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SSB Umbau und Modernisierung HV - Objektplanung und Technische Ausrüstung

SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2447.2veröffentlicht 03.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70565, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Konzept zur Herangehensweise40 %
  • Personalkonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die SSB Straßenbahnen AG beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung ihrer Hauptverwaltung in Stuttgart. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung für Gebäude inkl. Freianlagen und der Fachplanung Gebäudetechnik (Elektro, Heizung, Sanitär, Klimatechnik, Lüftung, Küchentechnik, Aufzug) gemäß HOAI. - Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 Absatz 4 HOAI, - Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 Absatz 4 HOAI, - Technischen Ausrüstung HLSKE gemäß § 53 Nr.1-8 und § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI.

Beschreibung des Loses

Die Hauptverwaltung gliedert sich in 3 Gebäudeteile, die sich in West-Ost-Richtung erstrecken: Kopfbau und Mittelbau (Modul 1) sowie Verwaltungbau (Modul 2). Der Kopfbau erstreckt sich über 7 Geschosse inklusive 1 Untergeschoss und ist mit ca. 220 Arbeitsplätzen besetzt. Der Kopfbau hat insgesamt 4 Geschosse und einen kleinen unterkellerten Teilbereich. Hier bestehen ca. 50 Arbeitsplätze. Die Tiefgarage soll erweitert werden. Der Verwaltungsbau (Modul 2) hat ingesamt 8 Geschosse incl. 1 Untergeschoss und ca. 200 Arbeitsplätze. Es ist eine modul- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Planungsgrundleistungen Gebäude sowie Freianlagen und der technischen Gebäudeausrüstung der LPH 1 (Grundlagenermittlung) gemäß HOAI bzw. Entscheidungsunterlage (EU-Bau) gemäß RBBau für Modul 1 und Modul 2 beauftragt werden. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Nach Stufe 1 wird entschieden, ob Modul 2 zur Ausführung kommen soll. Bei einer Entscheidung für Modul 2 wird eine stufenweise Beauftragung gemeinsam mit Modul 1 stattfinden. In diesem Fall werden die Module zusammengeführt. Geplant ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 1,2,3,4,5,6,7,8,9 nach HOAI. Die Planung erfolgt nicht baubegleitend. Zum Zeitpunkt der Baumaßnahme sind die 3 Gebäude nicht mehr "bewohnt". Es wird mit einem Auszug aller Mitarbeiter und Sonderflächen aus der Hauptverwaltung bis Mitte 2026 gerechnet. Die Planung soll bis 1. Quartal 2027 finalisiert werden und die Bauausführung im 2.Quartal 2027 beginnen. Das Bauvorhaben soll bis Ende Q1 2029 fertiggestellt werden (Schlüsselübergabe). Die Beauftragung und Durchführung der Planung und Ausführung erfolgen auf Grundlage: - der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau 2022) - der Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RiFT-Tabellen, Land, 2022). Energieeffizienz / Klimaneutralität: Durch eine hochwärmegedämmte Ausführung der Fassade sowie eine moderne Anlagentechnik ist die Einhaltung der Anforderungen gemäß GEG (ab 1.11.2020 - Gebäudeenergiegesetz "GEG") und sonstiger gesetzlicher Vorgaben für Nichtwohngebäude zu erreichen. Als Ziel ist anzustreben, dass Gebäude so klimaneutral zu planen, dass der nach DIN 18599:2018-09 ermittelte jährliche Endenergiebedarf, ohne eventuelle Prozessenergie (bspw. EDV-Kälte, individuelle Nutzeraggregate) und ohne Nutzerstromanteile, vollständig über die gebäudeeigene Photovoltaik-Anlage abgedeckt werden kann. Schallschutz: Das Gebäude ist gemäß der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung baurechtlich eingeführten Anforderungen der DIN 4109-1, 2018-01 auszuführen. Für Büros, Schulungsräume, Besprechungsräume etc. gelten die erhöhten Schallschutz-Anforderungen aus dem Beiblatt DIN 4109-5, 2020-08. Für die Gebäudehülle sind die Anforderungen auf Grundlage eines Gutachtens zum Schallschutz gegen Außenlärm entsprechen nachweislich den öffentlich-rechtlichen Anforderungen festzulegen. Brandschutz: Die Planung der einzelnen Bereiche und Bauteile erfolgt auf Grundlage des zu erstellenden Brandschutzgutachtens. Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit: Bei der Ausführung werden gesundheitlich unbedenkliche, umweltgerecht hergestellte und funktionell einwandfreie Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände zu verwenden. Das Gebäudekonzept orientiert sich an den Vorgaben des Stuttgarter Klimakonzeptes "Klima in Not". Hier seien beispielhaft die Klimaneutralität, Grünflächenkonzepte und Nutzung erneuerbarer Energien genannt. Fassaden: Die verglasten Fassadenflächen sind als Leichtmetall-Elementfenster oder Pfosten-Riegel-Konstruktion zu erstellen. Alternativ kann eine Holz-Alu-Fensterkonstruktion zur Ausführung kommen. Die Metall-Oberflächen sind pulverbeschichtet auszuführen. Wärme- und Kälteversorgungsanlagen: Die statische Wärme- und Kälteversorgung ist mittels Sole-Wärmepumpen mit Anbindung an das Geothermiefeld zu realisieren. Lüftungsanlagen Bürogeschosse: Das Gebäude wird mit mechanischer Lüftung mit Wärmerückgewinnung geplant. Die Anlagen sind als zentrale Anlagen mit den Funktionen Heizen und Kühlen vorgesehen. Lüftung Lager- und Technikräume (Untergeschoss): In den Untergeschossen ist eine Abluft mit Wärmerückgewinnung vorzusehen. Dächer und Dachterrassen: Ungenutzte Dachflächen sind als Flachdächer mit extensiver Begrünung herzustellen. Fettabscheider: Für die vorgesehene Küche wird ein Fettabscheider benötigt. Ölabscheider: Für die Werkstattbereiche ist die Notwendigkeit zu prüfen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Bezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl. Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 40- Das vorgesehene Berichtswesen sowie Entscheidungsvorlagen und Dokumentationen sollen aufgezeigt werden. Vor allem ist hier auch auf die Implementierung der Grundlagen von RBBau einzugehen. - Es sind die Erfahrungen mit RBBau exemplarisch aufzuzeigen. - Es ist die vorgesehene Besprechungsorganisation mit den Besprechungsarten, -inhalten, ihrem Turnus und den beteiligten Personenkreisen während der Projektlaufzeit darzustellen. Dabei soll auch auf die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. - Es ist das Schnittstellenmanagement im Projekt mit internen und externen Projektbeteiligten darzustellen. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, wie die Koordination aus einer Hand und das damit zusammenhängende Schnittstellenmanagement der einzelnen Planungsdiszplinen geplant ist. - Es ist darzustellen, wie die projektspezifischen Ziele des Auftraggebers bzgl. Termin,- Kosten und Qualitäten gewährleistet werden. Die beabsichtigte projektspezifische Vorgehensweise und Arbeitsweise ist auszuführen. - Es ist eine zusammengefasste Einschätzung zum Projekt und den vorliegenden Unterlagen einzureichen. Dabei sollen erwartete Schwierigkeiten und hierzu mögliche Lösungsansätze dargelegt werden. Die Darstellung von Lessons Learned vergangener Projekte ist wünschenswert.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20- Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. - Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. - Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. - Es sind jeweils zwei personenspezifische Referenzprojekte von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzulegen. Dabei sollen die Parallelen zum bevorstehenden Projekt ersichtlich werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Planungsleistungen werden stufenweise und modulweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1/2 HOAI bzw. LS 1/2 nach RBBau) für Modul 1 und Modul 2. Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweil … ganz lesenDie Planungsleistungen werden stufenweise und modulweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1/2 HOAI bzw. LS 1/2 nach RBBau) für Modul 1 und Modul 2. Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Folgende Beauftragungsstufen sind beabsichtigt: Stufe 1/2 (Modul 1 und Modul 2) = LPH 1 HOAI Grundlagenermittlung/ Entscheidungsunterlage-Bau RBBau // LPH 2 HOAI Vorplanung/ Entwurfsunterlage-Bau RBBau Stufe 3 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 3 HOAI Entwurfsplanung/ Fortführung Entwurfsunterlage-Bau RBBau Stufe 4 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 4 HOAI Genehmigungsplanung/ Fortführung Entwurfsunterlage-Bau RBBau - Bei Bedarf Stufe 5 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 5 HOAI Ausführungsplanung/ Ausführungsplanung RBBau Stufe 6 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 6 HOAI Vorbereitung der Vergabe/ Fortführung Ausführungsplanung RBBau Stufe 7 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 7 HOAI Mitwirken bei der Vergabe/ Fortführung Ausführungsplanung RBBau Stufe 8 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 8 HOAI Objektüberwachung/ Bauausführung RBBau Stufe 9 (Modul 1 und optional Modul 2) = LPH 9 HOAI Objektbetreuung/ Bauübergabe und Baubestandsdokumentation
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auf Basis der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien werden mind. 3 max. 5 Bewerber vom AG ausgewählt, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Dabei werden lediglich Bewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründ … ganz lesenAuf Basis der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien werden mind. 3 max. 5 Bewerber vom AG ausgewählt, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Dabei werden lediglich Bewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Es wird zunächst geprüft, ob die formalen Anforderungen in den Teilnahmeanträgen erfüllt wurden. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggfs. Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, finden keine Berücksichtigung. Danach wird die mögliche Eignung auf Basis der eingereichtem Angaben und Nachweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen geprüft. Unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern wird zuletzt beurteilt, welche im Vergleich zu den Mitbewerbern auf Grundlage der geforderten Eignungskriterien (Referenzen und Mitarbeiterzahl) die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben und somit als besonders geeignet erscheinen und daher am weiteren Verfahren Beteiligung finden sollen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht. Sofern die Zahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter drei liegt, behält sich der AG vor, geeignete Bewerber/Bewerbergemeischaften (bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123,124 GWB vorliegen und die geforderte Eignung verfügen) einzuladen und somit das Verfahren fortzuführen. Sollten sich auf Grundlage der aufgeführten Vorgehensweise und nachfolgend genannten Punkteverteilung Punktegleichstand ergeben, wodurch die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, erfolgt die Auswahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch Losentscheid. A) Punktebewertung Beschäftigtenanzahl - Durchschnittliche Anzahl der letzten 3 Jahre (Maximal erreichare Punktzahl - 30): über 5 Mitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)im