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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

SSO/IAM - Sicherheitssoftware

AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft gGmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen AGA_2024_03_Beschaffung_AGA_IAMveröffentlicht 12.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60487, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Bieterpräsentation15 %
  • Leistungsverzeichnis (SOLLTE-Kriterien)55 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Los 1: SSO / Los 2: IAM

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptbereich

Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft gGmbH mit Sitz in Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend die „Auftraggeberin“ genannt). Sie ist Teil des bundesweit tätigen Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, der eine Vielzahl von Einrichtungen in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege deutschlandweit unter seinem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt. Die Auftraggeberin ist die konzerninterne IT-Beratungsgesellschaft, die das Vergabeverfahren für die Krankenhauseinrichtungen koordiniert und durchführt. Eine Liste der beteiligten Krankenhausgesellschaften (ebenfalls Auftraggeberinnen) ist nachstehend zu finden. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Neben den unmittelbar beteiligten Einrichtungen können weitere Einrichtungen der Rahmenvereinbarung auf Auftraggeberseite beitreten. Eine Übersicht findet sich ebenfalls untenstehend. Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines Single Sign On („SSO“) und eines Identity & Access Management („IAM“) Systems. Um den vergaberechtlichen Erfordernissen zu genügen, findet eine Losaufteilung zwischen SSO (Los 1) und IAM (Los 2) statt. Aufgrund der geplanten Kommunikation zwischen den beiden Systemen durch eine Standardschnitt-stelle ist es zwingend erforderlich, dass Bieter ein Angebot auf beide Lose abgeben. Dies kann durch einen Bieter (ggf. mit Nachunternehmer) oder eine Bietergemeinschaft geschehen. Hintergrund des Beschaffungsvorhabens ist das bundesweite Förderprogramm Kranken-hauszukunftsgesetz (KHZG), durch das Krankenhausträger bei der Digitalisierung ihrer Häuser unterstützt werden und über das die Beschaffung teilweise finanziert wird. Es han-delt sich daher um ein fördermittelfinanziertes Projekt. Die Beschaffung soll die Vorgaben des Fördertatbestandes 10 nach KHZG erfüllen.

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2
SSO (Los 1)

