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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Signaturkarten_Saarland_2026

Land Saarland · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 5005/2026veröffentlicht 26.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 218 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
24 Monatebis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Bei den saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist der elektronische Rechtsverkehr nahezu flächendeckend eröffnet. In fast allen Arbeitseinheiten ist die elektronische Aktenführung ausgerollt. Darüber hinaus sind auch die weiteren Behörden des Geschäftsbereichs der saarländischen Justiz zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr. befähigt. Im Rahmen dessen fallen – kraft bundesgesetzlicher Vorgaben – Signiervorgänge an. Erwägungen zur Einführung einer elektronischen Gefangenenpersonalakte im Justizvollzug werden möglicherweise zur Einbeziehung einer weiteren Personengruppe in den Nutzerkreis von Signaturkarten führen. Eine weitere Erhöhung könnte sich ergeben, falls es vom Auftraggeber als notwendig erachtet wird, dass bestimmte Bedienstete eine Zweitsignaturkarte erhalten. Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das Ministerium der Justiz (Auftraggeber) und seinen Geschäftsbereich, umfassend insbesondere die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und sonstigen Einrichtungen der Justiz, (Bedarfsstellen) beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt beim Auftraggeber über das sogenannte Behörden-Ident-Verfahren, bei welchem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern von den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird. Mit Ablauf des 19.09.2026 endet der bisherige Rahmenvertrag mit dem aktuellen Zertifizierungsanbieter und mit ihm die Gültigkeit der vorhandenen Signaturkarten. Durch den jetzt ausgeschriebenen Rahmenvertrag wird die Bereitstellung von Signaturkaten inklusive qualifizierter Zertifikate für den Anschlusszeitraum beschafft. Dementsprechend muss der Auftragnehmer für die vorhandenen Inhaber von Signaturkarten rechtzeitig vor Ablauf des 19.09.2026 (spätestens zum 19. Juni 2026) neue Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikaten bereitstellen, sodass ein Signieren über das Ende der Laufzeit des aktuellen Rahmenvertrags hinaus unterbrechungsfrei möglich ist. Derzeit sind in der saarländischen Justiz rund 900 Signaturkarten im Einsatz. Während der Laufzeit des Vertrages sind bedarfsabhängig ferner bereitzustellen: - neue Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für neu hinzukommende Nutzer, - Folgesignaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für vorhandene Nutzer nach Ablauf der Gültigkeit der Signaturkarten und - Ersatzsignaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate für vorhandene Signaturkarten, die aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen (z.B. Verlust, Beschädigung) vorzeitig ungültig geworden sind.

Alle weiteren relevanten Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 2.1, zu entnehmen. Um Beachtung wird gebeten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmensdarstellung Folgende Angaben sind im Zuge der Unternehmensdarstellung zu erbringen: - Angaben zum Inhaber/Gesellschafter und zur Geschäftsführung, - Benennung eines oder mehrerer Ansprechpartner für den Auftraggeber, - Gesellschaftsform, - Gründungsjahr, - Anzahl der Mitarbeiter des Un … ganz lesenUnternehmensdarstellung Folgende Angaben sind im Zuge der Unternehmensdarstellung zu erbringen: - Angaben zum Inhaber/Gesellschafter und zur Geschäftsführung, - Benennung eines oder mehrerer Ansprechpartner für den Auftraggeber, - Gesellschaftsform, - Gründungsjahr, - Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, - Tätigkeitsschwerpunkte. Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft eingereicht wird, ist hierauf gesondert hinzuweisen. (Angabe erfolgt in Anlage 6) Unternehmensdarstellung
Eintragung in das Handelsregister
Der vorzulegende Handelsregisterauszug darf nicht älter als das Datum dieser Bekanntmachung sein. Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie sofortige Abruf von Handelsregisterauszügen über https://www.unternehmensregister.de/ureg/ jedermann möglich ist. Der Handelsregisterauszug ist als Anlage beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis zu führen über das Bestehen einer Deckungsvorsorge entsprechend § 10 VDG. Die Deckungsvorsorge muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Der Bieter sichert zu, dass alle zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer über einen vergleichbare … ganz lesenEs ist der Nachweis zu führen über das Bestehen einer Deckungsvorsorge entsprechend § 10 VDG. Die Deckungsvorsorge muss ab Vertragsabschluss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Der Bieter sichert zu, dass alle zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer über einen vergleichbaren Versicherungsschutz verfügen bzw. trägt selbst für einen entsprechenden Schutz Sorge. (Nachweis ist als Anlage beizufügen/Angabe erfolgt in Anlage 6)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorlage der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre. Als Anlage beizufügen.
