Sicherheitsdienste Altes Rathaus und Zulassungsstelle
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen AföO 2026.03veröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 4 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 26 Tagenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 26 TagenPforzheim
- Bindefrist endetin 54 Tagen28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Vergabe von Bewachung, Sicherheitsleistungen, Einlasskontrolle und Wegweiserfunktionen in 2 Losen
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Alres Rathaus Die Stadt Pforzheim führt am Standort Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2 in 75175 Pforzheim eine Einlasskontrolle für die Kundinnen und Kunden des Alten Rathauses durch. Hierbei sollen neben Sicherheitsleistungen ganz wesentlich auch Wegweiser- und Informationsfunktionen durch den Auftragnehmer übernommen werden. Der Auftragnehmer stellt während der festgeleg-ten Sprech bzw. Öffnungszeiten im Alten Rathaus eine Person für die beschriebenen Aufgaben bereit. | 1 Jahr | – |
| 2 | Zulassungsstelle Die Stadt Pforzheim organisiert am Standort Kfz-Zulassungsstelle, Am Mühlkanal 8 in Pforzheim, die Kundenströme während der Sprechzeiten mithilfe eines Online-Terminbuchungssystems. Hierbei soll die Zugangskontrolle zu den Räumlichkeiten der Zulassungsbehörde mit den damit verbundenen Sicherheitsleistungen und bei Bedarf auch Wegweiser- und Informationsfunktionen durch den Auf-tragnehmer ausgeführt werden. Der Auftragnehmer stellt während der festgelegten Sprech- bzw. Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle eine Person für die beschriebenen Aufgaben bereit | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung15 von 15 angegeben
- Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
- Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochterfirmen
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Nachweis Firmensitz sowie relevante Tochtenfirmen
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw. Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraus … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw. Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraussetzungen beim Punkt Personal verfügt. Die Anwesenheit der Sicherheitsfachkraft am Einsatzort ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen und zu prüfen. - Benennung eines/einer während der Einsatzzeiten telefonisch erreichbaren Ansprechpartners/in/s bzw. eines/einer Vertreter/in - Mitentscheidungsrecht des Auftraggebers bei der Gestellung des Personals - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeweils eine aktuelle Liste der mit der Betreuung beauftragten Personen vorzulegen. - Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der Kontinuität des eingesetzten Personals Sorge zu tragen. - Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigen. Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Erlaubnisurkunde nach § 34 a Gewerbeordnung Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten zwei Jahren über die Bewachung/ Eingangskontrolle von Objekten in vergleichbarer Größenordnung
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der N … ganz lesenkürzer
Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen) - aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Einzelunternehmer bzw. die betreffende verantwortliche Person (Belegart 1); alternativ ist der Nachweis der Beantragung mit dem Angebot einzureichen - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers (Belegart OB, Verwendungszweck G 29) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 Bewachungsverordnung, sowie einer Versicherung bei Schlüsselverlust
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handel … ganz lesenkürzer
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB- Eintragung in das Handelsregister
- aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Optionale Vertragsverlängerung bis 31.12.2028
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 28 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.12.2026, 10:00 Uhr. Pforzheim
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: in Abstimmung mit dem Amt für Offentliche Ordnung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesenkürzer
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 24.11.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siba security service GmbH4 Zuschläge
- HSS Security GmbH3 Zuschläge
- MR ProTect GmbH3 Zuschläge
- Sicherheitsdienst Endler GmbH3 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Sicherheitsdienst in der Nähe
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE) · 79102 FreiburgFrist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik · Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik Stübeweg 51 79108 Freiburg DeutschlandFrist 30.11.2026
- NachtbewachungVermögen und Bau Baden-Würtemberg Amt Mannheim und Heidelberg, Dienstsitz Mannheim · MannheimFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 630b550a-e98a-4dce-a19d-a7e5580819a2.