Stadt Böblingen - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte
Stadt Böblingen · Böblingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/3574veröffentlicht 10.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Sicherheitsdienste Altes Rathaus und ZulassungsstelleStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo · PforzheimFrist 03.12.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE) · 79102 FreiburgFrist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik · Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik Stübeweg 51 79108 Freiburg DeutschlandFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Böblingen71032, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 227 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Konzept "Personaleinsatz"25 %
- Konzept "Qualitätsmanagement"25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Böblingen schreibt Sicherheitsdienstleistungen für ihre Obdachlosenunterkünfte im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von derzeit 11 Obdachlosenunterkünften (Sammelunterkünften) im Stadtgebiet Böblingen. Die Objekte sind an 365 Tagen pro Jahr zwischen 18.00 und 03.00 Uhr mit einem Nachtdienst im Streifendienst durch Kontrollfahrten/Rundgänge mit zwei Mitarbeitern zu bewachen. Die Objekte werden jeweils in einer festgelegten Route mindestens vier Mal pro Schicht angefahren. Dabei gibt es keine Vorgabe, dass ein Objekt zu einer bestimmten Uhrzeit angefahren oder kontrolliert werden muss. Um auf derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Während der Auftragsdurchführung kann die Zahl der zu bewachenden Objekte leicht variieren, da einzelne Objekte während der Vertragslaufzeit wegfallen oder hinzukommen können. Einzelne Objekte werden voraussichtlich während der Vertragslaufzeit durch andere ersetzt. Mehr als 14 Objekte werden im Stadtgebiet jedoch nicht gleichzeitig zu bewachen sein. Die Auftraggeber legen daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer. Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt am 1. Januar 2026 und läuft bis 31. Dezember 2028 (feste Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber kann den Auftrag einseitig bis zu zwei Mal um je 12 Monate verlängern. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen wird.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 500
- Qualität
- Konzept "Personaleinsatz"Gewichtung (Punkte, genau) 250
- Qualität
- Konzept "Qualitätsmanagement"Gewichtung (Punkte, genau) 250
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Auftrag einseitig bis zu 2 Mal um je 12 Monate verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistung und mit Blick auf den Auftragsgegenstand erfolgt die Vergabe gemäß § 130 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 64 ff. Vergabeverordnung (VgV) nach den Vorgaben über soziale und andere besondere Dienstleistungen europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMH6A# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMH6A# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Böblingen
- Anschrift
- Marktplatz 16, 71032 Böblingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siba security service GmbH4 Zuschläge
- HSS Security GmbH3 Zuschläge
- MR ProTect GmbH3 Zuschläge
- Sicherheitsdienst Endler GmbH3 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)Frist 23.11.2026
- Sicherheitsdienste Altes Rathaus und ZulassungsstelleStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afoFrist 03.12.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE)Frist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und EpigenetikFrist 30.11.2026
- NachtbewachungVermögen und Bau Baden-Würtemberg Amt Mannheim und Heidelberg, Dienstsitz MannheimFrist 23.11.2026
- Vergabe von Facility Management LeistungenStadtentwicklungsgesellschaft LadenburgFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f7e5fdb-a217-4ffc-bb92-00a0328578ce.