Spezifischer Jahresumsatz
Es sind die Umsatzwerte der letzten drei Geschäftsjahre im relevanten Bereich (Bereitstellung von Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate) anzugeben. Der Mindestumsatz im relevanten Bereich muss EUR 250.000/Jahr betragen. (Angabe erfolgt in Anlage 6)
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Angabe erfolgt in Anlage 6)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verbindliche Zusage zum Beginn der Leistungserbringung Der Bieter sagt verbindlich zu, im Falle der Zuschlagserteilung, ab dem 19. Juni 2026 mit der Leistungserbringung zu beginnen. (Angabe erfolgt in Anlage 6)
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Seitens des Bieters sind folgende Zertifizierungen nachzuweisen: - Zertifizierung „Dienstleister für IS-Revision/Beratung“ des BSI - Zertifizierung nach ISO 22301 Business Continuity Mgmt (BCM) - Zertifizierung nach ISO 27701 Datenschutz Management (PIMS) - Zertifizierung nach ISO 27001:2022 Infor … ganz lesenSeitens des Bieters sind folgende Zertifizierungen nachzuweisen: - Zertifizierung „Dienstleister für IS-Revision/Beratung“ des BSI - Zertifizierung nach ISO 22301 Business Continuity Mgmt (BCM) - Zertifizierung nach ISO 27701 Datenschutz Management (PIMS) - Zertifizierung nach ISO 27001:2022 Informations Sicherheits Management - Zertifizierung „Zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister in dem Geltungsbereich Vorfallbearbeitung“ des BSI Als Anlagen beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Der Bieter verfügt über Erfahrung in der Überprüfung von IT-Sicherheitsprodukten bzw. Hard- & Software. Der Nachweis erfolgt mittels akkreditierter CC / ITSEC Prüfstellen des BSI. - Der Bieter wirkt in IT- & Cybersicherheitsspezifischen Informationsverbünden mit. Der Nachweis erfolgt mittels des N … ganz lesen- Der Bieter verfügt über Erfahrung in der Überprüfung von IT-Sicherheitsprodukten bzw. Hard- & Software. Der Nachweis erfolgt mittels akkreditierter CC / ITSEC Prüfstellen des BSI. - Der Bieter wirkt in IT- & Cybersicherheitsspezifischen Informationsverbünden mit. Der Nachweis erfolgt mittels des Nachweises der Mitgliedschaft und akkreditiertem „trusted inrtoducer Status“ im CERT Verbund. - Der Bieter legt eine Eigenerklärung vor, wonach dieser über Erfahrungen mit Leistungserbringungen im KRITIS Umfeld verfügt. Als Anlagen beizufügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Kommunikationssprache Der Bieter bestätigt, dass während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch als Kommunikationssprache verwendet werden wird. (Angabe erfolgt in Anlage 6)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen vorlegen (inkl. Ansprechpartner), zu Leistungen, die mit der hier in Rede stehenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn sie die Bereitstellung von Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifi … ganz lesenDer Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen vorlegen (inkl. Ansprechpartner), zu Leistungen, die mit der hier in Rede stehenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn sie die Bereitstellung von Signaturkarten inklusive qualifizierter Zertifikate der vorliegend ausgeschriebenen Art für den Bereich einer Landesjustizverwaltung bzw. der Bundesjustizverwaltung betrifft oder die Signaturkarte von Gerichten oder Behörden genutzt wird, die ein Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als Kommunikationsinfrastruktur nutzen. Seitens des Bieters sind anzugeben: - Leistungsbeschreibung; - Leistungszeitraum; - Auftraggeber; - Kontaktperson und deren Kontaktdaten. (Angabe erfolgt in Anlage 6)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende in Schrift- oder Textform kündigt, jedoch insgesamt höchstens vier Mal. Mithin beträgt die maximale Laufzeit des Vertrages 72 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
02.04.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Kontakt
vergabe@dornbach.de
Auskünfte
DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaftvergabe@dornbach.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7700b64-b6a3-4fa5-8182-fa5d5f737518.