Bereich der Objektplanung: 30 Punkte 3-5 Mitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte)im Bereich der Objektplanung: 15 Punkte Weniger als 3 Mitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte) im Bereich der Objektplanung: 0 Punkte B) Punktebewertung der unternehmensbezogenen Referenzen 1,2,3,4 (Insgesamt maximal erreichbare Punktzahl inklusive Zusatzpunkte - 120) : (a) Kriterium - Herstellkosten: Referenz 1 und 3: Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 22 Mio. EUR netto: 5 Punkte Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 18-22 Mio. EUR netto: 3 Punkte Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 15-18 Mio. EUR netto: 1 Punkt Referenz 2 und 4: Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 4 Mio. EUR netto: 5 Punkte Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 3-4 Mio. EUR netto: 3 Punkte Anrechenbare Herstellkosten (KG200-500 nach DIN 276) über 2-3 Mio. EUR netto: 1 Punkt (b) Kriterium - Erbrachte Leistungsphasen - der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nummer 10.1 zu § 34 Absatz 4 (Referenz 1 und 2) - der Fachplanung für die technischen Ausrüstung HLSKE gemäß § 53 Nr. 1-8 HOAI und § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI (Referenz 3 und 4) Leistungsphase 1: 1 Punkt Leistungsphase 2: 1 Punkt Leistungsphase 3: 1 Punkt Leistungsphase 4: 1 Punkt Leistungsphase 5: 1,5 Punkte Leistungsphase 6: 1 Punkt Leistungsphase 7: 1 Punkt Leistungsphase 8: 1,5 Punkte Leistungsphase 9: 1 Punkt (c) Kriterium - Art der Hochbaumaßnahmen: Referenz 1 und 3: Neubau, Erweiterungsbau, Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau: 5 Punkte Kein Neubau, Erweiterungsbau, Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau: 0 Punkte Referenz 2 und 4: Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau: 5 Punkte Keine Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau: 0 Punkte (d) Kriterium - Gebäudenutzungsart: Referenz 1 und 3: Büro, Verwaltung oder vergleichbare Nutzungsart: 5 Punk …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5BM8 Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig. Es sind nur Bietergemeinschaften zulässig, die sich im Verlauf des Teilnahmewettbewerbs als solche beworben haben. Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im W … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5BM8 Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig. Es sind nur Bietergemeinschaften zulässig, die sich im Verlauf des Teilnahmewettbewerbs als solche beworben haben. Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von dem Bieter deren Angebot in die engere Wahl gekommen ist verlangen, dessen Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung steht und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters. Soweit der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen hat ("Eignungsleihe"), ist ein Wechsel dieses Unterauftragnehmers bei Angebotsabgabe grundsätzlich nicht zulässig und kann den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. Den Bietern wird für das Erstellen und Bearbeiten des Angebots durch die Vergabestelle keine Entschädigung gewährt. Mit Ablauf der vorgenannten Frist zur Abgabe eines (letzt-)verbindlichen Angebots beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Durch den Bieter kann das Angebot während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen oder annulliert werden. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines indikativen Erstangebotes zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV. Die von der Vergabestellte zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ausschließlich an Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer des Bieters weitergegeben werden, vorausgesetzt diese wurden nachweisbar ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV verpflichtet. Die Vergabestelle ist berechtigt das Vergabeverfahren aufzuheben. Eine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Bieter erklärt sich nach Abgabe seines Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, sein Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gegeben werden. Sollten Gründe gegen eine Bekanntmachung geltend gemacht werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Nicht berücksichtigte Bieter werden durch die Vergabestelle mindestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss per E-Mail oder direkt über die Online-Vergabeplattform informiert. Mit dieser Benachrichtigung erfährt der Bieter Informationen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung, den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschluss sowie den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll. Sollten Angebote nicht fristgerecht durch den Bewerber eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss des Verfahrens, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zur vertreten. Absprachen jeglicher Art, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen könnten, führen ebenfalls zum Ausschluss des Verfahrens. Die Eignung des Bieters hat während der gesamten Verfahrenslaufzeit fortzubestehen. Sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnte, ist die Vergabestelle zur erneuten Prüfung der Eignung des Bieters verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Bieter dazu verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände zu informieren, die eine erneute Prüfung der Eignung des Bieters begründen könnt …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40c1ab82-b35d-4e09-9ad0-972c58ae0b66.