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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Servicevertrag für die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Airbus H145 D3)

Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP) · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen BPP-1-2024-PHuStveröffentlicht 08.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 936 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 45 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,56 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,59 Mio. €
Laufzeit
72 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Leipzig04129, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %
  • Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das BPP beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Instandhaltung von Einsatzluftfahrzeugen für die Polizeihubschrauberstaffel (PHSt) Sachsen (Muster: Airbus H145 D 3). Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind sämtliche Serviceleistungen, die zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit der neuen Polizeihubschrauber erforderlich sind und nicht bereits von den bestehenden Hersteller­Serviceverträgen (Hubschrauber und Triebwerk) sowie dem eigenen Instandhaltungsbetrieb des Auftraggebers gem. Anhang II (Teil 145) für das Muster BK117 D3 abgedeckt werden.

Es ist beabsichtigt, das gegenständliche Verhandlungsverfahren wie folgt zu strukturierten und in aufeinander folgenden Phasen durchzuführen. Im Teilnahmewettbewerb werden Bewerber anhand ihrer Eignung ausgewählt und anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erstangebot) nach § 52 Abs. 1 VgV aufgefordert. Hierbei haben die Bieter die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs­/Ergänzungswünsche, Verbesserungs­/Optimierungsvorschläge etc.) zu den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag, mit dem Erstangebot einzureichen. Im Anschluss an die Abgabe des Erstangebots führt der Auftraggeber mit den Bietern, welche ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot eingereicht haben, jeweils mindestens ein technisches/kaufmännisches Verhandlungsgespräch über das jeweilige Erstangebot sowie die Vergabeunterlagen und den Beschaffungsgegenstand getrennt durch. Gegenstand der Verhandlungen können die jeweils vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Verhandlungsvorschläge sein (s.o.) sowie Verhandlungswünsche des Auftraggebers und/ oder weitere, im Verhandlungsgespräch erörterte Verhandlungswünsche. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Vergabeunterlagen gemäß dem durch die Verhandlungsgespräche der 1. Verfahrensphase konkretisierten Beschaffungsbedarf anzupassen und danach zur Abgabe verbindlicher Angebote (Folgeangebote) oder verbindlicher und endgültiger Angebote (endgültige Ange-bote, sog. "best and final offer" ­ BAFO) aufzufordern, welche gem. §§ 56 ff. VgV geprüft und bewertet werden. Nach Prüfung und Wertung der finalen Angebote ("BAFO") wird aufgrund der luftfahrtrechtlichen Vorgaben, die der Auftraggeber einhalten muss, eine verifizierende Teststellung (Audit) mit dem bestplatzierten Angebot durchgeführt. Die maßgeblichen luftfahrtrechtlichen Vorgaben hierzu ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen (insb. Verfahrensbedingungen und Leistungsbeschreibung).

Das BPP führt dieses Vergabeverfahren als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke (Nr. 1 bis 13) vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen (§ 126b BGB). Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 11). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 12). Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Vordruck 13). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG aus dem Wettbewerbsregister angefordert wird. Der Auftraggeber entscheidet nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren. Er kann zudem von den Strafverfolgungsbehörden oder den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden ergänzende Informationen anfordern, soweit diese nach seiner Einschätzung für die Vergabeentscheidung erforderlich sind, § 6 Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1 WRegG.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %
Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)50 %
Qualität
Qualität (siehe zusätzliche Informationen BT-300)gemäß Vergabeunterlagen
Kosten
Preis (siehe zusätzliche Informationen BT-300)gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundlaufzeit des Vertrages von 48 Monaten (4 Jahre) die einseitige, zweimalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 72 Monaten (6 Jahre) zu verlängern (4+1+1).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.588.706 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Rahmenvereinbarung: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 3.588.705,88 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, ve … ganz lesenZur Rahmenvereinbarung: Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 3.588.705,88 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Zur Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15.04.2024 12:00:00 UTC+2 Zu den Zuschlagskriterien: Art: Preis Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittelt. Maximal sind hier 646 Leistungspunkte erreichbar. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes. Zur leichteren Lesbarkeit wird der so gebildete Wert Z mit einem Skalierungsfaktor 1.000 multipliziert und sodann auf maximal 4 Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 10 % in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet aufgrund der Festlegung des Schwankungswertes 10 % unterhalb des Bestplatzierten. Alle Angebote, die unterhalb des definierten Schwankungsbereichs liegen werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag. Der führende Wert Z ist der jeweils höchste Wert Z. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 10 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der Leistungspunktzahlen in der Leistungsbeschreibung. Über dieses abschließende Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und im Entscheidungskriterium die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Im Falle eines Gleichstands der erreichten Leistungspunktzahlen im Entscheidungskriterium entscheidet der geringere Angebotspreis über die Wirtschaftlichkeit und Zuschlagserteilung. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Art: Qualität Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L / P. Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Eintragungen des Bieters / die Auswertung des Auftraggebers in der Leistungsbeschreibung ermittel …
Hinweis
Die Leistungen werden vorwiegend in dem Instandhaltungsbetrieb des Auftragnehmers erbracht. Soweit möglich bzw. erforderlich erfolgt die Leistungserbringung am Standort der Polizeihubschrauberstaffel des Freistaats Sachsen (PHSt). Nähere Informationen zum Erfüllungsort ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Präsidium der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen (BPP)
Anschrift
Dübener Landstraße 4, 04129 Leipzig
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52ecf47e-f0e0-44e8-adb8-be2c4abdc833.