EVC HotSpots - Ausführung SST Parzellenstraße - Los 2 (Abbruch Teil 2)
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH · Cottbus, Brandenburg
Aktenzeichen EVC HS-18-2026 Los 2.2veröffentlicht 31.10.2026Bauleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Cottbus03046, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)70 %
- Vertragsbedingungen: Vertragsstrafenbewehrter Termin30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 16:00 Uhrin 27 Tagennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetin 3 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Errichtung der Schalt- und Schutzstation Parzellenstraße hier: Abriss, Demontage, Entsorgung - Komplettabbruch Schaltstation (Los 2.2)
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis (Gesamtsumme Netto als Wertungspreis)Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses, einschließlich Bedarfspositionen/Optionen, ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 70 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 70 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit (7) multipliziert, um die gewichtete Punktzahl in diesem Kriterium zu ermitteln.
- Qualität
- Vertragsbedingungen: Vertragsstrafenbewehrter TerminDa das Zuschlagskriterium mit 30 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 30 gewichtete Punkte erreichen: Fertigstellungstermin: abnahmereife Fertigstellung sämtlicher vereinbarter Leistungen In diesem Kriterium erhält die kürzeste angebotene Dauer in Werktagen (Montag bis Samstag ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Brandenburg) ab Abruf der Leistung durch den Auftraggeber bis zum Fertigstellungstermin (vgl. Ziffer 4.2) die maximalen 10 Wertungspunkte. Für jeden weiteren Werktag länger als die kürzeste angebotene Dauer in Werktagen wird je ein Punkt weniger vergeben. Für den angebotenen Zeitraum, welcher 10 Werktage länger beträgt, als der kürzeste angebotene Zeitraum, gibt es folglich 0 Punkte für dieses Kriterium. Die Angaben des Bieters sind in Anlage 4 einzutragen. Beispiel: wenn der Bieter A die Fertigstellung ab Abruf der Leistung durch den Auftraggeber mit 15 Werktagen den kürzesten angebotenen Zeitanraum anbietet und daher die maximalen 10 Punkte erhält, erhält der Bieter B, der 24 Werktage anbietet, dementsprechend 1 Punkt. Der Bieter C, der 25 Werktage anbietet, erhält dementsprechend 0 Punkte. Die in diesem Unterkriterium erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit (3) multipliziert, um die gewichtete Punktzahl zu ermitteln. Das ermittelte Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Beim späteren Ausrechnen des sich daraus ergebenden konkreten Datums bei der Vertragsausführung wird die Weihnachtszeit vom 24.12.2026 bis 03.01.2027 und ggf. die Weihnachtszeit vom 24.12.2027 bis 02.01.2028 bei dieser Berechnung ausgenommen. Die Berechnung der Werktage und der sich daraus ergebenden Termine erfolgt nach §§ 187, 188, 193 BGB (wobei 193 BGB nicht auf Sonnabende anwendbar ist, die keine gesetzlichen Feiertage im Bundesland Brandenburg sind).
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Par … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Erklärung betreffend Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; 3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG und § 14 BTTG vorliegen; 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; Mindestanforderung spezifischer Umsatz: Der spezifische Umsatz (Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind - Bereich Abbruch, Demontage, Entsorgung) muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 400.000,00 Euro (netto) erreicht oder überschritten haben. ACHTUNG: Das Fehlen der vorgenannten Mindestanforderung führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Bieterbogen zusätzlich zur Eigenerklärung des Bieters eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen. Zusätzlich sind Angaben zur gegebenenfalls vereinbarten Jahreshöchstleistung erforderlich.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung v … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ende Angebotsfrist), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben; Mindestanforderungen: Die Bieter müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, die a) Referenz beinhaltetet die Ausführung von Leistungen Abbruch/Abriss/Demontage und Entsorgung durch den Bewerber, b) von Transformatorstationen, Industriegebäuden oder vergleichbaren Bauten, c) der Abschluss/Abnahme der Leistung muss innerhalb der letzten 3 Jahren (Ablauf Angebotsfrist) liegen; 2. Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Ausrüstung des Unternehmens, welche für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags relevant ist, insbesondere Baustellengeräte (Art und Anzahl); 3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation; 4. Nachweis der Eignungen und Zulassungen für die Arbeit in kontaminierten Bereichen: Zertifikate TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 905; 5. Namentliche Benennung des/der Abfallbeauftragten und Vorlage des Qualifikationsnachweises.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Verg … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYH3V5# 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bi … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYH3V5# 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Karl-Liebknecht-Straße 130, 03046 Cottbus
- Website
- energienetze-cottbus.de
- Kontakt
- einkauf@
stadtwerke-cottbus.de
Bei uns erfasst
- EVC HotSpots - Beschaffung von 20-/0,4-kVTrafostationen05.02.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd89c813-ede3-49dc-9e39-f8c4d645a67f.