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Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkunft Sonnenallee 47-49, 12045 Berlin

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024_302_LAF IIveröffentlicht 08.04.2024erstmals 08.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 900 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate15.07.2024 – 31.12.2024, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10589, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
    vor 30 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 30 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 30 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 28 Monaten
  7. Bindefrist endet
    117 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Sonnenallee 47-49 in 12045 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm-und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt124 EU).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.07.2024
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal verlängert werden. Option 1, 1 x 6 Monate. Option 2 endet mit Ablauf des 18.12.2025. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
117 Tage
Angebotsöffnung
22.05.2024, 09:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachungder Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 15.07.2024. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Hinweis
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Na … ganz lesenEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber /Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz einzuhalten. Nach § 36 Abs. 2, 38 Landeshaushaltsordnung Berlin i. V. m. § 1 Abs. 2, 6 Berliner Haushaltsgesetz 2024/25 bedarf der Abschluss der mit dieser Veröffentlichung ausgeschriebenen Verträgen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Diese Einwilligung wurde beantragt, liegt aber noch nicht vor. Diese Ausschreibung ergeht daher vorbehaltlich der Erteilung der beantragten Einwilligung durch SenFin. Eine Zuschlagserteilung kann demnach erst nach Vorliegen derselben erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (168 Lose mit Angabe)
2,95 Mio. €Zuschlagswert im Median
778.349 € – 6,72 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Berlin (8 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 07.05.2024
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.05.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.05.2024 auf 19.06.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.05.2024 auf 22.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc87b8fa-a64b-4b95-94fd-7195bf23b1f2.