Sicherheitsdienst (24/7) in der Gemeinschaftsunterkunft Mindelheim, Allgäuer Str. 5
Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-18-24-08veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.09.2024 – 01.09.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- S0337 Bewachung OLK RothBundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt · IngolstadtFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, MünchenRegierung von Oberbayern · MünchenFrist 24.11.2026
- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der Oberpfalz · RegensburgFrist 26.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöR · RegensburgFrist 11.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.09.2024 – 01.09.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 30 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 27 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 01.09.2025
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die Gemeinschaftsunterkunft Allgäuer Str. 5 in 87719 Mindelheim mit bis zu 239 (künftig bis zu 300) Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen der stationären Bewachung und des Sicherheitsdienstes 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung.
Gegenstand nach CPV
- 79713000BewachungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
I.) Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeins … ganz lesenkürzer
I.) Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist von Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit Angebotsabgabe ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU legen als Beleg eine Bescheinigung der für ihr Land gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vor. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft entsprechende Belege mit Angebotsabgabe vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung des Bieters bzw. des/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, für welche keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, auf andere Weise mit Angebotsabgabe nachzuweisen. ***** II.) Für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist gemäß § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis erforderlich. Mit Angebotsabgabe ist daher eine entsprechende, gültige Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde bzgl. des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als solcher in Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG) ist mit Angebotsabgabe eine gültige Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO für jeden geschäftsführenden Gesellschafter, welcher einen Teil der zu vergebenden Leistung erbringen wird, einzureichen. Die Erlaubnis gemäß § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO muss ununterbrochen seit mindestens drei Jahren bestehen. Maßgebend ist der Zeitraum zwischen Erteilung der Erlaubnis und dem geplanten Vertragsbeginn.- Kriterium
I.) Es wird ein Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bewachungsdienstleistungen) i. H. v. 4.000.000,- € netto p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. Zum Beleg dessen ist i.R.d. Formblatts "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" de … ganz lesenkürzer
I.) Es wird ein Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bewachungsdienstleistungen) i. H. v. 4.000.000,- € netto p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. Zum Beleg dessen ist i.R.d. Formblatts "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bewachungsdienstleistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann bzgl. des Geschäftsjahres 2023 der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Als Beleg der Eignung ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ODER entsprechend testierte Jahresabschlüsse ODER entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, einen entsprechenden Beleg erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. ***** II.) Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: - für Personen- und Sachschäden (pauschal) in Höhe von mindestens 5.000.000,- €, - Vermögensschäden insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht in Höhe von 250.000,- €, - wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern in Höhe von 250.000,- €, - wegen Abhandenkommens bewachter Sachen und Beschädigungen/Vernichtung mit Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des Auftragsnehmers in Höhe von 250.000,- € und - wegen Umwelthaftpflichtschäden in Höhe von 2.500.000,- €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Hierzu ist gemäß dem Formblatt "02.07_Eigenerklärung Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Als Beleg der Eignung ist eine schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfan …- Kriterium
I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Bewachungsleistungen mit dem Angebot vorzulegen. Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden … ganz lesenkürzer
I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Bewachungsleistungen mit dem Angebot vorzulegen. Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen zwingend erfüllen müssen, also "Mindestanforderungen" an die Referenzen): 1. Die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistung umfasst im Referenzzeitraum (siehe zuvor) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. 2. Die Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (Kapazität mind. 150 untergebrachte Personen). 3. Die Referenz umfasst Bewachungs- und Sicherheitsdienst an 365 Tagen/Jahr und 24 h/Tag. 4. Die Referenz umfasst 24h-Schichtleitung vor Ort mit Mindestqualifikation einer geprüften Schutz- und Sicherheitskraft/IHK-geprüften Werkschutzkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen). Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu dem Auftragnehmer des Referenzauftrags, der Art und dem Umfang der Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende) und dem jährlichen Nettoauftragswert in Euro zu machen. Das ausgefüllte Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen. ***** II.) Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige Zertifizierung sowie eine Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen (Unternehmen ist mindestens nach DIN 77200-1:2017-11 oder gleichwertig zertifiziert) verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem und die Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen müssen von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. Die Belege sind vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, die entsprechenden Belege mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 01.09.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich um je weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 01.09.2027 um 07:00 Uhr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 15.05.2024 – besichtigt werden. Nähere Informationen zur Organisation und Anmeldung zur Ortsbesichtigung … ganz lesenkürzer
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 15.05.2024 – besichtigt werden. Nähere Informationen zur Organisation und Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und bes. Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7.1 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. /// Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
reg-schw.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
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- Alarmverfolgung/Interventionsdienst der Brandmeldeanlage/Hausmeldeanlage für die Gemeinschaftsunterkünfte Nördlingen, Asbach-Bäumenheim, Ettringen-Siebnach, Höchstädt ab dem 01.12.202625.09.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH12 Zuschläge
- Blunck Dienstleistungen GmbH7 Zuschläge
- VSD Victory Sicherheitsdienste GmbH7 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH7 Zuschläge
- Brother Security GmbH6 Zuschläge
- Mardini GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22a1515d-7157-40df-b0ad-e8db9362529c.