (siehe Kap. 8.3) dafür zuständig ist/sind. c) Die Angabe "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3" am Ende von 5.1.9 ist unzutreffend und erfolgt nur, weil das Formular keinen niedrigeren Zahlenwert zulässt. Es ist keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber im Sin …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDDY630FL4C# Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Branden … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDDY630FL4C# Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Das Nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 durchgeführt. Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 26.06.2026 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieterfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SPIE SAG GmbH, Calau2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 17.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 17.12.2025

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