Stadt Bad Rappenau - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau Kernzeit Babstadt - Anbau an die Theodor-Heuss-Grundschule
Stadt Bad Rappenau · Bad Rappenau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/537veröffentlicht 22.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Rappenau74906, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Rappenau schreibt die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau Kernzeit Babstadt - Anbau an die Theodor-Heuss-Grundschule aus.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Bad Rappenau beabsichtigt einen Neubau "Kernzeit Babstadt" an der Theodor-Heuss-Grundschule (Sportplatzweg 4, 74906 Bad Rappenau) als Anbau zu errichten. Die Theodor-Heuss-Grundschule in Babstadt umfasst derzeit vier Klassenzimmer und einen Mehrzweckraum. Dieser Mehrzweckraum ist momentan bereits mit einer zweiten Betreuungsgruppe der Kernzeitbetreuung belegt. Derzeit besteht aufgrund der räumlichen Auslastung bereits eine Containerlösung, die für die erwartete Schüleranzahl allerdings nicht ausreichend Platz bieten wird. Eine neue und größere Containerlösung zum Herbst 2025 wird bereits geplant und gearbeitet. Es ist vorgesehen, den Neubau "Kernzeit Babstadt" als Anbau an die Grundschule durchzuführen. Der Anbau soll an die Ostseite der Grundschule direkt anschließen und auf der freien Fläche zwischen dem Sportplatz und einem Fußweg zum Ortskern liegen. Dieser bestehende Fußweg soll im Zusammenhang mit der Baumaßnahme verbreitert und durch einen Wendeplatz ergänzt werden. Als Bindeglied zwischen dem Bestandsgebäude und dem Anbau soll ein Foyer entstehen, welches von der Schule aber auch von der Kernzeit genutzt werden kann. Aufgrund der erwarteten Anzahl der Einschulungskinder im Schuljahr 2025/2026 wird eine Erweiterung des Schulgebäudes um zwei Klassenräume erforderlich. Damit eine zukünftige Erweiterung bei Bedarf möglich ist, muss der Neubau um zwei weitere Klassenräume aufstockbar sein. Der Anbau ist in einer Massivbauweise mit verputzter Fassade und einer Pult- bzw. Flachdachkonstruktion geplant. Das neue Gebäude soll genau wie das bestehende Gebäude in einer eingeschossigen Bauweise gegliedert werden, um die einheitliche Baustruktur zu er-halten. Durch die eingeschossige Bauweise sind die Barrierefreiheit und der Rettungsweg gewährleistet. Der Mensabereich ist als offener Bereich in die Verkehrswege integriert und daher vielseitig nutzbar. Seitens der Stadt Bad Rappenau ist beabsichtigt, einen wirtschaftlichen sowie pragmatisch funktionierenden Anbau an die Theodor-Heuss-Grundschule zu errichten. Die Gebäudetechnik soll aus einer Heizung mit Wärmepumpe und Fußbodenheizung bestehen. Die Maßnahme wird ggf. zum Anlass genommen, die bestehende Heizungsanlage der Theodor-Heuss-Grundschule zu erneuern. Die Stadt Bad Rappenau geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,39 Mio. brutto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12; Stand: März 2024) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Bad Rappenau Fördergelder zur Verfügung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Leistungen der Generalplanung für den Neubau "Kernzeit Babstadt". Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 3 bis 9; - Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 1 bis 5 und 7, LPH 1 bis 9 - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1 bis 6 (Grundleistungen) sowie 7 bis 9 (Besondere Leistungen) - Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik (Schallschutz), Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7. Überdies sind Brandschutzplanungen nach Bedarf des Auftraggebers zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Architektenbüro Andrea + Thomas Müller PartGmbB, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Architektenbüro Andrea + Thomas Müller PartGmbB unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für Frühjahr 2026 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Ende August 2027 erfolgen, sodass der vollständige Schulbetrieb spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 in Betrieb genommen werden kann.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5880 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5880 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Bei uns erfasst
- Metall- und Verglasungsarbeiten Außen - RappSoDie05.11.2026 · 8 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87a16a0f-af52-4a80-be0e-3da7f2344ac8.