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ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Amt für Umweltschutz über Zentrales Vergabemanagement RKN · Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ST 25031veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Lose 1 und 2: • Entsorgung/Verwertung der mechanisch(-biologisch) behandelten Fraktion (ASN 19 12 12) bis ca. 30.06.2026. Ab ca. 01.07.2026 Entsorgung unvor-behandelten Restabfalls (ASN 20 03 01). Ggf. bereits Teilmengen ASN 20 03 01 im 1. HJ. 2026. (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. ca. 27.000 – 35.000 Mg/a. Ergänzende Hinweise zu den Entsorgungsleistungen in Los 1 und 2: Da überwiegend Restabfall mit der ASN 20 03 01 übergeben wird. sind die Vorgaben des AWP-NRW zu berücksichtigen.

Los 3: • Verwertung von PPK mit einer Mengenspannbreite von ca. 6.000 – 11.000 Mg/a

Die Mengenspannbreite berücksichtigt den Anteil von ca. 36 Gew.%, welcher gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung Verpackungsabfälle aus PPK sind. Das PPK wird bis ca. 30.06.2026 in Ballen übergeben (Abholfahrzeug Planauflieger). Ab ca. 01.07.2026 erfolgt eine „lose“ Übergabe.

Lose 4 und 5: • Verwertung von Grüngut (ASN 20 02 01) (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. 2.500 – 5.000 Mg/a.

In den Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen: • Übernahme der Abfälle an der WSAA Neuss (Lose 1 bis 3) und/bzw. am Kompostwerk Korschenbroich (Lose 4 und 5) • Transport der Abfälle zur Verwertungs-/Entsorgungsanlage (Schubbodenfahrzeuge und Grüngut auch in Containern) • Entsorgung/Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Lose 1 und 2: • Entsorgung/Verwertung der mechanisch(-biologisch) behandelten Fraktion (ASN 19 12 12) bis ca. 30.06.2026. Ab ca. 01.07.2026 Entsorgung unvor-behandelten Restabfalls (ASN 20 03 01). Ggf. bereits Teilmengen ASN 20 03 01 im 1. HJ. 2026. (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. ca. 27.000 – 35.000 Mg/a. Ergänzende Hinweise zu den Entsorgungsleistungen in Los 1 und 2: Da überwiegend Restabfall mit der ASN 20 03 01 übergeben wird. sind die Vorgaben des AWP-NRW zu berücksichtigen.

2 Jahre–
2
ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Lose 1 und 2: • Entsorgung/Verwertung der mechanisch(-biologisch) behandelten Fraktion (ASN 19 12 12) bis ca. 30.06.2026. Ab ca. 01.07.2026 Entsorgung unvor-behandelten Restabfalls (ASN 20 03 01). Ggf. bereits Teilmengen ASN 20 03 01 im 1. HJ. 2026. (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. ca. 27.000 – 35.000 Mg/a. Ergänzende Hinweise zu den Entsorgungsleistungen in Los 1 und 2: Da überwiegend Restabfall mit der ASN 20 03 01 übergeben wird. sind die Vorgaben des AWP-NRW zu berücksichtigen.

2 Jahre–
3
ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Los 3: • Verwertung von PPK mit einer Mengenspannbreite von ca. 6.000 – 11.000 Mg/a Die Mengenspannbreite berücksichtigt den Anteil von ca. 36 Gew.%, welcher gemäß aktueller Abstimmungsvereinbarung Verpackungsabfälle aus PPK sind. Das PPK wird bis ca. 30.06.2026 in Ballen übergeben (Abholfahrzeug Planauflieger). Ab ca. 01.07.2026 erfolgt eine „lose“ Übergabe.

2 Jahre–
4
ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Lose 4 und 5: • Verwertung von Grüngut (ASN 20 02 01) (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. 2.500 – 5.000 Mg/a. In den Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen: • Übernahme der Abfälle an der WSAA Neuss (Lose 1 bis 3) und/bzw. am Kompostwerk Korschenbroich (Lose 4 und 5) • Transport der Abfälle zur Verwertungs-/Entsorgungsanlage (Schubbodenfahrzeuge und Grüngut auch in Containern) • Entsorgung/Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).

2 Jahre–
5
ST 25031 EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Entsorgung/Verwertung folgender Abfälle zu vergeben: Lose 4 und 5: • Verwertung von Grüngut (ASN 20 02 01) (2 Mengenlose) mit einer jeweiligen Mengenspannbreite von ca. 2.500 – 5.000 Mg/a. In den Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen: • Übernahme der Abfälle an der WSAA Neuss (Lose 1 bis 3) und/bzw. am Kompostwerk Korschenbroich (Lose 4 und 5) • Transport der Abfälle zur Verwertungs-/Entsorgungsanlage (Schubbodenfahrzeuge und Grüngut auch in Containern) • Entsorgung/Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Lose 1, 2, 4 und 5: Wertungssumme (bestehend aus Kriterium 1: Preis und Kriterium 2: Transportaufwand in Form eines Wertungszuschlages)100 %
Preis
Lose 1, 2, 4 und 5: Wertungssumme (bestehend aus Kriterium 1: Preis und Kriterium 2: Transportaufwand in Form eines Wertungszuschlages)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Beginn: 01.01.2026 Ende: 31.12.2027 Vertragsende Lose 1 u. 2: 31.12.2027 mit einer max. möglichen 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2026 bzw. 30.06.2027 schriftlich gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig - i. d. R. zehn Tage - vor dem Ablauf der Angebotsfrist über das das Vergabeinformationssystem Subreport „ELViS“ zu stellen - vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“-. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

100 % Preis (Los 3)100 %
Preis
100 % Preis (Los 3)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Beginn: 01.01.2026 Ende: 31.12.2027 Vertragsende Lose 3 bis 5: 31.12.2027 mit einer max. möglichen einmaligen Verlängerung von einem Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.03.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig - i. d. R. zehn Tage - vor dem Ablauf der Angebotsfrist über das das Vergabeinformationssystem Subreport „ELViS“ zu stellen - vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“-. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Lose 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Lose 1, 2, 4 und 5: Wertungssumme (bestehend aus Kriterium 1: Preis und Kriterium 2: Transportaufwand in Form eines Wertungszuschlages)100 %
Preis
Lose 1, 2, 4 und 5: Wertungssumme (bestehend aus Kriterium 1: Preis und Kriterium 2: Transportaufwand in Form eines Wertungszuschlages)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Beginn: 01.01.2026 Ende: 31.12.2027 Vertragsende Lose 3 bis 5: 31.12.2027 mit einer max. möglichen einmaligen Verlängerung von einem Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.03.2027 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig - i. d. R. zehn Tage - vor dem Ablauf der Angebotsfrist über das das Vergabeinformationssystem Subreport „ELViS“ zu stellen - vgl. Punkt 2.1.2 „Auskünfte“-. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen–
2EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen–
3REMONDIS Trade and Sales GmbH, Lünen–
4RETERRA Service GmbH, Erftstadt–
5RETERRA Service GmbH, Erftstadt–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Amt für Umweltschutz über Zentrales Vergabemanagement RKN
Anschrift
Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
Kontakt
submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5ca879c-99cd-4b8b-99bd-458780b0b4ac.