Stadt Cottbus - VHVmöTw 001/2024 - Leistungen der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie der Straßenunterhaltung in der Stadt Cottbus
Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus, Brandenburg
Aktenzeichen VHVmöTw 001-2024 Zurückversetzung Teilnahmewettbewerbveröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 14 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2040
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 170 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 14 Jahre01.01.2027 – 31.12.2040, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Cottbus03046, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (105 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2040
Beschreibung
Leistungen der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie der Straßenunterhaltung in der Stadt Cottbus verbunden mit der vorangehenden Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (ÖPP) unter Minderheitsbeteiligung eines privaten Partners (49 %)
Beschreibung des Loses
Die Stadt Cottbus beabsichtigt einen Teil der ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben künftig über eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (ÖPP) unter gemeinsamer Beteiligung mit einem geeigneten privaten Partner zur erbringen. Die ausgeschriebenen Gegenstände und Leistungspflichten dieses Vorhabens erschöpfen sich daher nicht in der Erbringung von Dienstleistungen der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie Straßenunterhaltung. Ein erster gewichtiger Bestandteil des Verfahrensgegenstandes wird durch die vorgelagerten und auch flankierenden Leistungspflichten des privaten Partners insbesondere bei der Errichtung der gemeinsamen Gesellschaft als künftigem Auftragnehmer gebildet.
Das Leistungsspektrum der Gesellschaft ist in den Leistungsbeschreibungen (Teile 4.1 bis 4.3) näher umschrieben. Folgende Leistungen sollen zusammengefasst nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibungen durch die gegründete Gesellschaft (ÖPP) erbracht werden: 1. Leistungen der Abfallwirtschaft 2. Straßenreinigung und Winterdienst 3. Straßenunterhaltung
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis / BarwertGewichtung (Punkte, genau) 77
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2040
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Gemäß den besonderen Vertragsbedingungen besteht eine einseitige Verlängerungsoption der Leistungsverträge (Teil 7 und Teil 8 der Vergabeunterlagen) durch die Stadt um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2045). Die Verträge können über diesen Zeitpunkt hinaus nach Maßgabe der Vertragsbedingunge … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Gemäß den besonderen Vertragsbedingungen besteht eine einseitige Verlängerungsoption der Leistungsverträge (Teil 7 und Teil 8 der Vergabeunterlagen) durch die Stadt um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2045). Die Verträge können über diesen Zeitpunkt hinaus nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einmalig um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2050) mit beiderseitigem Einverständnis von Stadt und Gesellschaft verlängert werden.- Optionen
- Vom Auftragnehmer ist über die regulär zu leistende Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes für die Annahme von Abfällen hinaus die Bewirtschaftung von bis zu zwei weiteren Wertstoffhöfen des Auftraggebers optional vorgesehen. Die Geltendmachung der Option hängt davon ab, ob der Auftraggeber weitere Wertstoffhöfe in entsprechender Anzahl bereitstellen kann.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahr … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTGCBGNYB# Grundsätzlich ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der bzw. die sich als privater Partner für Gründung, Aufbau und Entwicklung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens bewirbt, selbst über die erford … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTGCBGNYB# Grundsätzlich ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der bzw. die sich als privater Partner für Gründung, Aufbau und Entwicklung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens bewirbt, selbst über die erforderliche Eignung im Sinne der oben angeführten Eignungskriterien verfügen muss. Überdies soll das gemeinsam zu gründende Unter-nehmen so aufgebaut und eingerichtet werden, dass es leistungsfähig und damit in der Lage ist, die Leistungen langfristig und weitestgehend (unter Berücksichtigung definierter Ausnahmen) selbstständig, d.h. ohne Rückgriff auf Unterauftragnehmer, zu erbringen. Eine Eignungsleihe im Rahmen der Bewerbung ist jedoch nicht ausgeschlossen, aber im folgenden Sinne zu verstehen: Ein Bewerber kann nach § 47 Absatz 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Bei einer Eignungsleihe zum Aus-gleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von Erfahrung (Referenzen) wird dieser Nachweis als erbracht angesehen, wenn - der private Partner entweder nachweisen kann, dass die von der Referenz erfasste Leistungserbringung maßgeblich auf seine Beiträge bei Aufbau und Steuerung der dortigen Gesellschaft zurückzuführen ist, - oder aber das in der Referenz genannte Unternehmen/ damaliger Leistungserbringer den privaten Partner in der Organisation und Ausführung der hiesigen Leistung durch die zu gründende Gesellschaft hins. Personal, Know-How oder Ähnlichem unterstützen wurde. Soweit ein Bewerber sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen beabsichtigt (z.B. hins. der Mindestumsätze eines Jahres, der Einlageleistung, der Mindesthaftungssumme ), verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind vom Bewerber für den Eignungsleiher Verpflichtungserklärungen entsprechend Formular 3 zum Teilnahmeantrag abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ALBA Lausitz GmbH, Cottbus | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neumarkt 5, 03046 Cottbus
- Website
- cottbus.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Bartscherer & Co. Recycling GmbH3 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
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- ALBA Wertstoffmanagement GmbH2 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0d9a59b-5256-417e-9513-1f6046d84cde.