Die AGAPLESION gAG betreibt ein zentrales Rechenzentrum mit daran angeschlossenen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen. Mit Los 1 SSO wird die Beschaffung eines im zentralen AGAPLESION-Rechenzentrum installierten Single-Sign-On-Systems (SSO) angestrebt. BIETER MÜSSEN AUF BEIDE LOSE BIETEN. Bei der Beschaffung von Los 1 SSO handelt es sich um eine gemeinsame Beschaffung der nachstehend aufgeführten Häuser des AGAPLESION Konzerns: (a) AGAPLESION ALLGEMEINES KRANKENHAUS HAGEN gGmbH (b) AGAPLESION BETHESDA KLINIK ULM gGmbH (c) AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS BAD PYRMONT gGmbH (d) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG gGmbH (e) AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL gGmbH (f) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH (g) AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH (h) AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS MITTELHESSEN gGmbH (i) AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (j) AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gGmbH (k) AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG gGmbH (l) AGAPLESION KRANKENHAUS NEU BETHLEHEM gGmbH Die folgenden Einrichtungen können der Rahmenvereinbarung – ggf. nachträglich – beitreten: (m) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS BERGEDORF gGmbH (n) AGAPLESION Mitteldeutschland gGmbH Holding (o) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH (p) Krankenhaus Seehausen gemeinnützige GmbH (Hinweis: Nicht Teil des AGAPLESION Konzerns) Das SSO-System soll im zentralen Rechenzentrum installiert und über zugehörige Satellitensysteme in den Außenstandorten betrieben werden. Diese Außenstandorte sind über MPLS-Leitungen mit dem Rechenzentrum verbunden. Diese MPLS-Anbindungen sollen durch das System nicht ausgelastet werden, da diese teilweise im 10-Mbit-Bereich liegen. Das SSO-System soll das Anmelden an Arbeitsplätzen oder dort verfügbarer Software ohne Eingabe eines Passwortes ermöglichen. Es soll eine alternative Authentifizierungsmethode nutzbar sein. Das SSO-System soll eine Anmeldung an im Einsatz befindlichen Windows Arbeitsplätzen als auch dort verfügbaren Softwareprodukten (lokal installiert, per Citrix bereitgestellt, entfernte Browserapplikationen, etc.) per SSO (RFID Token, Smartcards, etc.) und eine 2FA ermöglichen. Es soll ferner sowohl die Anmeldung an (Orbis, Medico, IMedOne,) als auch das Vidieren innerhalb des jeweiligen Krankenhausinformationssystems ermöglicht werden. Das System soll an Gruppenarbeitsplätzen funktionieren, ohne dass der Gruppenaccount von Windows abgemeldet oder gewechselt werden muss. Das Vorliegen der Leistungsanforderungen (MUSS- und SOLLTE-Kriterien) ist von Bietern grundsätzlich durch die zutreffende Auswahl in dem Dropdownmenü in der Spalte F „Verbreitung/Antwort“ des Leistungsverzeichnisses durch einen Eintrag zu bestätigen („Vorhanden und bereits im Einsatz“) oder zu verneinen („nicht vorhanden oder in Entwicklung“). Sofern Bieter bei einem Merkmal in Spalte F die Option „nicht vorhanden oder in Entwicklung“ ausgewählt haben, sollen sie nach Möglichkeit ein Releasedatum für das Merkmal in Spalte M benennen, wenn es sich in Entwicklung befindet. Soweit Spalte L (LV SSO) „Kommentar“ der Vermerk „Nachweis erforderlich“ oder „Beschreibung beifügen“ enthalten ist, legen Bieter durch eine geeignete Eigenerklärung prüfbar dar, ob und wie diese Leistungsanforderung erfüllt wird. Geeignete Formen für den Nachweis sind grundsätzlich ausformulierte Stellungnahmen, Konzepte oder Produktdatenblätter und -beschreibungen. Bieter tragen in eigener Verantwortung Sorge dafür, dass der Nachweis geführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen bei mangelhaften Nachweisen grundsätzlich nicht erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich aber vor, Unklarheiten in den eingereichten Nachweisen im vergaberechtlich zulässigen Umfang aufzuklären. Hierzu erhalten Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Preisangebot soll folgende Mengen abbilden: • 7.000 Identitäten/Lizenzen • 4.750 Kartenlesegeräte • 10.000 RFID-Tokens Weitere Kosten für bspw. optionale Lizenzen und weiteres Equipment und Hardware sollen separat in einem Anlagendokument gelistet und bepreist werden. Des Weiteren soll für den Falle der Erweiterung in einem Anlagendokument der Stück- und/oder Staffelpreis weiterer Identitäten/Lizenzen aufgeführt werden. Bieter bieten zudem einen Gesamtpreis an und schlüsseln ihre Preise auf dem Preisblatt (DOKUMENT C. Preisblatt SSO) nochmals auf. Bieter tragen Sorge dafür, dass das Preisblatt vollständig ausgefüllt wird. Preisangaben können vergaberechtlich in der Regel nicht nachgefordert werden. Fehlende oder fehlerhafte Preise können daher zum Angebotsausschluss führen. Die Aufschlüsselung erfolgt nach den folgenden Preispositionen: (a) Lizenzkosten Erläuterung: Bieter weisen einen Lizenzpreis für die Dauer der geplanten Vertrags-laufzeit aus. (b) Kosten für Hardware Erläuterung: Bieter weisen die Kosten für die erforderliche Hardware zur Herstellung der Betriebsbereitschaft aus. Ergänzende Hardware wird als optional aufgeführt. (c) Wartung & Support Erläuterung: Bieter weisen für die Dauer der Vertrags- und Lizenzlaufzeit einen Pauschalpreis für die erforderlichen Wartungs- uns Supportkosten aus. (d) Dienstleistung Erläuterung: Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Beratungs-. Projektierungs-. Implementierungs- und Installationsleistungen aus. (e) Schulungsleistungen Erläuterung: Bieter weisen neben ihrem Schulungskonzept (insb. Art und Umfang) einen Pauschalpreis für die Schulungsleistungen aus. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen zu finden.

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3
IAM (Los 2)

