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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Sicherheitsdienstleistungen Schlossmuseum

Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 4.4-1/26veröffentlicht 21.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 42 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Quedlinburg06484, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Einsatz- und Wertungskonzept20 %
  • Sicherheits-, Aufsichts-u. Besucherkonzept15 %
  • Alarm-, Leiststellen-, Revier-u. Interventionskonzept10 %
  • Brandschutz-, Räumungs-u. Evakuierungskonzept10 %
  • Qualitätssich., Dokum. u. Beschwerdemanagent5 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 42 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg
    vor 42 Tagen
  4. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 2 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen Städtische Museen und Archiv Welterbestadt Quedlinburg

Gegenstand nach CPV

  • 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Einsatz- und Wertungskonzept20 %
Sicherheits-, Aufsichts-u. Besucherkonzept15 %
Alarm-, Leiststellen-, Revier-u. Interventionskonzept10 %
Brandschutz-, Räumungs-u. Evakuierungskonzept10 %
Qualitätssich., Dokum. u. Beschwerdemanagent5 %
Preis40 %
Qualität
Einsatz- und Wertungskonzeptsiehe Anlage -Zuschlagskriterien und Wertungsmethodik der Vergabeunterlagen
Qualität
Sicherheits-, Aufsichts-u. Besucherkonzeptsiehe Anlage -Zuschlagskriterien und Wertungsmethodik der Vergabeunterlagen
Qualität
Alarm-, Leiststellen-, Revier-u. Interventionskonzeptsiehe Anlage -Zuschlagskriterien und Wertungsmethodik der Vergabeunterlagen
Qualität
Brandschutz-, Räumungs-u. Evakuierungskonzeptsiehe Anlage -Zuschlagskriterien und Wertungsmethodik der Vergabeunterlagen
Qualität
Qualitätssich., Dokum. u. Beschwerdemanagentsiehe Anlage -Zuschlagskriterien und Wertungsmethodik der Vergabeunterlagen
Preis
Es sind die Einzel- und Gesamtpreise netto ohne MwSt. anzugeben.

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist die Anlage 3 zum LV - Referenzen Sicherheitsdienstleistungen mit den vorgegebenen Mindestangaben einzureichen. Dazu Vorlage von mindestens drei und höchstens fünf Referenzen laut Referenzliste für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen mit öffentlichem, musealem oder sicherheitsreleva … ganz lesenEs ist die Anlage 3 zum LV - Referenzen Sicherheitsdienstleistungen mit den vorgegebenen Mindestangaben einzureichen. Dazu Vorlage von mindestens drei und höchstens fünf Referenzen laut Referenzliste für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen mit öffentlichem, musealem oder sicherheitsrelevantem Objektbezug. Die Referenz muss in Art der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Es sind mindestens zwei unterschiedliche Auftraggeber zu benennen. Hierbei sind Nachweise der letzten 5 Jahre (2021 - 2025) zulässig, wobei die Tätigkeit mindestens 12 Monate durchgängig ausgeführt werden musste. Jedoch sind keine Referenzen zulässig, bei welcher der Auftrag vorzeitig wegen eines Grundes, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, durch den Auftraggeber gekündigt worden ist. Für die Vergleichbarkeit sind Angaben über das Auftragsvolumen erforderlich. Eine vergleichbare Größe haben Referenzen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro (jährlich).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Hierzu wird mittels einer Eigenerklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Objektleitung und Stellvertretung vorgesehenen Personen werden benannt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis der Ausbildung im Wach- und Sicherheitsgewerbe (mindestens Sachkundeprüfung für das Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO oder vergleichbar, Nachweis über VdS-Zertifizierung nach DIN77200 und DIN EN ISO 9001 Stand 2015 oder vergleichbarer Nachweis.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Einreichung des Nachweises einer Betriebshaftpflichversicherung mit Angabe folgender Deckungssummen im Schadensfall: - für Personenschäden 2.000.000 EUR - für Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR - für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel 100.000 EUR - für Vermögensschäden und Schäden nach d … ganz lesenEinreichung des Nachweises einer Betriebshaftpflichversicherung mit Angabe folgender Deckungssummen im Schadensfall: - für Personenschäden 2.000.000 EUR - für Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR - für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel 100.000 EUR - für Vermögensschäden und Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz 250.000 EUR - für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR oder: für den Fall, dass diese Summen unterschritten werden, eine Bereitschaftserklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung die geforderten Deckungssummen zur Verfügung stehen. Es ist insbesondere der Teil der Police vorzulegen, wo die geforderten Versicherungssummen benannt sind. Die Versicherung muss in ihrer Gültigkeit mindestens den Vertragszeitraum der Grundlaufzeit abdecken.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen. 2. Angabe der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft 3. Eigenerklärung, dass kein Insol … ganz lesen1. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Der Nachweis erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen. 2. Angabe der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft 3. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans wird vorgelegt. 4. Vorlage der vorgegebenen Eigenerklärung zur bewachungsrechtlichen Einsatzfähigkeit un Zuverlässigkeit des vorgesehenen Personals 5. Vorlage geeigneter Nachweise zur Zuverlässigekeit und Einsatzfähigkeit des eingesetzten Personals und Vorlage von Führungszeugnissen für eingesetztes Personal
Spezifischer Jahresumsatz
Nachweis mittels Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Sicherheitsdienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen Dokumente vorzulegen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in … ganz lesenNachweis der Eintragung in einem Berufsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen Dokumente vorzulegen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Diplomen, Prüfzeugnissen und Befähigungsnachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Grundlaufzeit endet am 31.10.2028. Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis längstens 31.10.2030 verlängern. Die jeweilige Option wird spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragszeit in Textform ausgeübt. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
22.09.2026, 09:00 Uhr. Welterbestadt Quedlinburg, Techn. Rathaus, Halberstädter Str. 45, 06484 Quedlinburg. Gem. § 55 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Ausgeschrieben werden alle Leistungen des LV "Sicherheitsdienstleistungen Museum". Der Auftraggeber behält sich die Nichtbeauftragung optionaler Positionen ausdrücklich vor.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 2. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. 3. Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, die vom Auf … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#1. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 2. Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. 3. Werden mit dem Angebot eigene Vertragskonditionen (z.B. AGB) eingereicht, so werden mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen einschließlich der Vertragsbedingungen als alleinverbindlich anerkannt. 4. Mit Angebotsabgabe sind zwingend ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: - Angebotsschreiben (FB 633), das Leistungsverzeichnis und das Preisblatt sowie das Formblatt Bieterangaben zu den Zuschlagskriterien. Die weiteren mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen und Nachweise bzw. diese, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, ergeben sich aus dem Aufforderungsschreiben (FB 631) und der Checkliste über die einzureichenden Unterlagen.
Hinweis
1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt … ganz lesen1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. 2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. 3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben (Formblatt 631) genannten Unterlagen unter C) und 3.1 zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.2 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern, welche mit ihrem Angebot in die engere Wahl kommen und ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft gefordert. Bitte beachten Sie für die Einreichung der geforderten Unterlagen für die Prüfung der Eignung und der Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien auch unbedingt die in den Vergabeunterlagen enthaltene Checkliste. Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind schriftlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bieter, ggf. dem Nachunternehmer und/oder der Bietergemeinschaft nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen. 6. Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot über die Vergabeplattform zurückgezogen werden. 7. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden. 8. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. 9. Datenschutz Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datensch …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung
Art
Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Markt 1, 06484 Quedlinburg
Kontakt
vergabestelle@quedlinburg.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
11Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53a9b4fe-c908-464f-8a8e-e5c6eab14e4b.