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Software für Schiffsmanagement

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000123veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 336 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.11.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Software zur Verwaltung der bei der Landespolizei Schleswig-Holstein im Einsatz befindlichen Wasserfahrzeuge.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt durch eine degressionsbegrenzte Preisbewertung mittels linearer Interpolation. Dabei wird jedem Angebotspreis (An) eine Preispunktanzahl (P) wie folgt zugewiesen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Amin) erhält als P die Maximalpunktzahl von 10.000 Preispunkten (P). Angebote mit einem Preis, der dem Dreifachen (F=3) von Amin oder mehr entspricht, erhalten 0 Preispunkte (P). Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunkte (P) für alle anderen Angebote werden diese unter Beachtung der unter 2. vorgegebenen Degressionsbegrenzung anhand ihres Preises (An) im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis (Amin) nach folgender Formel linear interpoliert: P= ((F*A_min-A_n)/((F-1)*A_min ))*10.000 Diese Bewertung stellt sicher, dass bei stark überhöhten Preisen eine angemessene Begrenzung der Bewertung erfolgt.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten qualitativen Kriterien, Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte (Ln) werden zunächst festgestellt. Diese Kennzahl zur Leistungsbewertung wird anschließend verhältnisbezogen umgerechnet, indem die Leistungspunktzahl jedes Angebots (Ln) ins Verhältnis zur höchsten im Verfahren erreichten Leistungspunktzahl (Lmax) gesetzt wird. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl (Ln = Lmax) erhält 10.000 Punkte (L). Die übrigen Angebote erhalten Punkte (L) entsprechend dem Verhältnis ihrer Leistungspunktzahl (Ln) zur höchsten erreichten Punktzahl nach folgender Formel: L = (L_n/( L_max ) )*10.000 Für die Gesamtbewertung des Angebots ist die Gesamtpunktzahl (Z) des Angebots maßgeblich; sie ergibt sich aus der gewichteten Addition der umgerechneten Leistungspunkte (L) und der interpolierten Preispunkte (P): Der ermittelte Punktwert L wird mit dem Gewichtungsfaktor 0,6 (entspricht 60 %) multipliziert, sodass maximal 600 Punkte in die Gesamtwertung eingehen. Der ermittelte Punktwert P wird mit dem Gewichtungsfaktor 0,4 (entspricht 40 %) multipliziert, sodass maximal 400 Punkte in die Gesamtwertung eingehen. Z=(L*0,6)+(P*0,4) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Z) gilt als das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV. Bei Punktgleichheit erhält zunächst das Angebot den Vorzug, das die höhere Leistungspunktzahl erzielt hat. Besteht auch hierbei Gleichstand, entscheidet das Los, sofern eine wettbewerbsbeschränkende Absprache ausgeschlossen werden kann.

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 250.000 Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchs … ganz lesenEs wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 250.000 Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.3), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Versorgungssicherheit
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie au … ganz lesenDer Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dataport führt dieses Vergabeverfahren in seiner Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle für den Träger Land Schleswig-Holstein durch, welches Bedarfsträger ist. Der Vertrag wird mit Dataport geschlossen; dennoch werden alle Rechte daraus dem Land Schleswig-Holstein übertragen. Gegenstand der B … ganz lesenDataport führt dieses Vergabeverfahren in seiner Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle für den Träger Land Schleswig-Holstein durch, welches Bedarfsträger ist. Der Vertrag wird mit Dataport geschlossen; dennoch werden alle Rechte daraus dem Land Schleswig-Holstein übertragen. Gegenstand der Beschaffung ist ein digitales Tool zur Verwaltung der eingesetzten Dienstboo-te der Landespolizei Schleswig-Holstein (Software für Schiffsmanagement). Die Leistung umfasst die Lieferung und Installation der Software, die Migration der Bestandsdaten in das System, Administratorenschulungen und Pflege der Wartung der Software für vier Jahre. Anzubieten ist eine On-Premise-Lösung, die im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Data-port AöR betrieben wird. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterla-gen) sowie die weiteren Vergabeunterlagen verwiesen. Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche beson-dere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflich-tungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anfor-derungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
768.000 €Zuschlagswert im Median
272.313 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.12.2025 auf 10.12.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73345a0d-9ec5-465e-9913-57891be44ac7.