Die Auftraggeberin plant mit Los 2 dieser Beschaffung zudem die Anschaffung und Integration eines IAM-Systems, das der Erhöhung der ordnungsgemäßen Benutzerberechtigungen und Aufrechterhaltung der Informationssicherheit des Gesamtsystems dienen soll. BIETER MÜSSEN AUF BEIDE LOSE BIETEN. Bei der Beschaffung von Los 2 IAM handelt es sich um eine gemeinsame Beschaffung der nachstehend aufgeführten Häuser des AGAPLESION Konzerns: (a) AGAPLESION ALLGEMEINES KRANKENHAUS HAGEN gGmbH (b) AGAPLESION BETHESDA KLINIK ULM gGmbH (c) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS BERGEDORF gGmbH (d) AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS BAD PYRMONT gGmbH (e) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG gGmbH (f) AGAPLESION DIAKONIE KLINIKEN KASSEL gGmbH (g) AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG gGmbH (h) AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH (i) AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS MITTELHESSEN gGmbH (j) AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (k) AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG gGmbH (l) AGAPLESION EV. KLINIKUM SCHAUMBURG gGmbH (m) AGAPLESION KRANKENHAUS NEU BETHLEHEM gGmbH Die folgenden Einrichtungen können der Rahmenvereinbarung – ggf. nachträglich – beitreten: (n) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS BERGEDORF gGmbH (o) AGAPLESION Mitteldeutschland gGmbH Holding (p) AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL gGmbH (q) Krankenhaus Seehausen gGmbH (Hinweis: Nicht Teil des AGAPLESION Konzerns) Durch die Automatisierung der Benutzeradministration (Eintritte, Veränderungen, Austritte) in AD, ADD, KIS und Subsystemen soll eine Prozessverbesserung und Erhöhung der Zugriffssicherheit der Benutzeraccounts über alle Abteilungen und Einrichtungen erreicht und aufrechterhalten werden. Das System muss folgende Subsysteme per integrierter und konfigurierbarer Schnittstelle anbinden können: Orbis, Medico (optional), iMedOne (optional), P&I LOGA, M365, MS AAD, Microsoft AD, Microsoft Exchange. Zudem muss das System aus in P&I Loga angelegten Mitarbeitern anhand von konfigurierbaren Workflows Benutzer in Orbis, Medico (optional), iMedOne (optional), M365, MS AAD, Microsoft AD, Microsoft Exchange anlegen können. Der Workflow muss mindestens als Vier-Augen-Prinzip abbildbar sein. Des Weiteren muss das System ein Selfserviceportal bieten, über welches Anträge für Ressourcen gestellt und frei-gegeben werden können, basierend auf einem Rechte- und Rollenkonzept. Das Vorliegen der Leistungsanforderungen (MUSS- und SOLLTE-Kriterien) ist von Bietern grundsätzlich durch einen entsprechenden Eintrag die zutreffende Auswahl in dem Dropdownmenü in der Spalte F „Verbreitung/Antwort“ des Leistungsverzeichnisses durch einen Eintrag zu bestätigen („Vorhanden und bereits im Einsatz“) oder zu verneinen („nicht vorhanden oder in Entwicklung“). Sofern Bieter bei einem Merkmal in Spalte F die Option „nicht vorhanden oder in Entwicklung“ ausgewählt haben, sollen sie nach Möglichkeit ein Releasedatum für das Merkmal in Spalte K benennen, wenn es sich in Entwicklung befindet. Soweit in Spalte N (LV IAM) „Kommentar“ der Vermerk „Nachweis erforderlich“ oder „Beschreibung beifügen“ enthalten ist, legen Bieter durch eine geeignete Eigenerklärung prüfbar dar, ob und wie diese Leistungsanforderung erfüllt wird. Geeignete Formen für den Nachweis sind grundsätzlich ausformulierte Stellungnahmen, Konzepte oder Produktdatenblätter und -beschreibungen. Bieter tragen in eigener Verantwortung Sorge dafür, dass der Nachweis geführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen bei mangelhaften Nachweisen grundsätzlich nicht erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich aber vor, Unklarheiten in den eingereichten Nachweisen im vergaberechtlich zulässigen Umfang aufzuklären. Hierzu erhalten Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Preisangebot soll folgende Mengen abbilden: • 22.000 Identitäten Falls Schnittstellen und/oder anderweitige Anbindungen zur Integration kostenpflichtig sind, sollen diese im Preisblatt für folgende Systeme aufgeführt werden: • Active Directory • File & Folder (NTFS) • CSV/XML • Webservice • MS Exchange • P&I Loga • Dedalus ORBIS • IMedOne • Medico • Microsoft 365 Kosten für weitere Schnittstellen und/oder anderweitige Anbindungen zur Integration sollen in einer separaten Anlage gelistet und bepreist werden. Des Weiteren soll auch hier in einem Anlagendokument der Stück- und/oder Staffelpreis weiterer Identitäten für den Falle einer Erweiterung aufgeführt und bepreist werden. Bieter bieten zudem einen Gesamtpreis an und schlüsseln ihre Preise auf dem Preisblatt (DOKUMENT C. Preisblatt IAM) nochmals auf. Bieter tragen Sorge dafür, dass das Preisblatt vollständig ausgefüllt wird. Preisangaben können vergaberechtlich in der Regel nicht nachgefordert werden. Fehlende oder fehlerhafte Preise können daher zum Angebotsausschluss führen. Die Aufschlüsselung erfolgt nach den folgenden Preispositionen: (a) Lizenzkosten Erläuterung: Bieter weisen einen Lizenzpreis für die Dauer der geplanten Vertrags-laufzeit aus. (b) Kosten für Hardware Erläuterung: Bieter weisen die Kosten für die erforderliche Hardware zur Herstellung der Betriebsbereitschaft aus. Ergänzende Hardware wird als optional aufgeführt. (c) Wartung & Support Erläuterung: Bieter weisen für die Dauer der Vertrags- und Lizenzlaufzeit einen Pauschalpreis für die erforderlichen Wartungs- und Supportkosten. (d) Dienstleistung Erläuterung: Bieter weisen einen Pauschalpreis für die Beratungs-, Projektierungs-, Implementierungs- und Installationsleistungen aus. (e) Schulungsleistungen Erläuterung: Bieter weisen neben ihrem Schulungskonzept (insb. Art und Umfang) einen Pauschalpreis für die Schulungsleistungen aus. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen zu finden.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
BieterpräsentationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Leistungsverzeichnis (SOLLTE-Kriterien)Gewichtung (Punkte, genau) 55
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Dieser Auftrag kann - je nach einschlägigen Vergabevorschriften und deren Anwendbarkeit - verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
BieterpräsentationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Leistungsverzeichnis (SOLLTE-Kriterien)Gewichtung (Punkte, genau) 55
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben0
3kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft gGmbH
Anschrift
Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Bryan Cave Leighton Paisner LLP

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 487 (Dienstprogramme für Softwarepakete) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3c708013-be7e-4f45-95c6-69e239abc977.