Servicevertrag für die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Airbus H145 D3)
Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP) · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen BPP-1-2024-PHuStveröffentlicht 15.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,56 Mio. €
- Laufzeit
- 72 Monate
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,56 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,59 Mio. €
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Leipzig04129, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %
- Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das BPP beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Muster: Airbus H145 D 3). Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind sämtliche Serviceleistungen, die zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit der neuen Polizeihubschrauber erforderlich sind und nicht bereits von den bestehenden HerstellerServiceverträgen (Hubschrauber und Triebwerk) sowie dem eigenen Instandhaltungsbetrieb des Auftraggebers gem. Anhang II (Teil 145) für das Muster BK117 D3 abgedeckt werden.
Es ist beabsichtigt, das gegenständliche Verhandlungsverfahren wie folgt zu strukturierten und in aufeinander folgenden Phasen durchzuführen. Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 52 Abs. 1 VgV aufgefordert. Hierbei haben die Bieter die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs/Ergänzungswünsche, Verbesserungs/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots führt der Auftraggeber mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot eingereicht haben, jeweils mindestens ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand getrennt durch. Gegenstand der Verhandlungen können die jeweils vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sein (s.o.) sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Ange-bote, sog. "best and final offer" BAFO) aufzufordern, welche gem. §§ 56 ff. VgV geprüft und bewertet werden. Nach Prüfung und Wertung der finalen Angebote ("BAFO") wird aufgrund der luftfahrtrechtlichen Vorgaben, die der Auftraggeber einhalten muss, eine verifizierende Teststellung (Audit) mit dem bestplatzierten Angebot durchgeführt. Die maßgeblichen luftfahrtrechtlichen Vorgaben hierzu ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen (insb. Verfahrensbedingungen und Leistungsbeschreibung).
Das BPP führt dieses Vergabeverfahren als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Nr. 1 bis 13) vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen (§ 126b BGB). Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 11). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 12). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 13). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Der Auftraggeber entscheidet nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren. Er kann zudem von den Strafverfolgungsbehörden oder den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden ergänzende Informationen anfordern, soweit diese nach seiner Einschätzung für die Vergabeentscheidung erforderlich sind, § 6 Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1 WRegG.
Gegenstand nach CPV
- 50211000Reparatur und Wartung von LuftfahrzeugenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)
- Kosten
- Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bezeichnung: Vordruck 5: Nachweis der Berufsausübung Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung gem. § 44 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs oder Handelsr … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Vordruck 5: Nachweis der Berufsausübung Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung gem. § 44 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 5). Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.- Kriterium
Bezeichnung: Vordruck 6: Umsatz des Unternehmens Beschreibung: Der Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 5 Millionen Euro betragen muss (Mindestanforderung). Sollte der Jahresabschluss für das … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Vordruck 6: Umsatz des Unternehmens Beschreibung: Der Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der jährliche Mindestumsatz im Durchschnitt mindestens 5 Millionen Euro betragen muss (Mindestanforderung). Sollte der Jahresabschluss für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen, so ist der voraussichtliche Jahresumsatz anzugeben. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich,der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 6). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 6) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Bezeichnung: Vordruck 7: Betriebshaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 15 Mio. Euro für Personen, Sach und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder alternativ eine Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7) stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.- Kriterium
Bezeichnung: Vordruck 8: Nachweis von Referenzen Beschreibung: Darstellung von mindestens drei Referenzen (Mindestanforderung) über die in den letzten 5 (fünf) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich erbrachten Leistungen über die Wartung des Triebwerkes Arriel 2E innerhalb der E … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Vordruck 8: Nachweis von Referenzen Beschreibung: Darstellung von mindestens drei Referenzen (Mindestanforderung) über die in den letzten 5 (fünf) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich erbrachten Leistungen über die Wartung des Triebwerkes Arriel 2E innerhalb der EU/ETA. Die Referenzen müssen dabei mindestens einen Auftraggeber aus dem behördlichen Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung umfassen (Mindestanforderung) (Vordruck 8). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Bezeichnung: Vordruck 9: Nachweis der Lieferanten Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen, aktuell bestehenden Geschäftsbeziehungen mit mindestens einem Lieferanten von zugelassenen Luftfahrzeugteilen und Verbrauchsmitteln für BK117 D3 und Arriel 2E verfügen. Der Nachweis muss über die Vorlage von entsprechenden Dokumenten erfolgen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen sind (Mindestanforderung) (Vordruck 9). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 9) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Bezeichnung: Vordruck 10: Technische Fachkräfte (Compliance Manager) Beschreibung: Der ComplianceManager ist namentlich zu benennen und es ist die Anerkennungsurkunde der nach dem Anhang II (Teil 145), 145.1 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 für den Bewerber zuständigen Behörde mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (in unbeglaubigter Kopie) (Vordruck 10) (Mindestanforderung). Die geforderten Kriterien zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Vordruck 10) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt, vgl. § 122 Abs. 4 GWB. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages von 48 Monaten (4 Jahre) die einseitige, zweimalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 72 Monaten (6 Jahre) zu verlängern (4+1+1).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.588.706 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber komm es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Rahmenvereinbarung: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 3.588.705,88 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, ve … ganz lesenkürzer
Zur Rahmenvereinbarung: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 3.588.705,88 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15.04.2024 12:00:00 UTC+2 Zu den Zuschlagskriterien: Art: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittelt. Maximal sind hier 646 Leistungspunkte erreichbar. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes. Zur leichteren Lesbarkeit wird der so gebildete Wert Z mit einem Skalierungsfaktor 1.000 multipliziert und sodann auf maximal 4 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet aufgrund der Festlegung des Schwankungswertes 10 % unterhalb des Bestplatzierten. Alle Angebote, die unterhalb des definierten Schwankungsbereichs liegen werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der Leistungspunktzahlen in der Leistungsbeschreibung. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und im Entscheidungskriterium die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Im Falle eines Gleichstands der erreichten Leistungspunktzahlen im Entscheidungskriterium entscheidet der geringere Angebotspreis über die Wirtschaftlichkeit und Zuschlagserteilung. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Art: Qualität Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittel …- Hinweis
- Die Leistungen werden vorwiegend in dem Instandhaltungsbetrieb des Auftragnehmers erbracht. Soweit möglich bzw. erforderlich erfolgt die Leistungserbringung am Standort der Polizeihubschrauberstaffel des Freistaats Sachsen (PHSt). Nähere Informationen zum Erfüllungsort ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
- Anschrift
- Dübener Landstraße 4, 04129 Leipzig
- Website
- polizei.sachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d9ee0c0d-afa7-48db-b931-1367c65e9ffa.