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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Serviceleistungen beim GKV-Spitzenverband

GKV-Spitzenverband · Berlin, Berlin

Aktenzeichen LOT-0001 SV 26-16veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 12 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über subreport.de
    vor 12 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 12 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 22 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 55 Tagen

Beschreibung

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Vertrag für die Durchführung von Serviceleistungen für den Sitzungsbereich des GKV-Spitzenverbandes am Standort in Berlin abzuschließen. Der Auftragnehmer soll in Eigenregie sämtliche Tätigkeiten ausführen, die für die Sicherstellung der Erhaltung der Servicestandards bei der Sitzungsbewirtung erforderlich sind. Darüber hinaus sind durch den Auftragnehmer sämtliche Reinigungsleistungen, welche sich aus der Auftragsbearbeitung ergeben, auszuführen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Vertrag.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept50 %
Preis50 %
Qualität
KonzeptDer Bieter hat im Rahmen seines Angebotes auf Basis der Leistungsbeschreibung, den exemplarischen Tagesplänen, dem Function-Sheet und seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten ein Konzept zur Bereitstellung der Leistungen und zur Serviceorganisation zu erstellen.
Preis
Preis mit folgender Untergewichtung 50 % Monatliche Pauschale für 230 Monatsstunden 30 % Stundenverrechnungssatz bei Überschreiten der 230 Monatsstunden in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr 10 % Stundenverrechnungssatz für Einsätze vor 7:00 Uhr und nach 21:00 Uhr sowie ggf. an Wochenenden 10 % weitere Stundenverrechnungssätze

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis einer aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung: Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches wird ein Mindestjahresumsatz von 250.000,00 Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), Abwasserschäden mit einer Deckungssumm … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall), Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), Abwasserschäden mit einer Deckungssumme von 50.000,00 Euro (pro Schadensfall) und Schlüsselverlustschäden mit einer Deckungssumme von 50.000,00 Euro (pro Schadensfall), jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird. Kann der Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Erklärungen nicht abgeben, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Absicherung von Haftungsrisiken belegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem Umfang des Sitzungs … ganz lesenÜberwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem Umfang des Sitzungsaufkommens. Mindestanforderung: Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Auftrage, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Werden die geforderten Referenzen nicht vollständig nachgewiesen, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils ein Verlängerungszeitraum), wenn er nicht zuvor von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit dem Ablauf des dritten Verl … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils ein Verlängerungszeitraum), wenn er nicht zuvor von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit dem Ablauf des dritten Verlängerungszeitraums automatisch, ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag läuft maximal bis zum Ablauf des 31.12.2030 (Gesamtlaufzeit).
Optionen
12 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
26.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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