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Sicherheitsdatenbank für SPNV und ÖSPV Rheinland-Pfalz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SDBveröffentlicht 07.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 192 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gesamtpreis (netto)60 %
  • Qualität der Leistungserbringung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2025 einen Landesnahverkehrsplan beschlossen, der Vorgaben zu den Belangen des Personals macht. Die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im Busverkehr (ÖSPV) stellt eine zentrale Aufgabe für das Land Rheinland-Pfalz wie auch für die ÖPNV- Aufgabenträger dar. Um sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch zu erfassen, zu bewerten und daraus präventive Maßnahmen abzuleiten, soll eine zentrale Softwarelösung eingesetzt werden. Diese soll dabei unterstützen, ein konsistentes und aktuelles Lagebild der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz datenbasierte aufzuzeigen und damit Entscheidungen zu treffen. Das System soll die strukturierte Erfassung sicherheitsrelevanter Ereignisse, die automatische Aufbereitung und Analyse der Daten sowie die Bereitstellung interaktiver Auswertungen ermöglichen. Ziel ist es, eine Übersicht der subjektiven der Sicherheitslage der Mitarbeitenden im ÖPNV als auch des subjektiven Sicherheitsgefühls von Fahrgästen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Vergabe ist die Implementierung und der Betrieb einer Softwarelösung für das Projekt "Sicherheitsdatenbank für SPNV und ÖSPV Rheinland-Pfalz". Konzeptionell soll das System sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch erfassen, bewerten und daraus präventive Maßnahmen ableiten. Darüber hinaus trägt das System dazu bei, langfristige Entwicklungen zu erkennen, Handlungsempfehlungen abzuleiten und die Wirkung bereits ergriffener Maßnahmen zu überprüfen. Die Anwendung schafft damit die Grundlage für ein kontinuierliches Sicherheitsmanagement im SPNV und ÖSPV.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis (netto)60 %
Qualität der Leistungserbringung40 %
Preis
Gesamtpreis (netto)Gesamtpreis aus den Kapiteln "Implementierung" und "Wartung" (netto)
Qualität
Qualität der LeistungserbringungGewertet werden die Unterkriterien "Ressourcen- und Kapazitätsplanung", "Konzept zur zentralen Datenerfassung", "Konzept zum Funktionsumfang der Lösung" und "Konzept zur technischen Architektur"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Leistungen beinhalten: - Erweitertes Analyse-Modul - Schnittstellen- und Systemintegration - Anpassungen an rechtliche und technische Anforderungen - Innovations- und Evaluationsphase erstmalig nach 2 Jahren, dann jedes Jahr möglich
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan … ganz lesenDie Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Umsetzung des Projekts wird ein Softwarevertrag geschlossen. Die Software soll bis zum 31.12.2026 abnahmebereit und mangelfrei implementiert sein. An die Fertigstellung schließt sich ein fünfjähriger Wartungsvertrag bis zum 31.12.2030 mit der Option auf zweimalige Verlängerung von jeweils einem Jahr an.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTMGUC# 1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTMGUC# 1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 2. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens sechs Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
move elevator GmbH, Oberhausen4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Anschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
Kontakt
poststelle@mkuem.rlp.de

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
311.900 €Zuschlagswert im Median
133.416 € – 921.960 €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23f71081-3fb0-4018-8b9e-05109f218449.