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Stadt Cottbus - VHVmöTw 001/2024 - Leistungen der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie der Straßenunterhaltung in der Stadt Cottbus

Stadtverwaltung Cottbus · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen VHVmöTw 001-2024 Zurückversetzung Teilnahmewettbewerbveröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Brandenburg (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 170 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Jahre01.01.2027 – 31.12.2040, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (105 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2040
    in 55 Tagen

Beschreibung

Leistungen der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie der Straßenunterhaltung in der Stadt Cottbus verbunden mit der vorangehenden Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft (ÖPP) unter Minderheitsbeteiligung eines privaten Partners (49 %)

Beschreibung des Loses

Die Stadt Cottbus beabsichtigt einen Teil der ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben künftig über eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (ÖPP) unter gemeinsamer Beteiligung mit einem geeigneten privaten Partner zur erbringen. Die ausgeschriebenen Gegenstände und Leistungspflichten dieses Vorhabens erschöpfen sich daher nicht in der Erbringung von Dienstleistungen der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie Straßenunterhaltung. Ein erster gewichtiger Bestandteil des Verfahrensgegenstandes wird durch die vorgelagerten und auch flankierenden Leistungspflichten des privaten Partners insbesondere bei der Errichtung der gemeinsamen Gesellschaft als künftigem Auftragnehmer gebildet.

Das Leistungsspektrum der Gesellschaft ist in den Leistungsbeschreibungen (Teile 4.1 bis 4.3) näher umschrieben. Folgende Leistungen sollen zusammengefasst nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibungen durch die gegründete Gesellschaft (ÖPP) erbracht werden: 1. Leistungen der Abfallwirtschaft 2. Straßenreinigung und Winterdienst 3. Straßenunterhaltung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis / BarwertGewichtung (Punkte, genau) 77

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2040
Verlängerung
bis zu 2-mal: Gemäß den besonderen Vertragsbedingungen besteht eine einseitige Verlängerungsoption der Leistungsverträge (Teil 7 und Teil 8 der Vergabeunterlagen) durch die Stadt um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2045). Die Verträge können über diesen Zeitpunkt hinaus nach Maßgabe der Vertragsbedingunge … ganz lesenbis zu 2-mal: Gemäß den besonderen Vertragsbedingungen besteht eine einseitige Verlängerungsoption der Leistungsverträge (Teil 7 und Teil 8 der Vergabeunterlagen) durch die Stadt um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2045). Die Verträge können über diesen Zeitpunkt hinaus nach Maßgabe der Vertragsbedingungen einmalig um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2050) mit beiderseitigem Einverständnis von Stadt und Gesellschaft verlängert werden.
Optionen
Vom Auftragnehmer ist über die regulär zu leistende Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes für die Annahme von Abfällen hinaus die Bewirtschaftung von bis zu zwei weiteren Wertstoffhöfen des Auftraggebers optional vorgesehen. Die Geltendmachung der Option hängt davon ab, ob der Auftraggeber weitere Wertstoffhöfe in entsprechender Anzahl bereitstellen kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTGCBGNYB# Grundsätzlich ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der bzw. die sich als privater Partner für Gründung, Aufbau und Entwicklung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens bewirbt, selbst über die erford … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYTGCBGNYB# Grundsätzlich ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der bzw. die sich als privater Partner für Gründung, Aufbau und Entwicklung des gemischtwirtschaftlichen Unternehmens bewirbt, selbst über die erforderliche Eignung im Sinne der oben angeführten Eignungskriterien verfügen muss. Überdies soll das gemeinsam zu gründende Unter-nehmen so aufgebaut und eingerichtet werden, dass es leistungsfähig und damit in der Lage ist, die Leistungen langfristig und weitestgehend (unter Berücksichtigung definierter Ausnahmen) selbstständig, d.h. ohne Rückgriff auf Unterauftragnehmer, zu erbringen. Eine Eignungsleihe im Rahmen der Bewerbung ist jedoch nicht ausgeschlossen, aber im folgenden Sinne zu verstehen: Ein Bewerber kann nach § 47 Absatz 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Bei einer Eignungsleihe zum Aus-gleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von Erfahrung (Referenzen) wird dieser Nachweis als erbracht angesehen, wenn - der private Partner entweder nachweisen kann, dass die von der Referenz erfasste Leistungserbringung maßgeblich auf seine Beiträge bei Aufbau und Steuerung der dortigen Gesellschaft zurückzuführen ist, - oder aber das in der Referenz genannte Unternehmen/ damaliger Leistungserbringer den privaten Partner in der Organisation und Ausführung der hiesigen Leistung durch die zu gründende Gesellschaft hins. Personal, Know-How oder Ähnlichem unterstützen wurde. Soweit ein Bewerber sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen beabsichtigt (z.B. hins. der Mindestumsätze eines Jahres, der Einlageleistung, der Mindesthaftungssumme ), verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind vom Bewerber für den Eignungsleiher Verpflichtungserklärungen entsprechend Formular 3 zum Teilnahmeantrag abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ALBA Lausitz GmbH, Cottbus1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
393.144 €Zuschlagswert im Median
256.075 € – 656.720 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0d9a59b-5256-417e-9513-1f6046d84cde.