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Serviceleistungen TK-Systeme und Applikationen

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 04.1.900.24veröffentlicht 29.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 892 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (94 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Erbringung von Serviceleistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit sämtlicher TK-Systeme und damit verbundener Applikationen

Beschreibung des Loses

EVB-IT-Systemvertrag: Erbringung von Serviceleistungen für TK-Systeme und Applikationen Beschreibung: Die LH Kiel beabsichtigt den Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages zur Beschaffung von Serviceleistungen. Die anzuschaffenden Leistungen und Services dienen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit sämtlicher TK-Systeme und damit verbundener Applikationen. Dies beinhaltet die Bereitstellung qualifizierter Servicemitarbeiters vor Ort (On-Site) sowie ergänzende Serviceleistungen nach fest vereinbarte Qualitäten (Service Level).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Leistung50 %
Preis
Der Preis wird mit insgesamt 50 Prozent gewichtet. In den Preis sind alle Beschaffungs- und Materialkosten sowie ggf. anfallende Nebenkosten wie Reisekosten, Fracht- und Verpackung usw. einzukalkulieren.
Qualität
LeistungUm die Qualität der angebotenen Leistungen ermitteln zu können sind die Anforderungen (B-Kriterien) so beschrieben, dass eine differenzierte Antwort durch den Bieter und eine entsprechend differenzierte Bewertung durch den AG anhand von Leistungspunkten möglich ist. Letztere sind in dem Leistungsverzeichnis und in der Anlage C03 "Kriterienkatalog" aufgeführt. In Anlehnung an Tz. II.2.6 wird für die Bewertung eine Punkteskala von null (0) bis zehn (10) Punkte festgelegt. Zehn (10) Punkte erhält eine Anforderung (B-Kriterium) mit dem höchsten Nutzwert. Die Punkte je Anforderung ergeben sich aus der Multiplikation der erreichten Punktzahl für die jeweilige Anforderung mit dem angegebenen Prozentwert der Gewichtung. Die je Kriterium vergebenen Punkte werden anschließend zu einer Gesamtpunktzahl der Kriteriengruppe addiert. Die gewichteten Punktezahlen der Kriteriengruppen werden zu einer Gesamtpunktzahl der Kriterienhauptgruppe addiert. Die vom Bieter erreichte Gesamtpunktzahl je Kriterienhauptgruppe entspricht den Leistungspunkten der Kriterienhauptgruppe, die in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und in die Rangfolge des Bewerbers eingehen.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Für die Beurteilung des Bewerbers zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung stellt der AG das Formblatt 124 LD zur Verfügung, welches vom Bieter zwingend auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. - Nachw … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Für die Beurteilung des Bewerbers zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung stellt der AG das Formblatt 124 LD zur Verfügung, welches vom Bieter zwingend auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. - Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein (B02 LHK FB124 Eigenerklärung Bieter).
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemess … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 VgV). Hierfür stellt der AG die Excel-Datei als Anlage B03 "Bewertungsmatrix zur Bewerbereignung" zur Verfügung, welche vom Bewerber zwingend auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessen … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (§ 46 Abs. 1 VgV). Hierfür stellt der AG die Excel-Datei als Anlage B03 "Bewertungsmatrix zur Bewerbereignung" zur Verfügung, welche vom Bewerber zwingend auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Es gibt keine Begrenzung bei der Benennung von Referenzen, wobei nur die drei (3) höchstbewerteten Referenzbeschreibungen zur Wertung herangezogen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den Zeitraum von zwölf Monaten, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel. Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit) Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: ./.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMHAWP Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeporta … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHMHAWP Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 23.05.2024 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
768.000 €Zuschlagswert im Median
272.313 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30bb7b05-7a51-4384-9d6e-6e18d56c8a58.