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Stadt-App und Stelen

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen DigIT 2026.05veröffentlicht 27.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 68 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (84 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Leistung60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Pforzheim
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Betrieb und Einführung einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung60 %
Preis40 %
Qualität
LeistungBarrierefreiheitskonzeption, Anzahl der angebotenen Zusatzfunktionen der Stadt-App, Anzahl des angebotenen Zusatzfunktionen der digitalen Stelen (Software), Funktionsumfang und Robustheit der digitalen Stelen (Hardware)
Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der Interpolationsmethode

Eignung14 von 14 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Komm … ganz lesenReferenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn: - in mind. drei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Einführung, Betrieb und Pflege einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Weiterentwicklung einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: UX-Leistungen Bestandteil waren, wie z. B. Usability Tests, Click Dummies, User Storys und vergleichbare. - in mind. einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht wurden: Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung von digitalen Stelen - in mind. drei Referenzen der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB sind Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden. Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen. Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber und Kontaktdaten (inkl. Art der Organisation), - Projektbezeichnung und Leistungszeitraum, - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, - eingesetzte Technologien, - aktuelle Laufzeit bzw. Status des Projekts.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die nachfolgenden Angaben vollständig vorliegen: - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Umsatzzahlen der letzten zwei ab … ganz lesenDer Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die nachfolgenden Angaben vollständig vorliegen: - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Umsatzzahlen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen Es werden keine Mindestumsätze oder Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen. Bietergemeinschaften können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam erbringen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Komm … ganz lesenReferenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn: - in mind. drei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Einführung, Betrieb und Pflege einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Weiterentwicklung einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: UX-Leistungen Bestandteil waren, wie z. B. Usability Tests, Click Dummies, User Storys und vergleichbare. - in mind. einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht wurden: Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung von digitalen Stelen - in mind. drei Referenzen der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB sind Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden. Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen. Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber und Kontaktdaten (inkl. Art der Organisation), - Projektbezeichnung und Leistungszeitraum, - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, - eingesetzte Technologien, - aktuelle Laufzeit bzw. Status des Projekts.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
. Eignung zur Berufsausübung Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben zu machen: - vollständige Bezeichnung des Unternehmens einschließlich Rechtsform, - Anschrift des Unternehmens, - Kontaktdaten (Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse), - Angaben zur Vertretungsbefugnis (Name und Funktion der vertretungsberechtigten Person(en)), - Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter hat darzustellen, dass er über für die Leistungserbringung ausreichende personelle Ressourcen verfügt. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: - Anzahl der internen Mitarbeitenden (Festanstellung), - Anzahl der externen Mitarbeitenden (z. B. Nachunternehmer, Freelancer), - Beschreibung de … ganz lesenDer Bieter hat darzustellen, dass er über für die Leistungserbringung ausreichende personelle Ressourcen verfügt. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: - Anzahl der internen Mitarbeitenden (Festanstellung), - Anzahl der externen Mitarbeitenden (z. B. Nachunternehmer, Freelancer), - Beschreibung der für das Projekt vorgesehenen Schlüsselpersonen (Rollen, Aufgaben und Qualifikationen). Es werden keine Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine personelle Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bestätigen Sie, dass die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden durch -eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximi … ganz lesenBestätigen Sie, dass die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden durch -eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr sowie -eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind.2-fach maximiert pro Versicherungsjahr (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen) abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaaten der EU entsprechen. Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorlegt, dass im Fall eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Verischerungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
Durchschnittlicher Jahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
Allgemeiner Jahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigerklärung zur Eignung abzugeben
Spezifischer Jahresumsatz
die angaben sind anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Egnung abzugeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handel … ganz lesenVorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einseitige Option der Auftragsgeberin auf insgesamt 72 Monate
Optionen
weitere 36 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
66 Tage
Angebotsöffnung
27.08.2026, 10:00 Uhr. Pforzheim
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: in Abstimmung mit dem Amt für Digitalisierung und IT
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden EVB-IT Verträge geschlossen
Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesen- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 17.08.2026 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

92vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
518.800 €Zuschlagswert im Median
277.411 € – 1,17 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9cfbb067-595d-4386-a45b-649a735a3322.