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Sicherheitsdatenbank für SPNV und ÖSPV Rheinland-Pfalz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SDBveröffentlicht 23.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 192 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 6 Monaten
  3. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Dezember 2025 einen Landesnahverkehrsplan beschlossen, der Vorgaben zu den Belangen des Personals macht. Die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im Busverkehr (ÖSPV) stellt eine zentrale Aufgabe für das Land Rheinland-Pfalz wie auch für die ÖPNV- Aufgabenträger dar. Um sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch zu erfassen, zu bewerten und daraus präventive Maßnahmen abzuleiten, soll eine zentrale Softwarelösung eingesetzt werden. Diese soll dabei unterstützen, ein konsistentes und aktuelles Lagebild der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz datenbasierte aufzuzeigen und damit Entscheidungen zu treffen. Das System soll die strukturierte Erfassung sicherheitsrelevanter Ereignisse, die automatische Aufbereitung und Analyse der Daten sowie die Bereitstellung interaktiver Auswertungen ermöglichen. Ziel ist es, eine Übersicht der subjektiven der Sicherheitslage der Mitarbeitenden im ÖPNV als auch des subjektiven Sicherheitsgefühls von Fahrgästen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Vergabe ist die Implementierung und der Betrieb einer Softwarelösung für das Projekt "Sicherheitsdatenbank für SPNV und ÖSPV Rheinland-Pfalz". Konzeptionell soll das System sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch erfassen, bewerten und daraus präventive Maßnahmen ableiten. Darüber hinaus trägt das System dazu bei, langfristige Entwicklungen zu erkennen, Handlungsempfehlungen abzuleiten und die Wirkung bereits ergriffener Maßnahmen zu überprüfen. Die Anwendung schafft damit die Grundlage für ein kontinuierliches Sicherheitsmanagement im SPNV und ÖSPV.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten sieben Jahren (Bereich Sicherheitsdatenbanken im Bus- oder Schienenverkehrssektor) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen des Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten sieben Jahren (Bereich Sicherheitsdatenbanken im Bus- oder Schienenverkehrssektor) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Leistungen beinhalten: - Erweitertes Analyse-Modul - Schnittstellen- und Systemintegration - Anpassungen an rechtliche und technische Anforderungen - Innovations- und Evaluationsphase erstmalig nach 2 Jahren, dann jedes Jahr möglich
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Das MKUEM RLP hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen zur Tariftreue nach dem LTTG RLP zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MKUEM besondere Vertragsbedingungen verwenden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan … ganz lesenDie Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup# Zur Umsetzung des Projekts wird ein Softwarevertrag geschlossen. Die Software soll bis zum 31.12.2026 abnahmebereit und mangelfrei implementiert sein. An die Fertigstellung schließt sich ein fünfjähriger Wartungsvertrag bis zum 31.12.2030 mit der Option auf zweimalige Verlängerung von jeweils einem Jahr an.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTM0SE# 1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTM0SE# 1. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 2. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens sechs Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Anschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
Kontakt
poststelle@mkuem.rlp.de

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
311.900 €Zuschlagswert im Median
133.416 € – 921.960 €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0739eb59-6dc4-45ae-8d12-fb56d2ffaa38.