Self Service BI Software
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg
Aktenzeichen VV-2023-0219veröffentlicht 25.10.2023erstmals 25.10.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.12.2023 – 30.11.2026
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.12.2023 – 30.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Brandenburg an der Havel14776, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (93 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 36 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 36 Monaten
- Vertragsbeginnvor 35 MonatenLaufzeit bis 30.11.2026
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN sowie zugehörige Betriebs- und Unterstützungsleistungen
Beschreibung des Loses
Es werden abrufbare Softwarelizenzen für eine Self-Service BI Software für den Einsatz in PLAIN benötigt. Des Weiteren sind abrufbare Betriebs- und Beratungsleistung zu beschaffen. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung entsprechender Lizenzen und Dienstleistungen mit einer Laufzeit von drei Jahren mit einer optionalen Verlängerung um ein Jahr mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Gegenstand nach CPV
- 48482000Business-Intelligence-SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB - Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht älter als 3 Monate
- Kriterium
- - Erklärung Unternehmensgröße (KMU) - Firmenbogen (Angaben zum Bieter und Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre) -mit der Abgabe dieses Angebots erkläre ich/erklären wir, dass sich mein/ unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Kriterium
- Erklärung Qualitätsmanagement - Erklärung Umweltmanagement - Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des Angebots) Nur bei Bietergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmer/ EignungsleiheAlle geforderten Unterlagen (Erllärung Eignung GWB, Erklärung für Mitglieder einer Bie … ganz lesenkürzer
- Erklärung Qualitätsmanagement - Erklärung Umweltmanagement - Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des Angebots) Nur bei Bietergemeinschaft/Einsatz von Nachunternehmer/ EignungsleiheAlle geforderten Unterlagen (Erllärung Eignung GWB, Erklärung für Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. für Eignungsverleiher (Dritter) bzw. für Nachunternehmer, Erklärung zum Qualitätsmanagement, Verschwiegenheitserklärung, IT-Sicherheit, Erklärung UnternehmenBezugRUS, Vertraulichkeitserklärung) pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. pro Eignungsverleiher bzw. pro Nachunternehmer vollständig ausgefüllt- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2023
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- entfällt
- Optionen
- Es besteht die Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate bis zum 30.11.2027.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 16.11.2023, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 ermittelt. Innerhalb des Schwankungsbereichs von 10% entscheidet der günstigste Preis über den Zuschlag.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
- Website
- bfaa.diplo.de
- Kontakt
- einkaufsteam2@
auswaertiges-amt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 09.11.2023 auf 16.11.2023 verschoben
- Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 09.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6578530f-6868-4927-bcbf-9829ab0eab35.